Unterstützung von A&P

Das Schengen-Visum

Eine Anleitung zur Beantragung eines Schengen-Visums: Welche Dokumente benötigt werden, Kosten und Bearbeitungszeit.

Inhaltsverzeichnis

Italy Covid

Wir sind in
Italien und weltweit
tätig

Wir sind
Experten für Umzüge

Qualität
ISO 9001

Wenn Sie ein Drittstaatsangehöriger sind, der für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in den Schengen-Staaten reisen muss, müssen Sie möglicherweise vor der Reise ein Schengen-Visum beantragen. Schengen-Visa werden für unterschiedliche Zwecke ausgestellt, und es muss ein bestimmter Satz von Dokumenten eingereicht werden, um eine erfolgreiche Antragstellung zu gewährleisten.

Schengen-Visum

Das Schengen-Visum entspricht einem Aufkleber, der in Ihr Reisedokument gestempelt wird, und ermöglicht Ihnen einen kurzfristigen Aufenthalt im Schengen-Raum. Es kann für Zwecke wie Familienbesuche, Geschäftsreisen, Tourismus, Studium oder medizinische Behandlungen beantragt werden.

Kann ich mit einem Schengen-Visum in jedes Land einreisen?

Mit diesem Visum können Sie in jedes Land einreisen, das Teil des Schengen-Raums ist.

Der Schengen-Raum umfasst die meisten europäischen Länder – und einige nicht-europäische – die beschlossen haben, dem sogenannten Schengen-Acquis beizutreten. Der Acquis regelt die Abschaffung der Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums und gewährt ein Prinzip der Freizügigkeit. Kontrollen an den Außengrenzen bleiben jedoch bestehen.

Brauche ich ein Visum, um in die EU zu reisen?

Staatsangehörige einiger Länder haben das Privileg, ohne Visum in den Schengen-Raum für kurzfristige Aufenthalte einzureisen, während andere vor der Reise ein Visum beantragen müssen.

Kann ich ein Schengen-Visum bei Ankunft erhalten?

Wenn Sie ein visumfreier Staatsangehöriger sind, müssen Sie vor der Reise kein Visum beantragen, da Sie für ein Visum bei Ankunft berechtigt sind. Ein Visum bei Ankunft besteht aus einem Einreisestempel, der von den Grenzbehörden in Ihren Reisepass gesetzt wird, nachdem überprüft wurde, dass Sie die Einreisebedingungen erfüllen.

Dennoch hat Europa angekündigt, dass ein neues Erfordernis für visumfreier Staatsangehörige, die in europäische Länder reisen, eingeführt wird: das sogenannte ETIAS. Dies wird eine Reisegenehmigung sein, die mit dem Reisepass eines Reisenden verknüpft ist und bis zu drei Jahre gültig ist. Es garantiert jedoch nicht die Einreise, da die Grenzbeamten trotzdem den Reisepass und die Dokumente des Reisenden überprüfen werden.

Bis heute ist ETIAS noch nicht in Betrieb.

Wie viele Länder deckt das Schengen-Visum ab?

Allgemein können Sie mit einem Visum, das von einem Schengen-Land ausgestellt wurde, innerhalb der internen Grenzen frei reisen.

Um ein praktisches Beispiel zu geben: Sie können mit einem italienischen Schengen-Visum nach Deutschland oder Frankreich einreisen.

Kann ich mit einem Schengen-Visum arbeiten?

Das Schengen-Visum erlaubt den Antragstellern, nur für spezifische Zwecke zu reisen, darunter Geschäftsreisen. Es erlaubt jedoch nicht, eine Anstellung aufzunehmen.

Für Antragsteller, die länger als 90 Tage in einem Schengen-Land bleiben und dort arbeiten oder ihren Wohnsitz in diesem Land begründen möchten, ist ein Schengen-Visum nicht geeignet. Stattdessen wird ein Langzeitvisum benötigt.

Antrag auf Schengen-Visum

Wo sende ich meinen Antrag auf ein Schengen-Visum?

Wenn Sie kein visumfreier Staatsangehöriger sind, müssen Sie den Visumantrag bei der konsularischen Vertretung des Landes einreichen, das Sie besuchen möchten. Sie müssen den Antrag bei dem örtlichen Konsulat oder der Botschaft mit territorialer Zuständigkeit im Land, in dem Sie rechtmäßig wohnen, einreichen.

Wenn Sie mehr als ein Schengen-Land besuchen möchten, müssen Sie die konsularische Vertretung des Landes auswählen, das Ihr Hauptziel ist (d.h. der Hauptzweck des Aufenthalts oder der längste Aufenthalt). Wenn Sie mehrere Schengen-Länder besuchen und in jedem für die gleiche Dauer bleiben möchten, müssen Sie bei der konsularischen Vertretung des Landes beantragen, dessen Außengrenzen Sie zuerst überqueren.

Falls Sie unsicher sind, zögern Sie nicht, uns für eine Beratung zu kontaktieren.

Bearbeitungszeit für das Schengen-Visum

Wie lange dauert es, bis ein Schengen-Visum genehmigt wird?

Sobald Sie Ihren Antrag beim Konsulat oder der Botschaft eingereicht haben, wird in der Regel innerhalb von 15 Tagen eine Entscheidung getroffen. Sie können dann Ihren originalen Reisepass abholen, der mit dem Visum gestempelt ist, oder Ihr Reisepass wird Ihnen zugeschickt – abhängig vom Verfahren der spezifischen diplomatischen Vertretung.

Die Entscheidung kann in bestimmten Fällen auf bis zu 45 Tage oder sogar länger verlängert werden.

Welches Land ist am schnellsten bei der Beantragung eines Schengen-Visums?

Einige Länder können schneller als andere das Visum ausstellen, dies hängt jedoch von zufälligen Faktoren ab, die nicht genau vorhergesagt werden können.

Wie weit im Voraus kann ich einen Termin für das Schengen-Visum buchen?

Im Allgemeinen ist es nicht möglich, den Antrag mehr als 6 Monate vor dem Beginn Ihrer geplanten Reise und nicht später als 15 Tage davor einzureichen. Ausnahmen können jedoch gelten.

Es ist auch ratsam, änderbare Flugtickets zu buchen, um die Reise verschieben zu können, falls das Visum aus bestimmten Gründen nicht bis zum vorgesehenen Datum erhalten wird.

Was ist die „90-180-Regel“ im Schengen-Raum?

Das Schengen-Visum ist für kurzfristige Aufenthalte gültig, die als Aufenthalte von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen definiert sind, wobei dieser als rollierender Zeitraum betrachtet wird.

Die genaue Gültigkeitsdauer Ihres Visums wird darauf angegeben, ebenso wie die Anzahl der zulässigen Einreisen, die normalerweise unter dem Titel „Anzahl der Einreisen“ zu finden ist.

Wenn Sie ein visumfreier Staatsangehöriger sind und kein Visumsticker in Ihrem Reisedokument haben, müssen Sie berechnen, wie viel Zeit Sie im Schengen-Raum verbringen, um nicht überzubleiben. Um Reisenden zu helfen, hat die Europäische Kommission einen Online-Rechner veröffentlicht, der Ihnen helfen kann, die verbleibenden Tage zu zählen.

Kann ich meine 90 Tage im Schengen-Raum verlängern?

Im Allgemeinen sollten sich Antragsteller an die genehmigte Aufenthaltsdauer halten.

Tatsächlich ist es normalerweise nicht möglich, ein Schengen-Visum zu verlängern, es sei denn, in einigen seltenen Fällen höherer Gewalt (force majeure). In einem solchen Fall müssen Sie Dokumente vorlegen, die zeigen, dass es aus humanitären Gründen oder aus schwerwiegenden persönlichen Gründen nicht möglich ist, den Schengen-Raum vor Ablauf Ihres Visums zu verlassen.

Kosten für das Schengen-Reisevisum

Wie viel kostet es, ein Schengen-Visum zu erhalten?

Die allgemeine Visagebühr für Anträge auf ein Schengen-Visum beträgt 80 €, die bei der Einreichung des Antrags zu zahlen ist. Die Visagebühr für Kinder im Alter von 6 bis unter 12 Jahren beträgt 40 €.

Update: Ab dem 11. Juni 2024 wurden die Gebühren für das Schengen-Visum von 80 € auf 90 € für Erwachsene und von 40 € auf 45 € für Kinder im Alter von 6 bis unter 12 Jahren erhöht.

Ist das Schengen-Visum kostenlos?

Die Visagebühr wird in einigen Fällen erlassen, wie zum Beispiel:

  • Kinder unter 6 Jahren;
  • Schüler, Studenten, Postgraduierte und begleitende Lehrer, die Aufenthalte zum Zweck des Studiums oder der Ausbildung unternehmen;
  • Forscher aus Drittstaaten, die zum Zweck der Durchführung wissenschaftlicher Forschungen reisen;
  • Vertreter von gemeinnützigen Organisationen im Alter von 25 Jahren oder jünger, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Bildungsanlässen teilnehmen, die von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden;
  • Familienangehörige von EU-/EWR-Bürgern, die unter die Richtlinie 2004/38 fallen.

Bitte beachten Sie, dass jeder Mitgliedstaat entscheiden kann, unterschiedliche Regeln anzuwenden, wie etwa andere Ermäßigungen der Visagebühr.

Anforderungen für das Schengen-Visum

Das Visum gewährt nicht automatisch die Einreise.

Tatsächlich haben die Grenzkontrollbehörden das Recht, zusätzliche Dokumente anzufordern, wie Informationen über Ihre finanziellen Mittel zur Deckung Ihres Aufenthalts und der Rückreise. Daher ist es ratsam, Kopien der für den Visumantrag verwendeten Dokumente mitzuführen, um sie im Falle einer Kontrolle an der Grenze vorzuzeigen.

Welche unterstützenden Dokumente benötige ich für ein Schengen-Visum?

Ein spezifischer Satz von Dokumenten muss eingereicht werden, einschließlich:

  • Ihres gültigen Reisepasses mit mindestens zwei leeren Seiten, gültig für mindestens 3 Monate über das Datum hinaus, an dem Sie die Schengen-Gebiete verlassen möchten;
  • Das ausgefüllte und unterschriebene Visumantragsformular – für Kinder unter 18 muss ein Elternteil oder gesetzlicher Vertreter unterschreiben;
  • Die zu zahlende Visagebühr;
  • Eine Reise-Krankenversicherung, die Notfallkosten einschließlich Krankenhausaufenthalt und Rückführung abdeckt, mit einer Mindestdeckung von 30.000,00 € und gültig für den gesamten Schengen-Raum;
  • Dokumente, die den Zweck Ihres Aufenthalts betreffen (z. B. Einladungsschreiben), Nachweise über die finanziellen Mittel während Ihres Aufenthalts und Nachweise über die Unterkunft.

Die vollständige Liste der erforderlichen Dokumente finden Sie auf der Website des jeweiligen Konsulats. Während des Antrags kann das Konsulat verlangen, zusätzliche Dokumente oder Informationen einzureichen oder den Antragsteller zu einem Interview einzuladen.

Was kann als Nachweis der Unterkunft verwendet werden?

Eine Hotelreservierung kann als Nachweis der Unterkunft verwendet werden.

Alternativ, wenn Sie in einer von Ihnen besessenen Immobilie wohnen, ist eine Kaufurkunde oder ein Mietvertrag auf Ihren Namen erforderlich. Alternativ, wenn Sie von jemandem beherbergt werden, ist ein offizielles Einladungsschreiben erforderlich.

Welche Anforderungen gelten für das Einladungsschreiben?

Das Einladungsschreiben muss von der einladenden Partei unterzeichnet sein und sollte in der Regel Folgendes enthalten:

  • Vollständiger Name und persönliche Daten des Antragstellers;
  • Daten der geplanten Reise und Zweck der Reise (z. B. Tourismus, Geschäft, Familienbesuch);
  • Details zur Unterkunft;
  • Name und Kontaktdaten der Person oder des Unternehmens, die den Antragsteller einladen, sowie die Beziehung zwischen dem Antragsteller und dem Sponsor;
  • Mittel zur Unterstützung während des Aufenthalts (z. B. im Falle einer Geschäftsreise, eine Bestätigung, dass das einladende Unternehmen alle Kosten übernimmt).

Kostenloses Angebot erhalten

Rechtsgrundlagen

Verordnung EG/2009/810 - zuletzt geändert durch Verordnung EU/2019/1155 ("Visakodex")

Quelle

Migration und Innere Angelegenheiten - Schengen-Visumgebühr erhöht ab dem 11. Juni 2024

Quelle

Verpassen Sie nicht die neuesten Updates

Erhalten Sie kostenlose Updates von unseren Experten zu den Themen Einwanderung, Entsendung von Arbeitnehmern, internationale Steuern und mehr.