Studio A&P unterstützt Unternehmen, die Mitarbeitende ins Ausland entsenden und deren Tätigkeit in der Schweiz an Sonn- oder Feiertagen (ArG, Art. 18, 19, 20 und ArGV, Art. 21, 33) oder während der Nacht (ArG, Art. 16, 17 und ArGV 1, Art. 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 46) erfolgt, um den Anforderungen des ausländischen Kunden und/oder den organisatorischen Abläufen des Betriebs, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, gerecht zu werden.
Studio A&P unterstützt Unternehmen bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Österreich, Liechtenstein und Luxemburg, wo für bestimmte Branchen vor Beginn der Tätigkeiten eine spezielle gewerbliche Genehmigung erforderlich ist. Das Unternehmen muss eine Dienstleistungsanzeige in Österreich, eine GDL in Liechtenstein und ein Certificat Préalable in Luxemburg beantragen.
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