Klare und transparente Informationen
Durch seine spezialisierten Berater erstellt unser Posting-Team das Dokument mit allen verpflichtenden Informationen für entsandte Arbeitnehmer:
- Zielland,
- Einsatzdauer,
- Währung, in der der Arbeitnehmer bezahlt wird,
- Vergütung, auf die der Arbeitnehmer gemäß dem anwendbaren Recht des Aufnahmemitgliedstaats Anspruch hat,
- Etwaige spezifische Entsendezulagen sowie die Modalitäten zur Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten,
- Adresse der offiziellen Website des Aufnahmemitgliedstaats, auf der Informationen zur Entsendung veröffentlicht sind.
Anwendbarkeit der Richtlinie 2019/1152/EU
Die Richtlinie wurde bereits in allen EU-Ländern umgesetzt; daher müssen alle in diesen Ländern ansässigen Unternehmen das Informationsdokument für ins Ausland entsandte Arbeitnehmer erstellen.
Vor Beginn des Einsatzes
Auf Grundlage der EU-Richtlinie und ihrer Umsetzung in nationales Recht muss das Informationsdokument den betroffenen Arbeitnehmern stets vor Beginn der Tätigkeit im Ausland zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus ist es bei Dienstleistungen immer verpflichtend, während es bei Geschäftsreisen nur erforderlich ist, wenn die Reise 4 aufeinanderfolgende Wochen dauert.
Compliance im Bereich Global Mobility
Bei der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland müssen diese stets klar über die Arbeits- und Vergütungsbedingungen informiert werden, auf die sie während ihres Einsatzes Anspruch haben.
Darüber hinaus zeigt die Bereitstellung eines vom Unternehmen unterzeichneten Dokuments, das im Falle einer Kontrolle auch den Behörden vorgelegt werden kann, die Bereitschaft des Unternehmens, alle für seine im Ausland tätigen Mitarbeiter geltenden Anforderungen einzuhalten.
Der Besitz dieses Dokuments hilft Unternehmen, Bußgelder zu vermeiden, die sich aus der Nichteinhaltung der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie ergeben können, insbesondere im Falle eines länderübergreifenden Informationsaustauschs zwischen den Entsende- und Aufnahmestaaten.
Unterstützung für alle Unternehmen, die Arbeitnehmer innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz entsenden
Studio A&P kann alle Unternehmen unterstützen, die ihre entsandten Arbeitnehmer über Arbeits- und Vergütungsbedingungen informieren müssen, einschließlich aller Informationen gemäß Richtlinie 2019/1152/EU, Art. 4.