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China Visa: Visumfreiheit für italienische Staatsbürger

Es ist nun möglich, dass italienische Staatsbürger nach China reisen, ohne ein Visum beantragen zu müssen, jedoch nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
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Inhaltsverzeichnis

Ab dem 1. Dezember 2023 bis zum 30. November 2024 können italienische Staatsbürger mit einem normalen Reisepass zu bestimmten Zwecken visumfrei in die Volksrepublik China reisen.

Visumfreiheit für bestimmte Kategorien von Staatsbürgern

Mit einer Mitteilung vom 25. November 2023 hat die Botschaft der Volksrepublik China eine wichtige Aktualisierung bezüglich der Visumfreiheit bekannt gegeben.

Konkret können italienische, französische, deutsche, niederländische, spanische und malaysische Staatsbürger im Besitz eines normalen Reisepasses ab dem 1. Dezember 2023 bis zum 30. November 2024 ohne Visum nach China reisen.

Diese Befreiung gilt nur für Geschäftsreisen, Tourismus, Besuche bei Familie und Freunden oder Transitaufenthalte und für Aufenthalte von maximal 15 Tagen.

Staatsbürger, die nicht in die oben genannten Kategorien fallen, die länger bleiben möchten oder einen Dienstpass besitzen, müssen vor der Reise nach China ein Einreisevisum beantragen.

Wie man ein chinesisches Visum beantragt

Das Visum muss bei der chinesischen diplomatischen Vertretung im Land des Wohnsitzes beantragt werden.

Wenn die Antragsteller bereits ihre biometrischen Daten zuvor im Konsulat registriert haben, ist ihre Anwesenheit beim Visumantrags-Termin möglicherweise nicht erforderlich. Andererseits werden Antragsteller, die ihre biometrischen Daten noch nie registriert haben, wahrscheinlich zu einem persönlichen Termin eingeladen, um die biometrischen Daten zu registrieren und ein Interview zu führen.

Bei der Visumantragstellung kann der Reisende eine bestimmte Anzahl von Einreisen (zum Beispiel: einmalige, doppelte oder mehrfache Einreise) und die Dauer angeben. In den meisten Fällen ist ein Visum für eine einmalige Einreise 30 Tage gültig, während ein Visum für mehrfache Einreisen 180 Tage gültig ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies keine verbindliche Regel ist und die Dauer sowie die Anzahl der zulässigen Einreisen im Ermessen des Konsulats liegen.

In jedem Fall muss der Antragsteller ein entsprechendes Visum gemäß dem Reisezweck beantragen. Für eine Übersicht über die verfügbaren Visaarten laden wir Sie ein, unseren Artikel zu chinesischen Visa zu lesen oder uns für eine Beratung zu kontaktieren.

Rechtsgrundlagen

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