Schritt-für-Schritt-Unterstützung
Die Posting-Berater bereiten die für eine schnelle Genehmigung durch die Behörden erforderlichen Unterlagen vor:
- Handelsregistereintrag,
- Qualifikations- und Ausbildungsnachweise des Arbeitgebers,
- Angaben zum Versicherungsschutz oder zu anderen Formen der Absicherung im Zusammenhang mit der beruflichen Haftung.
Alle Dokumente müssen in eine der Amtssprachen des jeweiligen Landes übersetzt werden.
Österreich, Liechtenstein und Luxemburg
Alle in der EU ansässigen Unternehmen müssen das Dokument vor der Planung des Beginns der Tätigkeiten in einem der oben genannten Länder einholen.
Das Verfahren erfordert keine physische Einreichung der Unterlagen durch das Unternehmen, sondern kann online, per Post oder durch die Beauftragung eines lokalen Vertreters erfolgen, der die Unterlagen im Namen des Unternehmens einreicht.
Vor Beginn des Auftrags
Das Unternehmen muss vor Beginn der Tätigkeiten im Ausland über die genehmigten Unterlagen verfügen; daher sollte der Antrag mindestens 2 bis 4 Wochen im Voraus eingereicht werden.
Compliance im Bereich Global Mobility
Der Begriff Compliance ist bei der Erbringung von Dienstleistungen im Ausland von zentraler Bedeutung. Im Falle fehlender Unterlagen oder bei Tätigkeiten in einem Land ohne die erforderliche Genehmigung riskiert das Unternehmen, Vereinbarungen mit lokalen Kunden zu gefährden, Geldstrafen zu erhalten und für einen bestimmten Zeitraum von der Dienstleistungserbringung im Ausland ausgeschlossen zu werden.
Unterstützung für alle Unternehmen, die Arbeitnehmer innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz entsenden
Studio A&P unterstützt alle Unternehmen, die eine gewerbliche Genehmigung in Österreich, Liechtenstein oder Luxemburg benötigen.