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Das Startup-Visum für Italien

Das italienische Startup-Visum richtet sich an Nicht-EU-Bürger, die bereit sind, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

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Was ist ein Startup

Im Jahr 2014 schuf das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung das Italien Startup Visa (ISV). Das innovative Startup-Unternehmen wird als Aktiengesellschaft verstanden, die auch in kooperativer Form gegründet wurde, deren Anteile oder Aktien des Grundkapitals nicht an einem regulierten Markt oder einem multilateralen Handelsplatz notiert sind.

Anforderungen für das italienische Startup-Visum

Die Anforderungen, um ein Startup zu gründen und ein Startup-Visum zu beantragen, sind folgende:

  • Das Startup muss seit höchstens 4 Jahren operativ sein,
  • Es muss seinen Hauptsitz in Italien haben,
  • Es muss weniger als 5 Millionen € Einkommen haben,
  • Es muss als ausschließliches oder überwiegendes Geschäft die Technologieinnovation haben,
  • Es darf keine Gewinne ausschütten,
  • Es darf nicht durch Fusionen oder durch eine Tochtergesellschaft eines Unternehmens gegründet worden sein,
  • Es muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
    • Mindestens 15 % der Ausgaben entfallen auf Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E),
    • Das Team besteht mindestens zu einem Drittel aus Doktoranden oder Doktoren oder aus Personal, das mindestens drei Jahre Forschungstätigkeiten durchgeführt hat, oder mindestens zwei Drittel sind Hochschulabsolventen,
    • Es ist Eigentümer, Verwalter oder Lizenznehmer eines Patents, eines gewerblichen Rechts oder einer beim SIAE registrierten Originalsoftware.

Verfahren zur Beantragung des Startup-Visums in Italien

Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung bietet eine detaillierte Präsentation darüber, wie man den Status eines innovativen Startups erlangt und welche Vorteile diesem Unternehmenstyp (Innovatives Startup) gewährt werden.

  • Es kann vollständig in englischer Sprache durchgeführt werden. Antragsformulare, Informationsmaterialien und ein „Kundenservice“ sowie die Website des Programms selbst sind alle in englischer Sprache verfügbar. Dies soll den Antragstellern, die nicht italienischsprachig sind, entgegenkommen;
  • Das Verfahren ist vollständig zentralisiert. Eine einzige Verwaltung (das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung, konkret die Generaldirektion für industrielle Politik, Wettbewerbsfähigkeit und KMU, wo sich das Sekretariat des Programms befindet) bearbeitet alle Kommunikationen mit den anderen beteiligten Verwaltungen (Zentralpolizeibehörden, konsularische Vertretungen im Ausland). Darüber hinaus fungiert sie als einziger Ansprechpartner für die Antragsteller;
  • Es kann zügig abgeschlossen werden. Das Zertifikat über das Fehlen von Hindernissen für die Erteilung des Visums wird normalerweise innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung des Antrags ausgestellt.

Sobald das Nulla Osta erteilt wurde, ist es erforderlich, das Visum bei der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat zu beantragen. Innerhalb von 8 Tagen nach Ihrer Ankunft in Italien müssen Sie den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei den zuständigen Behörden einreichen.

Der italienische Startup-Hub

Mit der Einführung des italienischen Startup Hub im Jahr 2014 wurde die Möglichkeit, ein Italien Startup Visa zu beantragen, auf Personen ausgeweitet, die bereits in Italien mit einem Aufenthaltstitel aus anderen Gründen leben und diesen in ein Startup-Visum umwandeln können, ohne das Land verlassen zu müssen.

Um den Aufenthaltstitel, den eine Person besitzt, zu konvertieren, ist es notwendig, das Zertifikat über das Fehlen von Hindernissen (in der Regel innerhalb von 20 Tagen nach Antragstellung ausgestellt) zu erhalten und dann die Umwandlung bei der Post zu beantragen.

Für weitere Informationen zu anderen Arten von italienischen Langzeitvisa werfen Sie einen Blick in unsere Anleitung zu Langzeitvisa in Italien.

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Italien, eine kluge Wahl für innovative Startups

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Die italienische Gesetzgebung zur Unterstützung innovativer Startups

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