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Gewerbliche Genehmigung für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen

Studio A&P unterstützt Unternehmen bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Österreich, Liechtenstein und Luxemburg, wo für bestimmte Branchen vor Beginn der Tätigkeiten eine spezielle gewerbliche Genehmigung erforderlich ist. Das Unternehmen muss eine Dienstleistungsanzeige in Österreich, eine GDL in Liechtenstein und ein Certificat Préalable in Luxemburg beantragen.

Übersicht

  • Laden Sie Ihren Auftrag auf Atlasposting hoch,
  • Weisen Sie die Aufgabe zur Einholung der Genehmigung A&P zu,
  • Unterzeichnen Sie das von den Posting-Beratern erhaltene Dokument,
  • Die Posting-Berater senden den Genehmigungsantrag an die Behörden,
  • Erhalten Sie die Genehmigung und beginnen Sie mit der Dienstleistungserbringung im Ausland

Für welches Land der Service verfügbar ist:

ÖsterreichLuxemburgLiechtenstein

Schritt-für-Schritt-Unterstützung

Die Posting-Berater bereiten die für eine schnelle Genehmigung durch die Behörden erforderlichen Unterlagen vor:

  • Handelsregistereintrag,
  • Qualifikations- und Ausbildungsnachweise des Arbeitgebers,
  • Angaben zum Versicherungsschutz oder zu anderen Formen der Absicherung im Zusammenhang mit der beruflichen Haftung.

Alle Dokumente müssen in eine der Amtssprachen des jeweiligen Landes übersetzt werden.

Österreich, Liechtenstein und Luxemburg

Alle in der EU ansässigen Unternehmen müssen das Dokument vor der Planung des Beginns der Tätigkeiten in einem der oben genannten Länder einholen.

Das Verfahren erfordert keine physische Einreichung der Unterlagen durch das Unternehmen, sondern kann online, per Post oder durch die Beauftragung eines lokalen Vertreters erfolgen, der die Unterlagen im Namen des Unternehmens einreicht.

Vor Beginn des Auftrags

Das Unternehmen muss vor Beginn der Tätigkeiten im Ausland über die genehmigten Unterlagen verfügen; daher sollte der Antrag mindestens 2 bis 4 Wochen im Voraus eingereicht werden.

Compliance im Bereich Global Mobility

Der Begriff Compliance ist bei der Erbringung von Dienstleistungen im Ausland von zentraler Bedeutung. Im Falle fehlender Unterlagen oder bei Tätigkeiten in einem Land ohne die erforderliche Genehmigung riskiert das Unternehmen, Vereinbarungen mit lokalen Kunden zu gefährden, Geldstrafen zu erhalten und für einen bestimmten Zeitraum von der Dienstleistungserbringung im Ausland ausgeschlossen zu werden.

Unterstützung für alle Unternehmen, die Arbeitnehmer innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz entsenden

Studio A&P unterstützt alle Unternehmen, die eine gewerbliche Genehmigung in Österreich, Liechtenstein oder Luxemburg benötigen.

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seit 1998

Das Studio A&P bietet professionelle Beratungsdienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen an.

Das Studio A&P unterstützt Unternehmen und Privatpersonen bei ihren Aktivitäten in Italien und weltweit und bietet spezialisierte Unterstützung in der internationalen Mobilität von Arbeitnehmern sowie in der italienischen und internationalen Besteuerung.

Jahre an
Erfahrung
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Kunden, die A&P
im Jahr 2025 vertraut haben
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Wir sind Anbieter für:

Arletti & Partners Team

The team at Studio Arletti & Partners is made up of over 50 highly qualified and multilingual professionals, specialized in global mobility and tax consultancy, including worker postings, Italian and international taxation, and immigration procedures both in Italy and abroad.

Our Areas of Expertise include:

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Form ID: “11”

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