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Beratung zur steuerlichen Ansässigkeit von Unternehmen und zu Risiken einer nur vorgetäuschten ausländischen Ansässigkeit

Beratung zur steuerlichen Ansässigkeit von Unternehmen und zu Risiken einer nur vorgetäuschten ausländischen Ansässigkeit: Prävention und Einhaltung des italienischen Steuerrechts.

Inhaltsverzeichnis

seit 1998

Das Studio A&P bietet professionelle Beratungsdienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen an.

Das Studio A&P unterstützt Unternehmen und Privatpersonen bei ihren Aktivitäten in Italien und weltweit und bietet spezialisierte Unterstützung in der internationalen Mobilität von Arbeitnehmern sowie in der italienischen und internationalen Besteuerung.

Jahre an
Erfahrung
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Kunden, die A&P
im Jahr 2025 vertraut haben
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Wir sind Anbieter für:

Wie wir Ihnen helfen können

Beratung, Management, Planung

Unsere Kanzlei bietet spezialisierte Unterstützung für Unternehmen an, die eine vertiefte Analyse ihrer steuerlichen Position nach italienischem Recht benötigen, insbesondere im Sinne von Artikel 73 Absatz 3 des TUIR sowie der einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen.

Wir führen eine umfassende Analyse der Unternehmensstruktur und der steuerlichen Ansässigkeit des Mandanten durch und prüfen den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung, um die Einhaltung der italienischen und internationalen Vorschriften sicherzustellen und potenzielle Annahmen einer tatsächlichen Geschäftsleitung in Italien zu vermeiden.

Wir stellen schriftliche Gutachten, Regularisierungspläne sowie Unterstützung bei allen erforderlichen Steuererklärungen bereit, um die vollständige Compliance sicherzustellen.

Mandanten können alle Verfahren und Interaktionen mit unserer Kanzlei verwalten, ohne ihren operativen Hauptsitz zu verlassen.

Die fallbezogene Analyse- und Beratungsleistung folgt in der Regel diesen Phasen:

  • Prüfung der Voraussetzungen der steuerlichen Ansässigkeit von Unternehmen gemäß Artikel 73 Absatz 3 TUIR, d. h. Sitz, Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung oder Hauptverwaltung in Italien, unter Berücksichtigung einschlägiger Doppelbesteuerungsabkommen;
  • Identifizierung des anwendbaren Steuerregimes sowie der entsprechenden Dokumentation und steuerlichen Unterstützung;
  • Erstellung vorläufiger schriftlicher Gutachten (Memoranden) mit detaillierter Analyse der Situation und Hinweise zur Dokumentation für den Fall einer Steuerprüfung;
  • Analyse der Unternehmensstruktur zur Bewertung des Risikos einer nur vorgetäuschten ausländischen Ansässigkeit;
  • Erstellung schriftlicher Gutachten zu Compliance-Fragen

Arletti & Partners Team

The team at Studio Arletti & Partners is made up of over 50 highly qualified and multilingual professionals, specialized in global mobility and tax consultancy, including worker postings, Italian and international taxation, and immigration procedures both in Italy and abroad.

Our Areas of Expertise include:

Wo A&P seine Beratungsleistungen erbringt

Erbringung der Dienstleistungen

Die Unterstützung von A&P kann je nach Bedarf des Mandanten remote oder vor Ort erbracht werden.

Wir streben an, eine erste Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer Anfrage zu geben.

Darüber hinaus bieten wir:

  • Remote-Verwaltung aller buchhalterischen, steuerlichen und administrativen Pflichten;
  • IT-Tools, die maximale Effizienz gewährleisten, ohne dass eine Reise aus Ihrem Land oder von Ihrem operativen Hauptsitz erforderlich ist;
  • Beratungsleistungen durch unsere Wirtschaftsprüfer und Steuerexperten in englischer Sprache.
  • Mandanten können alle Verfahren und die gesamte Kommunikation mit unserer Kanzlei verwalten, ohne ihren operativen Hauptsitz zu verlassen.

Wann eine Analyse der steuerlichen Ansässigkeit angefordert werden sollte

Timing

Beratungsleistungen zur steuerlichen Ansässigkeit von Unternehmen werden in jeder Phase des Unternehmenslebenszyklus empfohlen.

Sie können insbesondere in den Vorgründungsphasen hilfreich sein, um den satzungsmäßigen Sitz, den Verwaltungs- und den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung korrekt zu bestimmen;

bei Änderungen in der Führungsebene oder der Unternehmensleitung, die den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung beeinflussen können;

wenn das Unternehmen beabsichtigt, seine Tätigkeit in neue Länder oder Gebiete auszuweiten, um potenzielle Risiken der Doppelbesteuerung oder einer nur vorgetäuschten ausländischen Ansässigkeit

zu vermeiden.

Eine Beratung zur nur vorgetäuschten ausländischen Ansässigkeit ist immer dann empfehlenswert, wenn ein ausländisches Unternehmen als in Italien steuerlich ansässig angesehen werden könnte.

Es wird empfohlen, Beratungsleistungen vor der Gründung eines ausländischen Unternehmens, vor einer Verlagerung der steuerlichen Ansässigkeit oder bei einem Verdacht auf einen Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in Italien in Anspruch zu nehmen.

Warum A&P mit Ihren Angelegenheiten betrauen

Warum es erforderlich sein kann, eine Analyse der steuerlichen Ansässigkeit von Unternehmen sowie eine Bewertung des Risikos einer nur vorgetäuschten ausländischen Ansässigkeit anzufordern

Das Wissen darüber, ob ein Unternehmen in Italien als steuerlich ansässig gilt, ist wesentlich für die Bestimmung des anwendbaren Steuerregimes. In Italien ansässige Unternehmen werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während nicht ansässige Unternehmen nur auf in Italien erzielte Einkünfte besteuert werden.

Italienische Unternehmen, die grenzüberschreitende Transaktionen durchführen, benötigen möglicherweise Beratung zu ihrer steuerlichen Position.

Die Dienstleistung wird insbesondere für ausländische Unternehmen empfohlen, die in Italien tätig sind – beispielsweise durch Vermögenswerte, Geschäftsführer oder Gesellschafter mit Wohnsitz in Italien –, da hier ein Risiko einer nur vorgetäuschten ausländischen Ansässigkeit bestehen kann.

Daher ist es entscheidend, einen vorsorglichen und präventiven Ansatz zu verfolgen, um Risiken zu reduzieren und die vollständige Einhaltung der italienischen und internationalen Steuervorschriften sicherzustellen.

Arletti & Partners bietet Unterstützung durch:

  • Spezialisierte Beratungsleistungen per Videokonferenz durch Wirtschaftsprüfer und Rechtsexperten;
  • Schriftliche Gutachten zum Risiko einer nur vorgetäuschten ausländischen Ansässigkeit und zur steuerlichen Position des Unternehmens;
  • Sammlung der erforderlichen Dokumente mithilfe strukturierter und einfacher Checklisten;
  • Erstellung eines unterstützenden Dokumentationsdossiers für das Gutachten, nützlich im Falle einer Prüfung durch die Steuerbehörden;
  • Der gesamte Prozess wird remote durchgeführt, mithilfe von Videokonferenzen und fortschrittlichen Sharing-Tools;
  • Überwachung des Verfahrensstands durch den Mandanten über ein dediziertes Portal;
  • Erstellung und Einreichung von verbindlichen Auskünften (Interpelli) bei der italienischen Finanzbehörde auf Wunsch des Mandanten.

Für wen der Service bestimmt ist

Zulässige Mandanten

Der Service richtet sich an im Ausland tätige und gegründete Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen zu Italien unterhalten.

Er ist insbesondere geeignet für Unternehmen, die Folgendes anstreben:

  • die steuerliche Ansässigkeit von Unternehmen zu beurteilen;
  • eine Verlagerung der steuerlichen Ansässigkeit zu planen;
  • internationale Unternehmensstrukturen im Einklang mit dem italienischen Steuerrecht zu gestalten.

Der Service richtet sich außerdem an natürliche Personen, die in ausländischen Unternehmen leitende Positionen innehaben — wie alleinige Gesellschafter oder Geschäftsführer — und eine Bewertung des korrekten Orts der tatsächlichen Geschäftsleitung sowie möglicher Anknüpfungspunkte zum italienischen Staatsgebiet benötigen, einschließlich der Risiken einer nach italienischem Steuerrecht angenommenen nur vorgetäuschten ausländischen Ansässigkeit.

FAQ zum Service

Eine vorgetäuschte ausländische Ansässigkeit ist eine missbräuchliche steuerliche Gestaltung, bei der ein Unternehmen seinen satzungsmäßigen Sitz im Ausland hat, während die tatsächliche Geschäftsleitung seiner Tätigkeit in Italien ausgeübt wird. In solchen Fällen gilt das Unternehmen trotz seines formalen ausländischen Sitzes als in Italien steuerlich ansässig.
Ein ausländisches Unternehmen kann als nur vorgetäuscht im Ausland ansässig angesehen werden, wenn sich sein Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in Italien befindet, obwohl der satzungsmäßige Sitz formal im Ausland liegt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Gesellschaft einen einzigen Gesellschafter und alleinigen Geschäftsführer hat, der in Italien steuerlich ansässig ist und das Unternehmen von Italien aus leitet und Entscheidungen dort trifft.
Eine Feststellung einer nur vorgetäuschten ausländischen Ansässigkeit kann zu verwaltungsrechtlichen Sanktionen führen und in schwerwiegenderen Fällen auch steuerstrafrechtliche Konsequenzen nach dem italienischen Steuerrecht nach sich ziehen.

Erfahren Sie mehr zu diesem Thema mit unseren Leitfäden

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