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Die Erklärung der Gastfreundschaft in Italien

Die Erklärung der Gastfreundschaft ist erforderlich, um nicht-EU-Bürger und Staatenlose in Italien zu beherbergen.

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Die Erklärung der Gastfreundschaft in Italien (Dichiarazione di Ospitalità auf Italienisch) ist für alle erforderlich, die nicht-EU-Bürger oder Staatenlose beherbergen oder ihnen Wohnraum zur Verfügung stellen oder ihnen Immobilien übertragen. Auch bekannt als Cessione di fabbricato, ist die Erklärung der Gastfreundschaft eine schriftliche Mitteilung, die den lokalen Sicherheitsbehörden nach der Ankunft des Ausländers übermittelt werden muss.

Wie funktioniert die Erklärung der Gastfreundschaft in Italien?

Das Gesetzesdekret Nr. 286, Artikel 7 vom 25. Juli 1998, besagt, dass jeder, der aus irgendeinem Grund einem nicht-EU-Bürger oder Staatenlosen, selbst wenn es sich um einen Verwandten handelt, in Italien Unterkunft oder Wohnraum gibt, die Gastfreundschaft den lokalen Behörden nach deren Ankunft melden muss.

Die Erklärung der Gastfreundschaft in Italien gilt auch, wenn Ausländer als Angestellte beschäftigt werden oder wenn ihnen die Nutzung oder das Eigentum an einer Immobilie, sei es ländlich oder städtisch, eingeräumt wird.

Neben den persönlichen Daten der gastgebenden Person muss die Erklärung der Gastfreundschaft Folgendes enthalten:

  • Angaben zu den beherbergten nicht-EU-Bürgern oder Staatenlosen;
  • ihren Reisepass oder ein anderes gültiges Identitätsdokument;
  • den genauen Standort der verkauften Immobilie oder des Grundstücks, in dem der Ausländer beherbergt wird.

Erklärung der Gastfreundschaft Italien: Warum ist es wichtig, sie zu senden?

Die Erklärung der Gastfreundschaft ist ein Dokument, das bestätigt, dass nicht-EU-Bürger oder Staatenlose eine legale Unterkunft auf dem italienischen Staatsgebiet haben, und wird in der Regel für die Erteilung, Verlängerung oder Umwandlung des Aufenthaltserlaubnisses benötigt.

Es wird empfohlen, dass sowohl der Erklärende als auch der nicht-EU-Bürger eine von der Sicherheitsbehörde speziell bestätigte Kopie aufbewahren.

Verstöße gegen die in diesem Artikel festgelegten Bestimmungen unterliegen einer Geldstrafe von 160 bis 1.100 Euro.

Beispiel:

A – „Ich bin deutsche Staatsbürgerin und ziehe mit meinem brasilianischen Mann nach Italien. Seine brasilianische Familie wird uns von Zeit zu Zeit besuchen. Ich habe einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben: Muss ich die Erklärung der Gastfreundschaft für ihn nach dem Einzug in unsere Mietwohnung abgeben? Muss ich die Erklärung für seine Verwandten abgeben, wenn sie uns besuchen?“

B – Ja, Sie sollten die Erklärung innerhalb von 48 Stunden nach der Übergabe der Wohnung für ihn abgeben oder Dritte damit beauftragen, und für jeden Verwandten jedes Mal, wenn sie uns besuchen.

Wer muss die Erklärung senden?

Private Gastgeber können die Erklärung direkt oder über Dritte einreichen. Dritte können sie im Auftrag des Gastgebers durch Vollmachten ausstellen.

Wenn Sie Probleme mit der Erklärung der Gastfreundschaft haben, kann Ihnen Studio A&P helfen, um:

  • die lokalen Behörden zu kontaktieren;
  • das Formular und die erforderlichen Dokumente auszufüllen und einzureichen.

Wo muss ich die Erklärung einreichen?

Die Gastgeber müssen die Erklärung der Gastfreundschaft an die lokale Sicherheitsbehörde der Provinz, in der sich die Immobilie befindet, senden, entweder an die Polizeidirektion der Provinzhauptstadt (Questura) oder an die Polizeistation.

Wann muss ich die Erklärung senden?

Private Gastgeber müssen die Erklärung innerhalb von 48 Stunden nach der Übergabe der Unterkunft an die nicht-EU-Bürger oder Staatenlosen einreichen, unabhängig vom Beginn des Vertrages oder der Vereinbarung. Daher ist bei einer Verlängerung des Gastvertrags keine zweite Erklärung erforderlich. Im Gegensatz dazu müssen touristische Einrichtungen die Mitteilung innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft des Gastgebers machen.

Erklärung der Gastfreundschaft für Unterkunftseinrichtungen in Italien

Die Anforderung gilt auch für Unterkunftseinrichtungen (wie B&Bs, Zimmervermietungen, auch nicht-professionell, Ferienhäuser usw.): Betreiber sind verpflichtet, die Erklärung der Gastfreundschaft innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft der Gastgeber auszufüllen.

Die Mitteilung der sogenannten „Schedine alloggiati“ ist auch erforderlich, wenn die Gastgeber weniger als 24 Stunden bleiben. Seit 2006 muss diese Mitteilung ausschließlich über das Online-Portal Alloggiati Web erfolgen.

Die Betreiber von Unterkunftseinrichtungen können die Anmeldedaten bei der örtlichen Questura anfordern. Diese Online-Anwendung soll das Verfahren für Touristikanbieter vereinfachen, die nicht direkt mit den Behörden in Kontakt treten müssen.

Dokumente für die Erklärung der Gastfreundschaft Italien

Um das Verfahren abzuschließen, müssen private Gastgeber den Behörden die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Erklärungsformular: Das Standardformular zur Einreichung der Erklärung der Gastfreundschaft ist hier online verfügbar (auf Italienisch)
  • Kopie eines Ausweisdokuments des Erklärenden;
  • Kopie eines Ausweisdokuments der Reisenden, z. B. eine Kopie ihres gültigen Aufenthaltserlaubnisses oder ihres Reisepasses. Ausländer, die nach Italien reisen, müssen eine Kopie der Seiten des Reisepasses mit ihren persönlichen Daten und entweder dem Einreisevisum oder dem Grenzstempel vorlegen, wenn sie von der Visumpflicht befreit sind;
  • Kopie des Wohnrechts, einschließlich:
    • Dokumentation, die das Eigentum oder die Besitzurkunde der Immobilie bestätigt;
    • Mietvertrag oder Leihvertrag, der ordnungsgemäß bei der Einnahmenagentur (Agenzia delle entrate) registriert ist usw.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzesdekret vom 25. Juli 1998, Nr. 286

Quelle (nur Italienisch)

Gesetz vom 18. Mai 1978, Nr. 191

Quelle (nur Italienisch)

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