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Arbeitsaufenthaltserlaubnis beantragen bei einer Dienstleistungserbringung

Unsere Einwanderungsexperten unterstützen internationale Unternehmen, die Personal nach Italien entsendenian clients for Dienstleistungserbringung.

Für welches Land der Service verfügbar ist:

Italien

A&P Unterstützung bei der Beantragung einer Arbeitsaufenthaltserlaubnis im Rahmen einer Dienstleistungserbringung.

Sie können uns eine kostenlose Anfrage sendenum ihren Einzelfall zu prüfen und ein maßgeschneidertes Angebot zu erhalten.

A&P Unterstützung bei der Beantragung einer Arbeitsaufenthaltserlaubnis im Rahmen einer Dienstleistungserbringung:

  • Senden Sie uns ihre Anfrage: wir werden Ihnen einenBeratungscall anbieten
  • We senden ihnen eine “Dokumentationscheckliste” und Sie können die benötigten Dokumente selber hochladen
  • Wir bereiten ihren Antrag vor und stellen ihn in Ihrem Namen auf Grundlage der uns von Ihnen erteilter Vollmacht
  • Wir halten den Kontakt zu den Behörden aufrecht während des gesamten Prozesses und geben Ihnen regelmäßige Updates
  • Nach der Ankunft in Italien, werden wir für die Erfüllung aller Einwanderungsformalitäten sorgen

Wer ist berechtigt, einen solchen Antrag zu stellen

During the Beratungsvideocall, unsere Experten werden prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um die Arbeitsaufenthaltserlaubnis genehmigt zu bekommen.

Allgemeine Voraussetzungen für die Arbeitsaufenthaltserlaubnis im Rahmen einer Dienstleistungserbringung:

  • Es muss ein Vertrag vorliegen mit einem italienischen Unternehmen unterschrieben, in dem eine Dienstleistungserbringung vorgesehen ist.
  • Subcontracting between multiple companies is also allowed
  • Die Mitarbeitenden müssen bereits Angestellte sein von dem Vertragsunternehmen und vorübergehend nach Italien entsandtum die vom Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen zu erbringen
  • die Mitarbeitenden müssenüber eine angebrachte Unterkunft in Italien verfügen

Zeitrahmen bei der Austellung einer Arbeitsaufenthaltserlaubnis

Der Zeitrahmen für die Erteilung der Arbeitserlaubnis zur Erbringung von Dienstleistungen ist durch das italienische Einwanderungsrecht sowie durch die von den zuständigen lokalen Behörden angewandten Standardverfahren festgelegt. 

Verfahren zur Erteilung der Arbeitserlaubnis im Rahmen einer Dienstleistungserbringung   

  • Step 1: SAMMELN DER DOKUMENTATION UND AUSARBEITUNG DES DIENSTLEISTUNGSVERTRAGS (20-30 Tage) 
  • Step 2: APPLICATION SUBMISSION (1-2 days) 
  • Step 3: ERTEILUNG DER ARBEITSERLAUBNIS (Finale Entscheidung liegt bei den lokalen Behörden) – wo anwendbar 
  • Step 4: AUSSTELLUNG DES VISUMS (15 Tage) – wo anwenbar 
  • Step 5: ANTRAGSTELLUNG DER AUFENTHALTSERLAUBNIS (8 Tage) 

Warum sollten Sie sich für A&P entscheiden?

Wir wenden konsolidierten Prozesse und interne Richtlinien an, die den Zeitrahmen und die Wege der Dienstleistungserbringung definieren. Ziel dabei ist die erfolgreiche Erteilung der Arbeitserlaubnis.  

Provision of service by A&P:

  • Wir bieteneine umfangreiche rechtliche Beratung bei der Ausarbeitung des Dienstleistungsvertrags  
  • Wir werden uns innerhalb von 24 Stunden  bei Ihnen melden 
  • Wir können Unternehmen mit Vertretungsfilialen  überall in Italien unterstützen 
  • Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, dass Sie ihre eigene Dokumentation selbstständig hochladen durch unserA&P Software System   
  • Unsere Einwanderungsexperten sprechen Englisch

Tempistiche della consulenza​

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seit 1998

Das Studio A&P bietet professionelle Beratungsdienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen an.

Das Studio A&P unterstützt Unternehmen und Privatpersonen bei ihren Aktivitäten in Italien und weltweit und bietet spezialisierte Unterstützung in der internationalen Mobilität von Arbeitnehmern sowie in der italienischen und internationalen Besteuerung.

Jahre an
Erfahrung
0
Kunden, die A&P
im Jahr 2025 vertraut haben
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Wir sind Anbieter für:

Arletti & Partners Team

The team at Studio Arletti & Partners is made up of over 50 highly qualified and multilingual professionals, specialized in global mobility and tax consultancy, including worker postings, Italian and international taxation, and immigration procedures both in Italy and abroad.

Our Areas of Expertise include:

FAQ zum Service

Nein. Der Antrag auf Erteilung der Arbeitserlaubnis muss vom italienischen Kundenunternehmen eingereicht werden. In diesem Fall kann A&P die gesamte Dokumentation vorbereiten und den Antrag im Namen des italienischen Unternehmens auf Grundlage einer Vollmacht einreichen.
Nein. Eine simple Bestellung reicht nicht aus; ein von beiden Parteien unterzeichneter Vertrag muss eingereicht werden. In diesem Fall kann A&P Sie bei der Ausarbeitung des Vertrags und der Sicherstellung dessen Rechtskonformität mit dem italienischen Recht unterstützen.
Nein. In diesem Falle dürfen Sie nach erfolgreicher Mitteilung seitens A&P an die zuständige italienische Behörde visumsfrei nach Italien einreisen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie aus einem EU Land kommen, welches dem Schengen Raum gehört.
Ja. Es ist erlaubt, eine Verlängerung der bereits vorliegenden Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Diese soll allerdings gerechtfertigt sein. Ein valider Grund dafür wäre die Verlängerung der Dienstleistungserbringung bis zu höchstens 4 Jahren.

Erfahren Sie mehr zu diesem Thema mit unseren Leitfäden

Highlighted info-sheet
Diese Arbeitserlaubnis ermöglicht den Transfer von Nicht-EU-Arbeitnehmern nach Italien für Dienstleistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags (Art. 27 Abs. 1 Buchst. I des T.U. Nr. 286/1998).

Kontaktieren Sie uns für Unterstützung

Füllen Sie das untenstehende Formular aus, um direkt ein individuelles Angebot anzufordern. Unsere Experten melden sich innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen.

Form ID: “356”

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