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Das italienische „Residenza Elettiva“ Visa

Erfahren Sie mehr über die Anforderungen und Schritte zur Beantragung und Erhaltung des italienischen Visa für gewählten Wohnsitz "Residenza Elettiva".

Inhaltsverzeichnis

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Was ist das Italienische Residenza Elettiva Visa?

Das italienische Residenza Elettiva Visa ist für Ausländer gedacht, die ohne Arbeitsvertrag in Italien leben möchten und in der Lage sind, sich autonom zu unterstützen (d.h. Rentner, Personen mit hohen selbsttragenden Einkommen und finanziellen Vermögenswerten). Es wird auch Wahlwohsitzvisum oder Wahlaufenthaltsvisum genannt. Eine der Grundvoraussetzungen ist in der Tat, dass der Antragsteller seinen Aufenthalt in Italien nicht durch irgendeine Art von Arbeit unterstützen kann.

Wenn Sie an den steuerlichen Anreizen für Ausländer interessiert sind, die in Italien in den Ruhestand gehen möchten, werfen Sie einen Blick in unseren Leitfaden zum Thema Ruhestand in Italien.

Grund der Beantragung und Dauer des Wahlwohnsitzes

Jede Person, die nach Italien umziehen möchte, kann das italienische Residenza Elettiva Visa beantragen: Sie muss jedoch nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Die Dauer des Visums hängt von der Länge des Aufenthalts ab.

Für den genannten Zweck wird es für ein Jahr gewährt und kann verlängert werden.

Anforderungen für die Beantragung

Wie bereits erwähnt, ist die Grundvoraussetzung für die Beantragung dieses Visums der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung Ihres Aufenthalts in Italien. Der Antragsteller muss dies durch dokumentierte Nachweise belegen: Für eine alleinstehende Person liegt die Mindestanforderung bei 31.000 € pro Jahr, obwohl die Schwelle nach Ermessen der Einwanderungsbehörden variieren kann.

Wenn Sie beabsichtigen, mit Ihrer Familie umzuziehen, muss Ihr monatliches Einkommen um 20 % für den Ehepartner und mindestens 5 % für jedes Kind steigen. Ob es sich dabei um ein minderjähriges oder ein erwachsenes abhängiges Kind handelt, ist unerheblich.

Die Antragsteller müssen angemessene und dokumentierte Nachweise über die Verfügbarkeit einer Wohnung erbringen, die als Wohnsitz gewählt werden soll, sowie über ausreichende, stabile und regelmäßige wirtschaftliche Ressourcen, von denen eine Kontinuität in der Zukunft vernünftigerweise angenommen werden kann.

In jedem Fall können Sie in Italien nicht arbeiten, wenn Sie planen, das Residenza Elettiva Visa zu beantragen. Daher müssen Sie nachweisen, dass Sie sich auf andere Weise als durch Arbeitseinkommen (d.h. Renten, Annuitäten, Mieteinnahmen, Einkünfte aus Beteiligungen oder Aktien in einem Unternehmen usw.) selbst unterstützen können.

Welche Dokumente benötige ich für die Beantragung des Wahlaufenthalts in Italien?

Neben ausreichenden finanziellen Mitteln müssen Sie auch die folgenden Dokumente einreichen, um den Antrag auf das Visa zu stellen:

  1. Antragsformularordnungsgemäß ausgefüllt – für ein Langzeitvisum in Italien;
  2. Reisepass: Er muss mindestens 3 Monate nach dem Ablaufdatum des Visums gültig sein;
    • Passfotos;
  3. Standesamtliche Dokumente, wie Geburts- oder Heiratsurkunden, je nach Anwendbarkeit;
  4. Antragsschreiben, in dem Folgendes angegeben wird:
    • Grund für den beabsichtigten Aufenthalt in Italien,
    • Aufenthaltsdauer,
    • Wohnort in Italien,
    • Namen der Personen, die den Antragsteller begleiten (d.h. Ehepartner und Kinder);
  5. Polizeiliche Führungszeugnisse aus Ihrem Heimatland (sie KÖNNTEN danach fragen);
  6. Nachweis der Unterkunft, wie:
    • Unterschriebener Mietvertrag gemäß italienischer Mietregelung, ODER
    • Eigentumsurkunde einer bewohnbaren Wohnung oder eines Hauses in Italien und Nachweis der Registrierung bei der „Agenzia delle Entrate“ (der italienischen Steuerbehörde).

Brauche ich eine Krankenversicherung, um das italienische Residenza Elettiva Visa zu beantragen?

Ja, es ist obligatorisch, eine internationale Krankenversicherung abzuschließen, bevor Sie Ihren Visumantrag stellen. Die Versicherung muss 30.000 € pro Jahr abdecken und alle medizinischen Kosten.

Inhaber eines Aufenthaltstitels für den Wahlwohnsitz haben, neben dem Recht, sich im gesamten Staatsgebiet aufzuhalten und für den Zeitraum der Gültigkeit des Aufenthaltstitels zurückzukehren, auch die Möglichkeit, sich beim nationalen Gesundheitsdienst für die Krankenversicherungsdeckung von Gesundheitskosten zu registrieren, obwohl der Inhaber vor der Einreise in das Land über eine Krankenversicherung verfügen muss.

Antrags- und Erhaltungsprozess für das italienische Aufenthaltstitel-Visum

Um das Visum zu beantragen, müssen Sie (in der folgenden Reihenfolge):

  1. Einen Termin bei der italienischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Land buchen, um alle erforderlichen Dokumente vorzulegen. Sehen Sie hier nach, welche Botschaft oder welches Konsulat für Ihr Herkunftsland oder Ihren Wohnsitz zuständig ist.
  2. Sie müssen dann die italienische Visumgebühr (ca. 116 €) bezahlen und auf die Bearbeitung Ihres Visums warten.
  3. Das Konsulat oder die Botschaft Ihres Heimatlandes wird schließlich das Visum ausstellen, das Ihnen die Einreise nach Italien erlaubt.
  4. Innerhalb von 8 Tagen nach Ihrer Ankunft in Italien müssen Sie einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel für Wahlaufenthalt stellen.

Der mitwohnende Ehepartner, minderjährige Kinder, erwachsene Kinder, die mitwohnen und abhängig sind, und, wenn die finanzielle Kapazität ausreichend ist, auch mitwohnende Eltern, die von dem Visa-Inhaber abhängig sind, können dasselbe Visum wie der Inhaber des Visums erhalten.

Umwandlung des Aufenthaltstitels

Im Falle einer Umwandlung von einem anderen Aufenthaltstitel muss der Visa-Inhaber über einen Aufenthaltstitel für Beschäftigung, Selbstständigkeit oder familiäre Gründe verfügen. Dieser wird als Umwandlung des Aufenthaltstitels ausgestellt, vorausgesetzt, der Inhaber erhält eine Rente in Italien. Die Art der Rente ist nicht relevant, ebenso wenig wie die Frage, ob die zahlende Stelle eine italienische oder ausländische Stelle oder eine internationale Organisation ist: entscheidend ist, dass es sich um eine Rente handelt (d.h. um eine kontinuierliche wirtschaftliche Leistung, die tatsächlich in Italien empfangen wird).

Der Antrag wird nicht akzeptiert, bis alle erforderlichen Dokumente zum Zeitpunkt Ihres Termins vorgelegt werden. Wenn nicht alle oben genannten Punkte vorgelegt werden, muss der Antragsteller einen neuen Termin buchen.

Wenn Sie in Erwägung ziehen, das Residenza Elettiva Visa zu beantragen, beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu 90 Tage in Anspruch nehmen kann. Sie sollten dies daher zumindest basierend auf Ihren Bedürfnissen in Betracht ziehen.

Für weitere Informationen zu anderen Arten von Langzeitvisa in Italien werfen Sie einen Blick in unseren Leitfaden zu Langzeitvisa in Italien.

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Rechtsgrundlagen

Richtlinie vom 1. März 2000

Quelle (nur Italienisch)

Interministerielles Dekret vom 11. Mai 2011, Nr. 850

Quelle (nur Italienisch)

Dekret des Präsidenten der Republik vom 31. August 1999, Nr. 394

Quelle (nur Italienisch)

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