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Services

Bewilligung für Sonntags- und Nachtarbeit in der Schweiz

Studio A&P unterstützt Unternehmen, die Mitarbeitende ins Ausland entsenden und deren Tätigkeit in der Schweiz an Sonn- oder Feiertagen (ArG, Art. 18, 19, 20 und ArGV, Art. 21, 33) oder während der Nacht (ArG, Art. 16, 17 und ArGV 1, Art. 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 46) erfolgt, um den Anforderungen des ausländischen Kunden und/oder den organisatorischen Abläufen des Betriebs, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, gerecht zu werden.

Übersicht

  • Laden Sie Ihren Auftrag auf Atlasposting hoch,
  • Weisen Sie A&P die Aufgaben für die Bewilligung der Sonntags- und Nachtarbeit sowie die Entsendemeldung zu,
  • Unterzeichnen Sie das von den Posting-Beratern vorbereitete Dokument zur Beantragung der Bewilligung,
  • Studio A&P übermittelt die Unterlagen an die zuständigen Behörden und verfolgt den Vorgang bei fehlenden Informationen nach,
  • Das Unternehmen erhält die Bewilligung vor Beginn der Tätigkeit.

Für welches Land der Service verfügbar ist:

Schweiz

Vorbereitung der Unterlagen

Dank seiner spezialisierten Unterstützung erstellt das Team Posting alle Unterlagen, die für die Einholung der Bewilligung bei den kantonalen Behörden in der Schweiz erforderlich sind:

  • Entsendemeldung,
  • Fragebogen für die Bewilligung der Sonn-/Nachtarbeit,
  • Zustimmungserklärung des Arbeitnehmers zur Sonn-/Nachtarbeit,
  • Schriftlicher Nachweis der objektiven Notwendigkeit des Einsatzes an Sonn-/Feiertagen oder während der Nacht,
  • Arbeits- und Lohnbedingungen für Tätigkeiten an Sonn-/Feiertagen oder während der Nacht.

Anforderungen in der Schweiz

Das Schweizer Arbeitsgesetz gilt für alle Unternehmen, die Dienstleistungen in der Schweiz erbringen möchten; daher müssen alle Unternehmen vor der Planung von Tätigkeiten an Sonn- oder Feiertagen bzw. während der Nacht eine Bewilligung einholen.

Mindestens 7 Tage vor Beginn des Einsatzes

Gemäß ArG, Art. 49 und ArGV 1, Art. 42 muss der Antrag auf Bewilligung mindestens 7 Tage vor Beginn der vorübergehenden Tätigkeit in der Schweiz eingereicht werden.

Darüber hinaus ist es nicht möglich, Dienstleistungen an Sonn-/Feiertagen oder während der Nacht ohne den endgültigen Entscheid der Behörden zu erbringen.

Compliance im Bereich Global Mobility

Bei der Entsendung eines Mitarbeiters ins Ausland sollte das Unternehmen stets im Voraus prüfen, welche Anforderungen für den jeweiligen Einsatz gelten.
Beginnt ein Unternehmen seine Tätigkeit ohne die erforderliche Bewilligung, kann dies zu Reputationsschäden durch Geldbußen sowie zu einem Verbot der Dienstleistungserbringung in der Schweiz von bis zu 5 Jahren führen.

Unterstützung für alle Unternehmen, die Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden

Studio A&P unterstützt alle Unternehmen, die eine Bewilligung für Sonn-/Nachtarbeit benötigen (ArG, Art. 49 und ArGV 1, Art. 42).

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seit 1998

Das Studio A&P bietet professionelle Beratungsdienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen an.

Das Studio A&P unterstützt Unternehmen und Privatpersonen bei ihren Aktivitäten in Italien und weltweit und bietet spezialisierte Unterstützung in der internationalen Mobilität von Arbeitnehmern sowie in der italienischen und internationalen Besteuerung.

Jahre an
Erfahrung
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Kunden, die A&P
im Jahr 2025 vertraut haben
0

Wir sind Anbieter für:

Arletti & Partners Team

The team at Studio Arletti & Partners is made up of over 50 highly qualified and multilingual professionals, specialized in global mobility and tax consultancy, including worker postings, Italian and international taxation, and immigration procedures both in Italy and abroad.

Our Areas of Expertise include:

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