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Estland: Teilweise Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz

Estland bewegt sich in Richtung einer teilweisen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz und führt zentrale Maßnahmen zur Gehaltstransparenz ein, während komplexere Berichtspflichten und Anforderungen zur Klassifizierung von Tätigkeiten verschoben werden.
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Inhaltsverzeichnis

Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz muss von den Mitgliedstaaten bis zum 7. Juni 2026 umgesetzt werden und führt neue Verpflichtungen für europäische Unternehmen ein, die auf eine größere Gehaltstransparenz und Gleichbehandlung von Männern und Frauen abzielen.

Die Entscheidung der estnischen Regierung, nur einen Teil der in der Richtlinie vorgesehenen Bestimmungen umzusetzen, folgt auf Aussagen des Ministers für Wirtschaft, Erkki Keldo. In den vergangenen Wochen hatte er sogar eine Nicht-Umsetzung der europäischen Vorschriften in Betracht gezogen, um zusätzliche bürokratische Belastungen für Unternehmen zu vermeiden.

Sozioökonomischer Kontext

Das Thema ist besonders relevant, da Estland weiterhin eines der höchsten Gender-Pay-Gaps in der Europäischen Union aufweist.

Nach Angaben von Statistics Estonia liegt der geschlechtsspezifische Lohnunterschied im Land bei 13,2 %. In einigen Wirtschaftssektoren übersteigt er jedoch 20 %, was zeigt, dass die Lohnunterschiede in bestimmten Branchen besonders ausgeprägt sind.

Eurostat-Daten zeichnen jedoch ein noch kritischeres Bild: Nach Angaben des europäischen Statistikamts erreicht der Gender-Pay-Gap in Estland 18,8 % und ist damit der höchste in der gesamten Europäischen Union.

Aus diesem Grund drängen Teile der Regierung sowie mehrere Gewerkschaftsorganisationen auf eine umfassendere Umsetzung der europäischen Regelung.

Schrittweise Umsetzung der Richtlinie

Nach Angaben des estnischen Wirtschaftsministeriums sollen dennoch einige als „wesentlich“ eingestufte Maßnahmen der EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgeltgleichheit eingeführt werden. Dazu zahlen:

  • die Verpflichtung, Bewerbern bereits vor dem Vorstellungsgespräch die Gehaltsspanne mitzuteilen;
  • das Verbot für Arbeitgeber, Informationen über frühere Gehälter zu erfragen;
  • die Möglichkeit für Beschäftigte, Gehaltsinformationen frei mit Kollegen zu teilen;
  • der Grundsatz, dass Männer und Frauen für gleiche Arbeit nicht ohne objektive Begründung unterschiedlich bezahlt werden dürfen.

Weiterhin bestehen jedoch erhebliche Vorbehalte gegenüber den stärker strukturierten Maßnahmen der Richtlinie, insbesondere hinsichtlich der Berichterstattungspflichten und der Klassifizierung von Tätigkeiten in spezifische Kategorien – Instrumente, die nach EU-Recht zur Überwachung von Lohnunterschieden über 5% erforderlich sind, sofern diese nicht durch objektive Kriterien gerechtfertigt sind. Zur Umsetzung dieser Anforderungen beantragt die estnische Regierung eine zweijährige Fristverlängerung.

Rechtsgrundlagen

Authority Source Number Article Type Date Link
EU Directive 2023/970/EU 970 Law 10/05/2023 Read more

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