A&P Unterstützung bei der Beantragung einer Arbeitsaufenthaltserlaubnis im Rahmen einer Dienstleistungserbringung.
Sie können uns eine kostenlose Anfrage senden, um Ihren Fall zu schildern und ein individuelles Angebot zu erhalten.
Unterstützung von A&P bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis im Rahmen einer Dienstleistungserbringung:
- Sie senden uns Ihre Anfrage: Wir bieten Ihnen eine Beratung per Videocall an
- Wir senden Ihnen eine Checkliste der erforderlichen Unterlagen, die Sie selbst hochladen können
- Wir bereiten Ihren Antrag vor und reichen ihn auf Grundlage der von Ihnen erteilten Vollmacht in Ihrem Namen ein
- Wir halten während des gesamten Verfahrens den Kontakt zu den Behörden und informieren Sie regelmäßig über den Stand
- Nach der Ankunft in Italien kümmern wir uns um alle Einwanderungsformalitäten
Wer ist berechtigt, einen solchen Antrag zu stellen?
Während des Beratungsvideocalls prüfen unsere Experten, ob Sie die Voraussetzungen für die Erteilung der Arbeitserlaubnis erfüllen.
Allgemeine Voraussetzungen für die Arbeitserlaubnis im Rahmen einer Dienstleistungserbringung:
- Es muss ein mit einem italienischen Unternehmen unterzeichneter Vertrag vorliegen, der eine Dienstleistungserbringung vorsieht
- Auch Unteraufträge zwischen mehreren Unternehmen sind zulässig
- Die Mitarbeitenden müssen bereits beim beauftragten Unternehmen angestellt sein und vorübergehend nach Italien entsandt werden, um die im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen zu erbringen
- Die Mitarbeitenden müssen in Italien über eine angemessene Unterkunft verfügen
Zeitrahmen bei der Austellung einer Arbeitsaufenthaltserlaubnis
Der Zeitrahmen für die Erteilung der Arbeitserlaubnis im Rahmen einer Dienstleistungserbringung ist durch das italienische Einwanderungsrecht sowie durch die Standardverfahren der zuständigen lokalen Behörden festgelegt.
Verfahren zur Erteilung der Arbeitserlaubnis im Rahmen einer Dienstleistungserbringung:
- Schritt 1: SAMMLUNG DER UNTERLAGEN UND AUSARBEITUNG DES DIENSTLEISTUNGSVERTRAGS (20–30 Tage)
- Schritt 2: EINREICHUNG DES ANTRAGS (1–2 Tage)
- Schritt 3: ERTEILUNG DER ARBEITSERLAUBNIS (die endgültige Entscheidung liegt bei den lokalen Behörden) – falls zutreffend
- Schritt 4: AUSSTELLUNG DES VISUMS (15 Tage) – falls zutreffend
- Schritt 5: BEANTRAGUNG DER AUFENTHALTSERLAUBNIS (8 Tage)
Warum sollten Sie sich für A&P entscheiden?
Wir wenden bewährte Prozesse und interne Richtlinien an, die Zeitrahmen und Ablauf der Dienstleistung festlegen. Ziel ist die erfolgreiche Erteilung der Arbeitserlaubnis.
Leistungen von A&P:
- Wir bieten umfassende rechtliche Beratung bei der Ausarbeitung des Dienstleistungsvertrags
- Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen
- Wir können Unternehmen mit Niederlassungen in ganz Italien unterstützen
- Sie können Ihre Unterlagen selbstständig über das A&P-Softwaresystem hochladen
- Unsere Einwanderungsexperten sprechen Englisch