Das italienische Studentenvisum erlaubt es Ihnen, aus Studienzwecken nach Italien einzureisen. Tatsächlich müssen Nicht-EU-Bürger, die in Italien studieren möchten, ein italienisches Studentenvisum beantragen.
In diesem Artikel erklären wir die Voraussetzungen für die Erlangung eines Studentenvisums, in welchen Fällen es gewährt werden kann, welche Dokumente dafür erforderlich sind, welche Schritte Sie befolgen müssen, um es zu erhalten, die Kosten und andere nützliche Informationen, die Sie vor der Beantragung wissen sollten.
Die italienische Regierung hat neue Richtlinien veröffentlicht, um die Einreise von Ausländern zu regeln, die an Ausbildungs- und Praktikumsprogrammen im Zeitraum 2023-2025 teilnehmen möchten.
Welche Art von Visum ist das italienische Studentenvisum?
Das italienische Studentenvisum ermöglicht es Nicht-EU-Bürgern, nach Italien einzureisen und offiziell dem italienischen Bildungssystem beizutreten. Abhängig von der Dauer des Studienaufenthalts können Sie entweder ein C- oder D-Visum beantragen.
C-Visum für kurzfristige Studienaufenthalte in Italien
Das C-Visum ist ein kurzfristiges Visum, das Ihnen erlaubt, für weniger als 90 Tage nach Italien einzureisen. In diesem Fall müssen Sie nach der Ankunft in Italien nur eine Anwesenheitserklärung ausfüllen, um sich legal im Land aufzuhalten.
D-Visum für langfristige Studienaufenthalte in Italien
Das D-Visum ermöglicht es Ihnen, länger als 90 Tage in Italien zu bleiben. Wie das C-Visum ist dieses Visum ausschließlich für die Einreise nach Italien gültig.
In diesem Fall müssen Sie jedoch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um sich legal in Italien aufzuhalten. Die italienische Aufenthaltserlaubnis muss beantragt werden, sobald Sie das Studentenvisum erhalten haben und innerhalb von 8 Tagen nach Ihrer Ankunft in Italien.
Wie erhält man ein italienisches Studentenvisum?
Um ein italienisches Studentenvisum zu erhalten, müssen Antragsteller:
- Alle erforderlichen Dokumente vorbereiten;
- Das Antragsformular für ein Studentenvisum ausfüllen;
- Einen Termin beim zuständigen italienischen Konsulat oder bei der italienischen Botschaft im Wohnsitzland des Antragstellers vereinbaren.
Wenn Sie Hilfe bei der Suche nach der zuständigen italienischen Institution benötigen, können Sie hier nach derjenigen suchen, die für Ihr Land zuständig ist.
Liste der Dokumente für die Beantragung
Im Folgenden finden Sie eine vollständige Liste der erforderlichen Dokumente, die Sie für die Beantragung eines Studentenvisums in Italien benötigen:
- Antragsformular für das Einreisevisum;
- Aktuelles Passfoto im Format eines Passbildes;
- Gültiges Reisedokument mit einem Ablaufdatum, das mindestens 3 Monate nach dem des beantragten Visums liegt;
- Nachweis über die Verfügbarkeit einer Unterkunft in Italien: entweder eine Hotelreservierung oder eine Gastfreundschaftserklärung der Person, die den Antragsteller beherbergt;
- Nachweis der Verfügbarkeit finanzieller Mittel für den Aufenthalt in Italien, in Höhe von nicht weniger als dem Betrag, der in Tabelle A der Richtlinie des Innenministeriums vom 1.3.2000 festgelegt ist;
- Krankenversicherung, falls Ausländer nicht aufgrund von Vereinbarungen oder Abkommen zwischen Italien und ihrem Herkunftsland Anspruch auf Gesundheitsversorgung in Italien haben;
- Einschreibung oder Voranmeldung für den Kurs, den der Antragsteller in Italien absolvieren möchte.
Voraussetzungen für den Erhalt eines italienischen Studentenvisums
Gemäß den Bestimmungen von Artikel 39-bis des Konsolidierten Gesetzes 286/1998 in der geänderten und ergänzten Fassung sowie Artikel 44-bis des Präsidialdekrets 394/1999 wird ein Studentenvisum für Italien für Kurz- oder Langzeitaufenthalte an ausländische Studierende vergeben, die zu einer der folgenden Kategorien gehören:
- Volljährige Personen, die beabsichtigen, andere als die unter den Nummern 3, 4, 5 und 6 genannten Hochschulstudiengänge zu absolvieren, die jedoch der im Herkunftsland nachgewiesenen Vorbildung entsprechen;
- Volljährige Personen, die zum Studium in Einrichtungen der Sekundarstufe II und in Kursen der höheren technischen Bildung und Ausbildung zugelassen sind;
- Minderjährige, die älter als 14 Jahre sind und an Austauschprogrammen oder kulturellen Initiativen teilnehmen;
- Ausländer, die zur Teilnahme an Aktivitäten aufgerufen sind, die im Rahmen von Hilfs- und Kooperationsprogrammen der italienischen Regierung vorgesehen sind, im Rahmen der Bestimmungen der Gesetze Nr. 49/1987, 212/1992 und 84/2001;
- Ausländer, die beabsichtigen, nach Italien einzureisen, um dort Tätigkeiten im Bereich der Spitzenforschung oder der Hochkultur auszuüben, die nicht zu den in Artikel 27-ter der TU 286/98 und nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen genannten Kategorien gehören;
- Volljährige Personen, die die Voraussetzungen für die Erteilung eines italienischen Studentenvisums erfüllen und beabsichtigen, im Rahmen der für das betreffende Jahr festgelegten Jahresquote ein Praktikum zu absolvieren. In solchen Fällen stellen die Regionen dem ausländischen Staatsangehörigen für die Erteilung von Studienvisa eine besondere Genehmigung aus;
- Volljährige Personen, die die Voraussetzungen für die Erteilung eines italienischen Studentenvisums erfüllen, beabsichtigen, im Rahmen der für das betreffende Jahr festgelegten Jahresquote eine Berufsausbildung zu absolvieren.
Die Kosten für ein italienisches Studentenvisum
Die Kosten für die Beantragung eines Basisvisums liegen je nach Art des Visums zwischen 80 und 120 €, abhängig davon, ob Sie ein nationales oder einheitliches Schengen-Visum benötigen.
Wenn Sie jedoch planen, länger als 90 Tage in Italien zu bleiben, müssen Sie auch die Kosten für die Aufenthaltsgenehmigung berücksichtigen. Die Preise liegen zwischen 40 und 100 EUR für Aufenthalte von 3-12 Monaten, 12-24 Monaten oder mehr.
Außerdem fallen Verwaltungskosten von etwa 80 € an, die normalerweise Stempelgebühren, Postkits und Ausstellungsgebühren umfassen.
Bitte beachten Sie: Die oben genannten Kosten beziehen sich auf die Grundantragstellung für ein Visum und beinhalten keine professionelle Unterstützung durch Dritte. Für ein individuelles Angebot für Ihren Fall können Sie uns über das untenstehende Formular kontaktieren.
Sprachzertifikat für das Studium in Italien
Studium in Italien ohne IELTS
Sie benötigen kein Sprachzertifikat wie IELTS, wenn Sie an Kursen teilnehmen möchten, die nur in englischer Sprache an der Universität unterrichtet werden, und wenn Sie in Ihrer vorherigen Ausbildung Kurse in Englisch besucht haben.
Studierende, die ihre vorherige Ausbildung an einer englischsprachigen High School oder einer Hochschule abgeschlossen haben, können die Studienanforderungen ohne ein Sprachzertifikat erfüllen.
Der Student muss eine offizielle Erklärung oder ein Zertifikat, das auf Briefpapier gedruckt und gestempelt ist, vorlegen, um nachzuweisen, dass die vorherige Ausbildung auf Englisch stattfand.
Sollten Sie hingegen in Ihrer vorherigen Ausbildung keine Kurse in Englisch besucht haben, muss an einigen Universitäten, jedoch nicht an allen, ein Nachweis über die Englischkenntnisse wie IELTS vorgelegt werden. Es ist jedoch weiterhin obligatorisch, einen Englischtest abzulegen.
Italienisches Sprachzertifikat für das Studium in Italien
Wenn Sie an Kursen in Italien teilnehmen möchten, die in italienischer Sprache unterrichtet werden, müssen Sie Ihr Sprachniveau in Italienisch nachweisen. Jede Universität akzeptiert unterschiedliche Arten von Zertifikaten, aber die am häufigsten akzeptierten sind CELI und CILS. Bewerber, die ihre Kenntnisse der italienischen Sprache nachweisen, müssen in einigen Fällen vor der Zulassung keinen Italienischtest ablegen. Ob dieser Test erforderlich ist, hängt von den einzelnen Universitäten ab.
Kann ich meinen Ehepartner mit einem italienischen Studentenvisum mitbringen?
Auch Inhaber eines Studentenvisums in Italien können Visas für begleitende Familienangehörige beantragen. Visas für begleitende Familienangehörige (familiari al seguito) ermöglichen es Nicht-EU-Bürgern, in Begleitung ihrer Familienangehörigen nach Italien einzureisen.
Hier finden Sie unseren Leitfaden zur Beantragung eines Familiennachzugsvisums.
Kann ich mit einem italienischen Studentenvisum arbeiten?
Sie dürfen maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Insgesamt gibt es eine Begrenzung von 1040 Arbeitsstunden innerhalb von 52 Wochen.
Wie lange dauert es, ein Studentenvisum in Italien zu erhalten?
Nach italienischem Recht kann die Bearbeitungszeit für einen Visumantrag bis zu 90 Tage dauern, abhängig von der Nationalität des Antragstellers.
Kann ich mit einem italienischen Studentenvisum die Schengen-Länder besuchen?
Ja, Sie können mit einem dieser beiden Visumtypen die Schengen-Länder besuchen:
- Das einheitliche Schengen-Visum erlaubt den Zugang zu Italien oder den anderen Schengen-Ländern für einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten. Natürlich kann es entweder von einer italienischen Vertretung oder von einer diplomatischen Vertretung eines anderen Schengen-Landes ausgestellt werden.
- Das nationale Visum hingegen ermöglicht den Zugang für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen im Gebiet Italiens, daher handelt es sich um ein Langzeitvisum. Es ermöglicht auch die Freizügigkeit im Gebiet der anderen Mitgliedsländer für höchstens 90 Tage innerhalb eines sechsmonatigen Zeitraums.
Für weitere Informationen zu anderen Arten von Langzeitvisa für Italien sehen Sie sich unseren speziellen Leitfaden an.