Vorbereitung der Unterlagen
Dank seiner spezialisierten Unterstützung erstellt das Team Posting alle Unterlagen, die für die Einholung der Bewilligung bei den kantonalen Behörden in der Schweiz erforderlich sind:
- Entsendemeldung,
- Fragebogen für die Bewilligung der Sonn-/Nachtarbeit,
- Zustimmungserklärung des Arbeitnehmers zur Sonn-/Nachtarbeit,
- Schriftlicher Nachweis der objektiven Notwendigkeit des Einsatzes an Sonn-/Feiertagen oder während der Nacht,
- Arbeits- und Lohnbedingungen für Tätigkeiten an Sonn-/Feiertagen oder während der Nacht.
Anforderungen in der Schweiz
Das Schweizer Arbeitsgesetz gilt für alle Unternehmen, die Dienstleistungen in der Schweiz erbringen möchten; daher müssen alle Unternehmen vor der Planung von Tätigkeiten an Sonn- oder Feiertagen bzw. während der Nacht eine Bewilligung einholen.
Mindestens 7 Tage vor Beginn des Einsatzes
Gemäß ArG, Art. 49 und ArGV 1, Art. 42 muss der Antrag auf Bewilligung mindestens 7 Tage vor Beginn der vorübergehenden Tätigkeit in der Schweiz eingereicht werden.
Darüber hinaus ist es nicht möglich, Dienstleistungen an Sonn-/Feiertagen oder während der Nacht ohne den endgültigen Entscheid der Behörden zu erbringen.
Compliance im Bereich Global Mobility
Bei der Entsendung eines Mitarbeiters ins Ausland sollte das Unternehmen stets im Voraus prüfen, welche Anforderungen für den jeweiligen Einsatz gelten.
Beginnt ein Unternehmen seine Tätigkeit ohne die erforderliche Bewilligung, kann dies zu Reputationsschäden durch Geldbußen sowie zu einem Verbot der Dienstleistungserbringung in der Schweiz von bis zu 5 Jahren führen.
Unterstützung für alle Unternehmen, die Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden
Studio A&P unterstützt alle Unternehmen, die eine Bewilligung für Sonn-/Nachtarbeit benötigen (ArG, Art. 49 und ArGV 1, Art. 42).