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Services

Erhalt des Investorenvisums in Italien

Unsere Einwanderungsexperten unterstützen ausländische Personen, die sich entscheiden, in strategische Vermögenswerte der italienischen Wirtschaft und Gesellschaft zu investieren.

Für welches Land der Service verfügbar ist:

Italien

A&P-Verfahren zur Unterstützung beim Investorenvisum

Du kannst uns eine kostenlose Anfrage senden, um deinen Fall zu schildern und ein individuelles Angebot zu erhalten.

A&P-Verfahren zur Unterstützung beim Investorenvisum:

* Du sendest uns deine Anfrage: Wir bieten dir eine Video-Beratung an
* Unsere Experten unterstützen dich bei der korrekten Planung der Investition für die Zwecke des Visums
* Du erhältst die Dokumentenliste und kannst uns deine Unterlagen übermitteln
* Wir reichen deine Online-Bewerbung für die Erteilung des Nulla Osta ein
* Wir unterstützen dich bei der Visumantragstellung bei der diplomatischen Vertretung und schließen nach deiner Einreise nach Italien die Einwanderungsformalitäten ab

Allgemeine Voraussetzungen

Während der Beratungsvideoanruf prüfen unsere Experten, ob die Voraussetzungen für die Erteilung eines Investorenvisums erfüllt sind.

Allgemeine Voraussetzungen

Antragsberechtigt für das Investorenvisum sind Nicht-EU-Bürger über 18 Jahre oder ausländische Unternehmen, vertreten durch ihre gesetzlichen Vertreter.

Die wichtigsten Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen sind:

* Reisepass und Lebenslauf des Antragstellers
* Angabe der Art der Investition sowie Nachweis der Verfügbarkeit der für die Investition vorgesehenen Mittel
* Nachweis über das Fehlen von Vorstrafen und anhängigen Strafverfahren
* Beschreibung der Merkmale der Investition sowie Bestätigung der Zustimmung der Empfänger

Einreisezeiten mit dem Investorenvisum

Die Bearbeitungszeiten für die Erteilung des Investorenvisums sind durch die italienischen Einwanderungsvorschriften und die etablierte Praxis der zuständigen Behörden festgelegt.

* Phase 1: Dokumentensammlung (30–40 Tage)
* Phase 2: Einreichung des Antrags (1–2 Tage)
* Phase 3: Prüfung durch das Komitee (30 Tage)
* Phase 4: Erteilung des Visums (15 Tage)
* Phase 5: Beantragung der Aufenthaltserlaubnis (8 Tage)
* Phase 6: Investition (innerhalb von 3 Monaten nach Einreise in Italien)

Erbringung der Dienstleistung durch A&P

Lo Studio aderisce a processi consolidati e a policy interne per l’erogazione del servizio finalizzato all’ottenimento del visto per investitori.

Erogazione del servizio da parte di A&P:

* Miriamo a fornire un primo riscontro entro 24 ore dalla ricezione della richiesta
* Puoi inviarci i tuoi documenti caricandoli comodamente da remoto tramite il gestionale A&P
* I nostri esperti di immigrazione sono in grado di supportarti in lingua inglese
* Possiamo assisterti con il permesso di soggiorno in tutta Italia

Inoltre, lo Studio offre una consulenza a 360°, analizzando tutti gli aspetti previdenziali e fiscali relativi al trasferimento in Italia.

Tempistiche della consulenza​

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seit 1998

Das Studio A&P bietet professionelle Beratungsdienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen an.

Das Studio A&P unterstützt Unternehmen und Privatpersonen bei ihren Aktivitäten in Italien und weltweit und bietet spezialisierte Unterstützung in der internationalen Mobilität von Arbeitnehmern sowie in der italienischen und internationalen Besteuerung.

Jahre an
Erfahrung
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Kunden, die A&P
im Jahr 2025 vertraut haben
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Wir sind Anbieter für:

Arletti & Partners Team

The team at Studio Arletti & Partners is made up of over 50 highly qualified and multilingual professionals, specialized in global mobility and tax consultancy, including worker postings, Italian and international taxation, and immigration procedures both in Italy and abroad.

Our Areas of Expertise include:

FAQ zum Service

Nein. Das Visum kann nur für eine einzelne Investition ausgestellt werden. Daher ist es nicht möglich, weder Investitionen an verschiedene Empfänger zu kombinieren noch unterschiedliche Arten von Investitionen mit einem jeweils unter dem vorgesehenen Mindestbetrag liegenden Nominalwert zusammenzufassen.
Nein. Die Investition muss nach der Beantragung des Visums erfolgen. Investitionen, die ganz oder teilweise vor der Einreichung des Visumantrags getätigt werden, gelten nicht als zulässig.
Nein. Allerdings kann es empfehlenswert sein, die Gelder auf eine zuverlässige italienische Bank zu überweisen, wenn dies mehr Transparenz für das gesamte Visumantragsverfahren sowie für die von der konsularischen Vertretung auszustellenden Bankunterlagen gewährleistet.
Ja, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, ist es möglich, eine Verlängerung um weitere 3 Jahre zu beantragen.

Erfahren Sie mehr zu diesem Thema mit unseren Leitfäden

Highlighted info-sheet
Das Golden Visa ist ein zweijähriges Visum für Nicht-EU-Bürger, die sich entscheiden, in strategische Vermögenswerte für die italienische Wirtschaft und Gesellschaft zu investieren.

Kontaktieren Sie uns für Unterstützung

Füllen Sie das untenstehende Formular aus, um direkt ein individuelles Angebot anzufordern. Unsere Experten melden sich innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen.

Form ID: “161”

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