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Die L-Bewilligung EU/EFTA für die Schweiz

Studio A&P unterstützt EU-Unternehmen bei der Entsendung von Mitarbeitern in die Schweiz für Tätigkeiten mit einer geplanten Dauer zwischen 3 und 12 Monaten.

Studio A&P unterstützt Unternehmen nicht nur während des Antragsverfahrens, sondern begleitet die Mitarbeiter auch bei der Beantragung eines Schweizer Ausländerausweises, der Anerkennung ihrer Krankenversicherung über die A1-Bescheinigung sowie bei der Verwaltung von Doppelbesteuerungsfragen bei Einsätzen von mehr als 183 Tagen.

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Übersicht

  • Laden Sie Ihren Einsatz auf Atlasposting hoch,
  • Beauftragen Sie A&P mit der Schweizer Arbeitsbewilligung,
  • Unterzeichnen Sie die von den Team Posting-Beratern zugesandten Dokumente zur Vorbereitung des Bewilligungsantrags,
  • Studio A&P wird die Unterlagen an die Behörden übermitteln und bei fehlenden Informationen nachfassen,
  • Das Unternehmen erhält die Bewilligung vor Beginn der Tätigkeit.

Für welches Land der Service verfügbar ist:

Schweiz

Vorbereitung der Unterlagen

Dank der spezialisierten Unterstützung bereitet Team Posting alle Dokumente vor, die für die Erlangung der Arbeitsbewilligung bei den kantonalen Schweizer Behörden erforderlich sind:

  • Sammlung aller Unterlagen, die für eine positive Bewertung erforderlich sind (Lebenslauf und Qualifikationen des Mitarbeiters, kommerzielle Vereinbarung für den Einsatz, Hotelbuchung, Tätigkeitsplanung, A1-Bescheinigung),
  • Fragebogen für die L-Bewilligung,
  • Entsendungsschreiben zur Genehmigung der L-Bewilligung,
  • Nachweis der Arbeits- und Lohnbedingungen für die Dauer des Aufenthalts in der Schweiz.

Wann ist die L-Bewilligung erforderlich?

Die L-Bewilligung ist für Einsätze mit einer Dauer zwischen 3 und 12 Monaten erforderlich. Hat ein Unternehmen mehrere Einsätze, an denen Mitarbeiter beteiligt sind, muss für jedes Projekt eine eigene L-Bewilligung beantragt werden. Tatsächlich ist dieses Dokument nicht für das gesamte Land gültig.

Mindestens 4 Wochen vor Beginn des Einsatzes

Abhängig von den Einwanderungsbehörden des jeweiligen Schweizer Kantons wird dringend empfohlen, die Unterlagen mindestens 4 Wochen vor Beginn der Tätigkeiten zur Genehmigung einzureichen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für dieses Verfahren liegt zwischen 4 und 8 Wochen.

Global-Mobility-Compliance

Wenn ein Unternehmen einen Mitarbeiter ins Ausland entsendet, sollte es stets im Voraus prüfen, welche Anforderungen für den jeweiligen Einsatz gelten.

Beginnt ein Unternehmen die Tätigkeiten ohne Genehmigung der L-Bewilligung, riskiert es Reputationsschäden durch Geldbußen sowie ein Verbot, Dienstleistungen in der Schweiz für bis zu 5 Jahre zu erbringen.

Unterstützung für EU-Unternehmen bei der Entsendung von Arbeitnehmern in die Schweiz

Studio A&P unterstützt alle Unternehmen, die für Einsätze bis zu 12 Monaten eine L-Bewilligung beantragen müssen.

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seit 1998

Das Studio A&P bietet professionelle Beratungsdienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen an.

Das Studio A&P unterstützt Unternehmen und Privatpersonen bei ihren Aktivitäten in Italien und weltweit und bietet spezialisierte Unterstützung in der internationalen Mobilität von Arbeitnehmern sowie in der italienischen und internationalen Besteuerung.

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