Die grenzüberschreitende Entsendung ist eine der häufigsten Formen der globalen Mobilität.
Sie liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend in ein anderes Land als das seiner gewöhnlichen Arbeitsstätte entsandt wird, dabei jedoch im Arbeitsverhältnis mit seinem ursprünglichen Arbeitgeber verbleibt.
Wie funktioniert die Entsendung von Arbeitnehmern?
Der Arbeitgeber veranlasst die Entsendung aus organisatorischen oder produktionstechnischen Gründen, während der Arbeitnehmer weiterhin in die Struktur des entsendenden Unternehmens eingebunden bleibt.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Entsendung?
Gemäß Art. 30 des Gesetzesdekrets Nr. 276 vom 10. September 2003 liegt eine Entsendung von Arbeitnehmern vor, wenn der Arbeitgeber einen oder mehrere Arbeitnehmer vorübergehend an einen anderen Standort versetzt, um dort eine bestimmte Arbeitstätigkeit auszuführen, und zwar zur Wahrung seiner eigenen Interessen.
Die Entsendung begründet kein neues Arbeitsverhältnis, sondern ändert lediglich die Art und Weise der Ausführung der Tätigkeit im Vergleich zum ursprünglichen Vertrag (vgl. Interpello Nr. 1/2011).
Gemäß dem Rundschreiben des Arbeitsministeriums Nr. 3/2004 und dem Steuerauskunftsbescheid Nr. 1/2011 gelten folgende Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit:
- Interesse des entsendenden Arbeitgebers: Es muss spezifisch, relevant, konkret und während der gesamten Dauer der Entsendung bestehen bleiben;
Es darf sich jedoch nicht um ein bloßes Interesse an der Bereitstellung von Arbeitskräften Dritter handeln, da dies eine Leiharbeit darstellen würde (vgl. Rundschreiben Nr. 28/2005).
- Befristung: Die Entsendung muss befristet sein. Eine übermäßige Verlängerung könnte nämlich auf eine dauerhafte Versetzung hindeuten, was eine Änderung des anwendbaren Rechtsrahmens zur Folge hätte.
- Vorgegebene Tätigkeit: Der Arbeitnehmer muss mit spezifischen Aufgaben betraut werden, die im Interesse des entsendenden Arbeitgebers liegen. Eine bloße allgemeine Bereitstellung von Personal ist nicht zulässig.
Das Fehlen dieser Voraussetzungen kann zu einer Umqualifizierung des Arbeitsverhältnisses und zu erheblichen Sanktionen führen.
Meldepflichten des Arbeitgebers
Der Entsendende muss bestimmte formale Auflagen einhalten, um die Ordnungsmäßigkeit der Entsendung zu gewährleisten.
Dazu gehören beispielsweise die Beantragung der A1-Bescheinigung und die Meldung der Entsendung an die zuständigen Behörden des Gastlandes.
Diese Maßnahmen gewährleisten einen ordnungsgemäßen Sozialversicherungsschutz und beugen steuerlichen oder beitragsrechtlichen Risiken vor.
Wer erstellt die Gehaltsabrechnung für den entsandten Arbeitnehmer?
In der Regel wird das Entgelt vom entsendenden Arbeitgeber gezahlt, wobei jedoch konzerninterne Vereinbarungen zur Kostenübernahme möglich sind.
Trotz des vorübergehenden Charakters und der zunehmenden Verbreitung der grenzüberschreitenden Entsendung stellen sich weitere wichtige Fragen:
- Welches Gesetz regelt das Arbeitsverhältnis?
- Welcher Staat ist für die Besteuerung des Einkommens zuständig?
- In welchem Sozialversicherungssystem muss der Arbeitnehmer versichert sein?
- Inwieweit gelten die Rechtsvorschriften des Aufnahmelandes?
Dieses Infoblatt enthält praktische Hinweise, die Ihnen helfen sollen, sich in diesen Fragen zurechtzufinden, und stützt sich dabei auf die Analyse eines konkreten Beispiels.
Praxisbeispiel
Alessandro, ein EU-Bürger, ist bei einem französischen Unternehmen angestellt und wird für sechs Monate vorübergehend nach Italien entsandt.
Alessandro arbeitet weiterhin für seinen französischen Arbeitgeber und erhält von diesem sein Gehalt.
Seine Entsendung erfordert eine abgestimmte Prüfung verschiedener rechtlicher Aspekte, die wir in den folgenden Abschnitten näher beleuchten werden.
Welche Vorschriften gelten in diesem Fall?
Im Fall von Alessandro kommen mehrere rechtliche Ebenen zum Tragen: das Völkerrecht, das EU-Recht und die nationalen Rechtsvorschriften der beteiligten Länder.
Das Verständnis der Zusammenhänge zwischen diesen Rechtsquellen ist unerlässlich, um die Einhaltung der Vorschriften sowohl seitens des Arbeitnehmers als auch seitens des Unternehmens zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang gewinnt auch die regulatorische Entwicklung an Bedeutung.
Man fragt sich nämlich, wie die neuen Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern im Jahr 2025 aussehen werden. Der europäische Rechtsrahmen konzentriert sich weiterhin auf die Regelung der Entsendung, die den Grundsatz der wirtschaftlichen Gleichbehandlung stärkt und die Informations- und Dokumentationspflichten der Unternehmen erweitert.
Welches Gesetz regelt das Arbeitsverhältnis?
Der erste Schritt besteht darin, das für den Arbeitsvertrag maßgebliche Recht zu ermitteln.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) unterliegt das Arbeitsverhältnis im Falle einer vorübergehenden Entsendung in der Regel dem Recht des Landes, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Tätigkeit ausübt, also dem französischen Recht.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass das italienische Recht irrelevant ist.
Die Ausübung der Tätigkeit auf italienischem Gebiet hat nämlich die Anwendung der zwingenden Bestimmungen des nationalen Arbeitsrechts zur Folge.
Die Situation würde sich erheblich ändern, wenn die Entsendung ihren vorübergehenden Charakter verlieren oder sich in eine dauerhafte Anwesenheit verwandeln würde.
In diesem Fall würde sich der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses tendenziell in Richtung der italienischen Rechtsordnung verlagern.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer professionellen Unterstützung bei der Ausarbeitung oder Überarbeitung von Entsendungsvereinbarungen.
Dies dient dazu, die Übereinstimmung zwischen den operativen Aspekten (Arbeitsort, Arbeitszeit, Gesundheit und Sicherheit) und den geltenden Vorschriften sicherzustellen.
Welcher Staat darf das Einkommen besteuern?
Alessandros Aufenthalt in Italien erfordert eine sorgfältige Prüfung der Kriterien für die steuerliche Anknüpfung.
In grenzüberschreitenden Fällen müssen die innerstaatlichen Vorschriften mit dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und Italien abgestimmt werden, das die Aufteilung der Steuerhoheit regelt.
Die Dauer des Aufenthalts, der Ort, an dem die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird, und die Person, die die Leistung erhält, sind entscheidende Faktoren für die Bestimmung des Staates, der zur Besteuerung des Einkommens berechtigt ist.
Auch kurze oder nicht berufsbedingte Aufenthalte können bei der Gesamtbetrachtung von Bedeutung sein.
Wo müssen die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden?
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht fällt die Entsendung unter die europäischen Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, insbesondere unter die Verordnung (EG) Nr. 883/2004.
Diese Regelung harmonisiert die nationalen Systeme nicht, sondern legt Kriterien fest, anhand derer bestimmt wird, welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind.
Bei einer vorübergehenden Entsendung gilt grundsätzlich der Grundsatz der Kontinuität mit dem System des Herkunftslandes, sofern die im europäischen Recht vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind. Ohne eine vorherige Prüfung könnten Unsicherheiten hinsichtlich des korrekten Versicherungsschutzes des Arbeitnehmers auftreten.
Welche Einwanderungsbestimmungen gelten?
Die Tatsache, dass Alessandro von seiner Ehefrau, einer norwegischen Staatsbürgerin, begleitet wird, fällt unter die Vorschriften zur Freizügigkeit und zum Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern.
Auch wenn die Unionsbürgerschaft die Mobilität erleichtert, können die Aufenthaltsdauer und die Stabilität des Aufenthalts Auswirkungen auf die rechtliche Einstufung des Aufenthalts in Italien und auf die zu erfüllenden Auflagen haben.
Schlussfolgerungen
Der Fall von Alessandro zeigt, wie eine grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmern – selbst wenn sie zeitlich begrenzt ist – gleichzeitig mehrere rechtliche Ebenen betreffen kann: Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherung und Vorschriften zur internationalen Mobilität.
Ohne eine koordinierte Auslegung der geltenden Rechtsvorschriften besteht die Gefahr, dass erhebliche Auswirkungen für den Arbeitnehmer und das Unternehmen unterschätzt werden, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher und steuerlicher Vorschriften.
Durch die Zusammenarbeit mit auf Global Mobility spezialisierten Fachleuten können Sie das anwendbare Recht korrekt ermitteln, nationale und supranationale Vorschriften aufeinander abstimmen und Risiken der Nichteinhaltung vermeiden.
Die Kanzlei A&P unterstützt Unternehmen bei allen Formalitäten im Zusammenhang mit der internationalen Entsendung dank eines integrierten Ansatzes der für die verschiedenen Bereiche zuständigen Teams.
Sollte dies auf Sie zutreffen, laden wir Sie ein, unsere Serviceseite zum Thema Entsendung zu besuchen und uns zu kontaktieren.