Zum 7. Juni 2026 hat Bulgarien wesentliche Änderungen seines nationalen Rechtsrahmens im Bereich Beschäftigung und Diskriminierungsschutz eingeführt. Mit diesen Gesetzesänderungen sollen die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/970 über Entgelttransparenz umgesetzt werden. Zu diesem Zweck hat die bulgarische Regierung verschiedene Anpassungen des rechtlichen Rahmens vorgenommen, der von der Kommission zum Schutz vor Diskriminierung überwacht wird. Die neuen Bestimmungen sollen den Grundsatz des gleichen Entgelts für Frauen und Männer stärken und zugleich die Entgelttransparenz am Arbeitsplatz fördern. Nachfolgend werden die wichtigsten Aspekte der bulgarischen Umsetzung dargestellt.
Auskunftsanspruch über Gehaltsinformationen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten künftig das Recht, detaillierte Informationen über die durchschnittlichen Entgeltniveaus für ihre Position sowie nach Geschlecht aufgeschlüsselte Vergütungsdaten anzufordern. Entsprechende Anfragen sind schriftlich an den Arbeitgeber zu richten. Nach Eingang der Anfrage ist der Arbeitgeber verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten schriftlich zu antworten. Die Auskunft muss Angaben zum individuellen Gehalt der anfragenden Person sowie zur durchschnittlichen Vergütung von Beschäftigten enthalten, die eine gleichwertige Tätigkeit ausüben.
Stärkerer Schutz personenbezogener Daten
Ein weiteres Ziel der bulgarischen Umsetzung besteht in der Stärkung des Schutzes personenbezogener Daten von Beschäftigten. Führt die Offenlegung von Gehaltsinformationen dazu, dass die genaue Vergütung einer anderen Person erkennbar wird, gelten besondere Schutzmaßnahmen. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die betreffenden Informationen bestimmten Organisationen, etwa Gewerkschaften oder Antidiskriminierungsbehörden, zur Verfügung stellen. Diese Stellen übermitteln anschließend die erforderlichen Daten an die betroffene Person und informieren gegebenenfalls über rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung von Ansprüchen bei diskriminierender Behandlung.
Zusätzliche Berichtspflichten für Arbeitgeber
Die neuen Vorschriften führen darüber hinaus zusätzliche Berichtspflichten für Unternehmen ein. Arbeitgeber werden verpflichtet, regelmäßig über geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede zu berichten. Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen erstmals im Juni 2027 einen entsprechenden Bericht vorlegen. Unternehmen mit 100 bis 249 Beschäftigten unterliegen einer Berichtspflicht im Abstand von drei Jahren; die erste Berichterstattung ist für Juni 2031 vorgesehen. Werden im Rahmen der Berichterstattung nicht gerechtfertigte Entgeltunterschiede festgestellt, sind Arbeitgeber verpflichtet, gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretungen beziehungsweise den Beschäftigten eine Entgeltbewertung durchzuführen.
Fazit
Im Jahr 2024 lag das geschlechtsspezifische Lohngefälle in Bulgarien bei rund 12 % und damit über dem EU-Durchschnitt von 11,1 %. Die nun eingeführten gesetzlichen Änderungen stellen eine zeitnahe Reaktion auf die europäischen Vorgaben zur Stärkung der Entgelttransparenz dar und unterstreichen zugleich das Bestreben Bulgariens, fairere und gleichberechtigtere Arbeitsbedingungen zu fördern. Betroffene Unternehmen sollten daher ihre bestehenden Vergütungsstrukturen sowie ihre internen Berichts- und Compliance-Prozesse überprüfen, um die Einhaltung der neuen Anforderungen rechtzeitig sicherzustellen.