Warum die italienische Impatriate-Steuerregelung beantragen?
Die Steuerregelung für zurückkehrende Arbeitnehmer (Impatriate-Regime) in Italien bietet große Vorteile sowohl für Unternehmen als auch für Steuerpflichtige.
• Unternehmen
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei der Verhandlung neuer Einstellungen
Möglichkeit, ein höheres Nettoeinkommen bei gleichen Arbeitgeberkosten anzubieten
Begrenzung der Personalkosten bei vereinbartem Nettoeinkommen
• Steuerpflichtige, die ihren Wohnsitz vor dem 31.12.2023 verlegt haben
Das Einkommen wird in den ersten 5 Jahren nach der Rückkehr nach Italien nur zu 30 % besteuert
Das zu versteuernde Einkommen reduziert sich auf 10 %, wenn der Wohnsitz nach Süditalien verlegt wird
• Steuerpflichtige, die ihren Wohnsitz im Jahr 2024 verlegen
Das Einkommen wird in den ersten 5 Jahren nach der Rückkehr nach Italien zu 50 % besteuert
Das zu versteuernde Einkommen reduziert sich auf 40 % bei Vorhandensein eines minderjährigen Kindes
Ausländische oder italienische Arbeitnehmer, die sich entscheiden, nach Italien zu ziehen oder zurückzukehren, erhalten Zugang zu erheblichen Steuerbefreiungen auf Einkommensvergütungen. Dies gilt für unselbständige Arbeit, selbständige Tätigkeit oder unternehmerische Tätigkeit.
Die Impatriate-Steuerregelung gilt für 5 Steuerjahre mit einer möglichen Verlängerung auf 8 bis 10 Jahre, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Vorbereitung des Antrags für die italienische Impatriate-Steuerregelung
Nach einem ersten Telefongespräch und der Bewertung der spezifischen Situation des Kunden sendet Arletti & Partners ein Angebot mit einer detaillierten Beschreibung aller unserer Dienstleistungen.
Im Falle der Annahme senden wir die Liste der vorzulegenden Unterlagen für die Ausarbeitung und Einreichung des Antrags beim Arbeitgeber, um die italienische Impatriate-Steuervergünstigung in Anspruch nehmen zu können.
Unterstützung bei der Verhandlung & Beratung gegenüber der Finanzbehörde
Arletti & Partners kann das Unternehmen und den Steuerpflichtigen in der Verhandlungsphase des Arbeitsvertrags unterstützen, um die Anwendbarkeit der Impatriate-Steuerregelung sicherzustellen.
Arletti & Partners kann Simulationen, steuerliche Briefings mit dem Kandidaten, individuelle Beratungen sowie die Ausarbeitung zusätzlicher Klauseln im Arbeitsvertrag anbieten, die sowohl das Unternehmen als auch den Kandidaten bei der Anwendung der Impatriate-Regelung absichern.
Im Falle von Unsicherheiten oder Auslegungszweifeln hinsichtlich der Anwendbarkeit der Impatriate-Steuerregelung kann nach verpflichtender Konsultation einer spezifischen Datenbank der Finanzbehörde ein Antrag auf verbindliche Auskunft (Ruling) gestellt werden, als Voraussetzung für die Einreichung des entsprechenden Antrags.
Bei Zweifeln zur Anwendbarkeit der Impatriate-Steuerregelung in Ihrem Fall kann Studio A&P Sie unterstützen und die Datenbank der Finanzbehörde konsultieren. Wir identifizieren die passende Lösung für Ihren Fall und reichen einen Antrag ein, um weitere Auslegungszweifel zu klären.
Anwendung der Steuervergünstigung in der italienischen Steuererklärung
Wenn der Antrag beim italienischen Arbeitgeber bei Ankunft in Italien nicht eingereicht wurde – im Falle eines ausländischen Arbeitgebers oder wenn Sie selbstständig sind – ist es möglich, eine Steuererklärung einzureichen, um die Steuervergünstigung zu beantragen.
Studio Arletti & Partners kann Ihnen helfen, Ihre Situation in einer Erstberatung zu bewerten.
Voraussetzungen und Fälle zur Anwendung der Impatriate-Steuerregelung in Italien
In der aktuellen Fassung des Gesetzes hängen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der italienischen Impatriate-Steuerregelung davon ab, ob Sie bereits vor dem 31.12.2023 in Italien steuerlich ansässig geworden sind oder ob Sie planen, im Jahr 2024 nach Italien zu ziehen.
**Für Personen, die ihren Wohnsitz vor dem 31.12.2023 verlegt haben:**
- Sie waren in den vorhergehenden 2 Steuerperioden nicht in Italien ansässig
- Sie verpflichten sich, mindestens 2 Jahre in Italien ansässig zu bleiben
- Sie üben ihre Tätigkeit überwiegend in Italien aus
**Für Personen, die ihren Wohnsitz im Jahr 2024 verlegen werden:**
- Sie verpflichten sich, mindestens 4 Jahre in Italien ansässig zu bleiben
- Sie sind hochqualifizierte oder spezialisierte Fachkräfte
- Darüber hinaus dürfen sie in den vorhergehenden 3 Steuerperioden nicht in Italien ansässig gewesen sein – dieser Zeitraum kann auf 6 oder 7 Jahre verlängert werden, wenn die Tätigkeit für denselben ausländischen Arbeitgeber oder ein Unternehmen derselben Gruppe erbracht wird
Die Gesetzgebung zur besonderen Steuerregelung für Rückkehrer (Impatriates)
Das Gesetzesdekret Nr. 209 vom 27. Dezember 2023 hat die Regelungen zur besonderen Steuerregelung für zurückkehrende Arbeitnehmer (Impatriate) in Italien grundlegend überarbeitet.
Das „Neue Regime für zurückkehrende Arbeitnehmer“ (Art. 5 des Gesetzesdekrets Nr. 209 vom 27. Dezember 2023) gilt für Personen, die ab dem Steuerjahr 2024 ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen, und sieht die Weiteranwendung der vorherigen Regelung gemäß Art. 16 des Gesetzesdekrets vom 14. September 2015, Nr. 147 für diejenigen vor, die ihren Wohnsitz bis zum 31. Dezember 2023 nach Italien verlegt haben.