Wenn Sie ein Nicht-EU-Bürger sind und planen, langfristig nach Italien zu ziehen, aber nicht für ein Arbeitsvisum qualifiziert sind, könnten Sie daran interessiert sein zu erfahren, dass mehrere andere Arten von Langzeitvisa verfügbar sind.
Der Antragsprozess kann je nach Visumstyp ein paar Monate dauern, und sobald Sie in Italien sind, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wenn Sie daran interessiert sind zu erfahren, wie man ein italienisches Visum beantragt, schauen Sie sich unseren Leitfaden an.
Wie lange Sie ohne Visum in Italien bleiben können
Da Italien Teil der Europäischen Union ist, genießen EU-Bürger das Recht auf Freizügigkeit. Sie können nach Italien umziehen, Jobangebote annehmen und studieren, ohne ein Visum beantragen zu müssen. Allerdings müssen sich EU-Bürger, die länger als 90 Tage in Italien bleiben wollen, vor Ort registrieren.
Nicht-EU-Bürger hingegen dürfen sich bis zu 90 Tage zu touristischen, geschäftlichen oder Studienzwecken in Italien aufhalten, es sei denn, es bestehen besondere bilaterale Abkommen zwischen Italien und ihrem Herkunftsland. Vor ihrer Ankunft in Italien müssen sie ein Schengen-Visum (Typ C) beantragen, es sei denn, sie sind von der Visumspflicht befreit.
Weitere Informationen zur Beantragung eines italienischen Touristenvisums finden Sie in unserem speziellen Artikel.
90-Tage-Regel innerhalb von 180 Tagen
Um die Einreise von Nicht-EU-Bürgern in den Schengen-Raum zu kontrollieren, wurde die sogenannte „90 Tage in 180 Tagen“-Regel eingeführt. Das bedeutet, dass Ausländer maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bleiben können. Dieser Zeitraum wird fortlaufend berechnet, basierend auf jedem zusätzlichen Tag, den sie im Schengen-Raum verbringen.
Es mag wie eine sehr einfache Regel erscheinen, aber ihre Anwendung wird oft missverstanden, was zu Fehleinschätzungen führen kann, die dazu führen, dass man länger bleibt als erlaubt und Strafen riskiert. Um die Berechnung der Tage zu vereinfachen, wurde ein Online-Rechner zur Verfügung gestellt.
Strafen bei Nichteinhaltung
Der maximal zulässige Aufenthalt von 90 Tagen kann nur aus dokumentierten Gründen höherer Gewalt verlängert werden.
Ausländer, die in das italienische Staatsgebiet einreisen oder sich dort unter Verstoß gegen die Einwanderungsvorschriften aufhalten, werden mit einer Geldstrafe von 5.000,00 € bis 10.000,00 € bestraft (Artikel 10-bis Gesetzesdekret 286/1998).
Meldung der Anwesenheit
Nicht-EU-Bürger, die zu Aufenthalten von weniger als 90 Tagen nach Italien reisen, müssen möglicherweise ihre Anwesenheit innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Ankunft in Italien bei der örtlichen Polizeistation melden – die sogenannte „Meldung der Anwesenheit“.
Diese Verpflichtung gilt nicht für alle: Ob die Meldung erforderlich ist oder nicht, hängt von verschiedenen Kriterien ab, die Sie in diesem speziellen Artikel nachlesen können. Darüber hinaus muss jeder, der Nicht-EU-Bürgern eine Unterkunft bietet, eine „Gastfreundschaftserklärung“ abgeben (weitere Informationen dazu finden Sie hier).
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann zu einer Geldstrafe führen, die zwischen 160 € und 1.100 € liegen kann (Artikel 7, Absatz 2-bis Gesetzesdekret 286/1998).
Wie man länger als 90 Tage in Italien bleiben kann: Langzeitvisum (Typ D)
Nicht-EU-Bürger, die beabsichtigen, länger als 90 Tage in Italien zu bleiben, müssen das entsprechende nationale Langzeitvisum (Typ D) bei der italienischen diplomatischen Vertretung in ihrem Herkunfts- oder Wohnsitzland beantragen.
Erst nachdem das Visum in ihren Reisepass eingetragen wurde, können sie nach Italien reisen. Innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise müssen sie die entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Anforderungen für das italienische D-Visum
Der erste Schritt bei der Beantragung eines D-Visums besteht darin, einen Termin bei der zuständigen diplomatischen Vertretung oder dem Visa-Zentrum zu vereinbaren und mit den erforderlichen Unterlagen zum Termin zu erscheinen.
Die unterstützenden Dokumente können je nach Visumstyp und Herkunftsland variieren. Im Allgemeinen werden jedoch folgende Dokumente benötigt:
- Ausgefülltes Visumantragsformular
- Gültiger Reisepass/Reisedokument
- Passfotos
- Krankenversicherung
- Familienstandsnachweise (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), wenn man mit Angehörigen reist
- Quittung über die Zahlung der Konsulargebühren
Nach dem Termin behalten die Behörden den Reisepass und bearbeiten das Visum in etwa 2-3 Wochen (die Bearbeitungszeiten können je nach Land und Umständen variieren).
Arten von Langzeitvisa
Die Art des italienischen Visums für Langzeitaufenthalte hängt vom Zweck Ihres Aufenthalts in Italien ab. Hier sind einige der häufigsten Arten von Langzeitvisa:
Familienvisum
Dieses Visum steht Nicht-EU-Bürgern zur Verfügung, die zu einem Familienmitglied ziehen möchten, das bereits ein Aufenthaltsrecht in Italien erhalten hat. Es gibt zwei Haupttypen von Visa für den Familiennachzug in Italien, und nach deren Erhalt haben sie dieselbe Gültigkeit wie das dem Hauptfamilienmitglied gewährte Visum.
Wenn Sie interessiert sind, sehen Sie sich unseren Leitfaden zu Familienzusammenführungsvisa an.
Studienvisum
Das italienische Studienvisum ermöglicht es Nicht-EU-Bürgern, zu Studienzwecken nach Italien einzureisen. Antragsteller müssen die Immatrikulation oder Vormatrikulation in einem Kurs nachweisen, der in Italien absolviert werden soll. Im Falle eines einzelnen Kurses wird die Gültigkeit des Visums der Dauer des Kurses entsprechen, jedoch maximal 1 Jahr.
Die Studienerlaubnis ermöglicht es den Inhabern, in Italien in Teilzeit zu arbeiten, und kann nach Ablauf in eine Arbeitserlaubnis umgewandelt werden.
Wenn Sie interessiert sind, sehen Sie sich unseren Leitfaden zu Studienvisa an.
Praktikumsvisum
Das italienische Praktikumsvisum erlaubt es Nicht-EU-Bürgern, ein Praktikum in Italien zu absolvieren. Antragsteller müssen in ihrem eigenen Land eine berufliche Ausbildung oder Schulung absolviert haben.
Die Dauer des Praktikums für Nicht-EU-Bürger beträgt mindestens 3 Monate und höchstens 12 Monate. Das Visum wird mit derselben Dauer ausgestellt.
Wenn Sie interessiert sind, sehen Sie sich unseren Leitfaden zu Praktikumsvisa an.
Goldenes Visum
Das Investorenvisum (auch bekannt als „Golden Visa“) ist eine attraktive Option für Nicht-EU-Bürger, die in strategische Vermögenswerte für die italienische Wirtschaft und Gesellschaft investieren möchten.
Es gibt zwei Bedingungen für die Erteilung und Aufrechterhaltung einer Investorenaufenthaltserlaubnis:
- Der Antragsteller muss die im Visumantrag erklärte Investition oder Spende innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise nach Italien tätigen;
- Der Antragsteller muss die ursprüngliche Investition während der gesamten Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis aufrechterhalten.
Das Investorenvisum ist zwei Jahre gültig und in Italien verlängerbar.
Wenn Sie interessiert sind, sehen Sie sich unseren Leitfaden zu Investorenvisa an.
Visum für Wahlwohnsitz
Das italienische Visum für den Wahlwohnsitz (Residenza Elettiva auf Italienisch) richtet sich an Ausländer, die in Italien leben möchten, ohne einen Arbeitsvertrag zu haben und in der Lage sind, sich selbstständig zu versorgen (z. B. Rentner, Menschen mit hohem Einkommen und finanziellen Mitteln).
Eine der Grundvoraussetzungen ist, dass der Antragsteller nicht beabsichtigt, seinen Aufenthalt in Italien durch Arbeitsaktivitäten zu finanzieren.
Das Visum für den Wahlwohnsitz wird mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt und kann in Italien verlängert werden.
Wenn Sie interessiert sind, sehen Sie sich unseren Leitfaden zu Wahlwohnsitzvisa an.
Startup-Visum
Das italienische Startup-Visum richtet sich an Nicht-EU-Bürger, die beabsichtigen, ihr eigenes Unternehmen in Italien zu gründen, das die Form eines innovativen Startups annimmt.
Wenn Sie daran interessiert sind, die Anforderungen zu erfahren, die das Startup erfüllen muss, um ein Visum zu erhalten, lesen Sie unseren Leitfaden zu innovativen Startup-Visa.
Falls Sie an italienischen Arbeitsvisa interessiert sind, sehen Sie sich unseren Leitfaden zum italienischen Arbeitsvisum an.
Wenn Sie Unterstützung bei Ihrem italienischen Visumantrag benötigen, informieren Sie sich über unsere Einwanderungsdienste nach Italien.