Die italienische Arbeitsaufsichtsbehörde: außerordentliche massive Überwachungsaktion angekündigt

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Am 20. April 2023 veröffentlichte die italienische Arbeitsaufsichtsbehörde (INL) Daten über eine außerordentliche Überwachungsaktion, an der 445 Unternehmen in ganz Italien beteiligt waren, von denen 78 % als unregelmäßig eingestuft wurden.

Relevante Daten

Die Arbeitsaufsichtsbehörde hat zusammen mit den Carabinieri des Arbeitsschutzes eine massive außerordentliche Überwachungsaktion in ganz Italien durchgeführt. Die wichtigsten Sektoren, die von dieser präventiven Kontrolle betroffen waren, waren der Tourismus und öffentliche Einrichtungen.

Insgesamt wurden 445 Unternehmen im ganzen Land kontrolliert, mit Ausnahme der autonomen Provinzen Trient und Bozen.

Die ersten veröffentlichten Daten zeigen eine allgemeine Zunahme der Unregelmäßigkeiten sowohl in Süditalien (95 % der inspizierten Unternehmen wurden als unregelmäßig eingestuft) als auch in Norditalien (78 % der inspizierten Unternehmen).

In Zahlen

  • 2364 inspizierte Arbeitsplätze, von denen 809 irregulär waren;
  • 458 illegale Arbeitnehmer, darunter 16 Minderjährige und 101 Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern (davon 18 ohne Aufenthaltsgenehmigung);
  • 330 Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen;
  • 253 Aussetzungen, davon 180 wegen nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und 73 wegen schwerwiegender Verstöße gegen die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften. (INL-Daten, 20. April 2023).

Schlussfolgerungen

Die Analyse der veröffentlichten Daten ergab, dass die häufigsten Verstöße folgende sind:

  • nicht angemeldete Arbeit;
  • Unregelmäßige Arbeitszeiten;
  • fehlende Beiträge;
  • falsche vertragliche Einstufung;
  • unrechtmäßiger Erhalt von Einkünften;
  • Rückverfolgbarkeit der Löhne, und
  • Videoüberwachung.

Was die Unregelmäßigkeiten im Bereich Gesundheit und Sicherheit betrifft, so betrafen die meisten Verstöße die Nichterstellung des Risikobewertungsdokuments (DVR), die bei 60 % der inspizierten Unternehmen festgestellt wurde; nicht ordnungsgemäß ausgebildete Mitarbeiter, die ohne die entsprechenden obligatorischen Ausbildungs- und Fortbildungskurse am Arbeitsplatz anwesend waren (12 %); und schließlich die Nichternennung eines Präventions- und Schutzbeauftragten und die Erstellung eines Notfall- und Evakuierungsplans (11 %).

Rechtlicher Rahmen

Italienische Arbeitsaufsichtsbehörde

Referenz (nur auf Italienisch)

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