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EU-Mehrwertsteuerrückerstattung für Geschäftsreisen ins Ausland

Wussten Sie, dass Sie die während Ihrer Geschäftsreisen im Ausland angefallene Mehrwertsteuer zurückfordern können? A&P unterstützt Sie bei der Mehrwertsteuerrückforderung für Ausgaben wie Hotelaufenthalte, Mietwagen, Restaurantrechnungen und vieles mehr (gemäß der Richtlinie 2008/9).

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Für welches Land der Service verfügbar ist:

Italien

Kann ich eine Mehrwertsteuerrückerstattung aus Italien beantragen?

Dieser Service richtet sich speziell an international tätige italienische Unternehmen, die zahlreiche Geschäftsreisen innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus durchführen.

Studio A&P kann Ihnen dabei helfen, die Kosten für Auslandsentsendungen zu optimieren, indem die Mehrwertsteuer auf die wichtigsten Ausgabenkategorien wie Hotels, Restaurants und Mietwagen zurückerstattet wird.

Ordnungsgemäße Führung der Geschäftsbücher

Nach einer Bewertung der konkreten Situation des Mandanten begleitet Sie unser Team aus Steuerberatern Schritt für Schritt bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen für den Erstattungsantrag.

Für den Erfolg der Erstattung ist es unerlässlich, dass die Rechnungen auf den Namen des Unternehmens ausgestellt sind und dass der Name des Mitarbeiters, der die Dienstleistung in Anspruch genommen hat, ebenfalls angegeben ist (gemäß Art. 51 Abs. 5 des TUIR).

Elektronische Einreichung des Antrags auf Mehrwertsteuerrückerstattung

Die Einreichung der Unterlagen erfolgt über eine spezielle Plattform; anschließend kümmert sich Arletti & Partners um die Einreichung des Erstattungsantrags über den Entratel-Kanal der Steuerbehörde unter Einhaltung der in den europäischen Rechtsvorschriften festgelegten Verfahren und Fristen.

Erstattungsbedingungen

1. Fristen

Die Frist für die Einreichung des Erstattungsantrags endet am 30. September des Kalenderjahres, das auf den Bezugszeitraum folgt. Der Antrag kann für die im Laufe eines gesamten Kalenderjahres angefallene Mehrwertsteuer oder für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten gestellt werden.

2. Erstattungsgrenzen

Der Betrag der zu erstattenden Mehrwertsteuer darf nicht unter 400,00 € liegen, wenn der Bezugszeitraum weniger als ein Kalenderjahr, aber mindestens drei Monate beträgt. Betrifft der Antrag hingegen ein gesamtes Kalenderjahr, darf der Mindestbetrag der zu erstattenden Mehrwertsteuer nicht unter 50,00 € liegen.

Tempistiche della consulenza​

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seit 1998

Das Studio A&P bietet professionelle Beratungsdienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen an.

Das Studio A&P unterstützt Unternehmen und Privatpersonen bei ihren Aktivitäten in Italien und weltweit und bietet spezialisierte Unterstützung in der internationalen Mobilität von Arbeitnehmern sowie in der italienischen und internationalen Besteuerung.

Jahre an
Erfahrung
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Kunden, die A&P
im Jahr 2025 vertraut haben
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Wir sind Anbieter für:

Arletti & Partners Team

The team at Studio Arletti & Partners is made up of over 50 highly qualified and multilingual professionals, specialized in global mobility and tax consultancy, including worker postings, Italian and international taxation, and immigration procedures both in Italy and abroad.

Our Areas of Expertise include:

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