Erlangung des A1-Formulars
Die Kanzlei führt zunächst eine Phase der Dokumentenprüfung durch und bewertet die Beitrags- und Versicherungskonformität des Unternehmens oder des Selbstständigen. Anschließend erfolgen Prüfungen auf Grundlage des am besten geeigneten Artikels der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, um eine schnelle Genehmigung durch die INPS-Stelle zu gewährleisten.
Der gesamte Ablauf wird remote verwaltet und umfasst:
Eine erste Analyse der Art und Dauer der Tätigkeit im Ausland mit Bestimmung des zu beantragenden A1-Formulars (Artikel 12 oder Artikel 13 bei Mehrstaatenfällen).
Aktivierung der digitalen Checkliste auf dem Atlasposting-Portal zum Hochladen und zur Überwachung der für den A1-Antrag erforderlichen Dokumente.
Prüfung der Korrektheit der Unterlagen durch die Berater.
Möglichkeit weiterer Unterstützung per Call sowie direkter Kontakt mit den Beratern des Posting-Teams.
Nach Abschluss der Bewertung und Erteilung der Vollmacht zur Vertretung des Unternehmens/des Selbstständigen im INPS-Portal: Antragstellung für das A1-Formular.
Wie man das A1-Formular erhält
Mit der Einführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 müssen Arbeitnehmer und Selbstständige, sowohl italienische als auch ausländische, die eine Tätigkeit im Ausland ausüben, im Besitz des A1-Formulars sein.
Um dieses Dokument zu erhalten, muss das antragstellende Unternehmen oder der Selbstständige über eine ordnungsgemäße Beitragsposition verfügen.
Warum das A1-Formular beantragt werden sollte
Für Personen, die eine berufliche Tätigkeit im Ausland (Dienstleistungen und/oder Geschäftstätigkeiten) ausüben, ist das A1-Formular ein wesentliches Dokument zum Nachweis der Unterstellung unter das Sozialversicherungssystem des Wohnsitzstaates.
Im Falle einer Kontrolle stellt der Besitz des A1-Formulars außerdem einen zusätzlichen Nachweis dar, um das Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Unternehmen zu bestätigen.
Das Fehlen dieses Dokuments kann hingegen dazu führen, dass eine Sozialversicherungspflicht sowie die Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen auch im Ausland entsteht.
Zeitlicher Ablauf der Beratung
A&P kontaktiert den Kunden innerhalb eines Arbeitstages nach Eingang der Anfrage zur Aktivierung des Services und erstellt das Kostenvoranschlag für die Bearbeitung des Falls.
Innerhalb eines Arbeitstages nach Annahme des Kostenvoranschlags übermittelt A&P die Liste der erforderlichen Unterlagen, um das Verfahren zu starten.
A&P stellt ein Portal zur Verfügung, auf dem die erforderlichen Dokumente hochgeladen werden können, und führt deren Prüfung durch oder fordert gegebenenfalls Korrekturen bzw. Ergänzungen an.
Etwaige Anfragen oder zusätzliche Beratungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden per E-Mail-Korrespondenz oder über kostenpflichtige Video-Calls abgewickelt.
Im Falle einer vorübergehenden Unterbrechung der Bearbeitung bleibt das Portal aktiv und zugänglich, sodass Dokumente weiterhin geteilt werden können.
Erteilung und Aktivierung der Vollmacht zur Tätigkeit als Intermediär im INPS-Portal innerhalb eines Arbeitstages nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen.
Beantragung des Modello A1 innerhalb eines Arbeitstages nach Aktivierung der Vollmacht.