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Touristenvisum für Italien

Das italienische Touristenvisum ist für diejenigen gedacht, die Italien zu touristischen Zwecken besuchen möchten. Erfahren Sie unten mehr über alle Bedingungen.

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Das italienische Touristenvisum ist für diejenigen gedacht, die Italien zu touristischen Zwecken besuchen möchten. Wenn Sie planen, Italien zu touristischen Zwecken zu besuchen, müssen Sie höchstwahrscheinlich ein italienisches Touristenvisum beantragen.

Die Aufenthaltsdauer für Tourismus bestimmt die Dauer des Touristenvisums. Die Dauer des italienischen Touristenvisums darf jedoch 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nicht überschreiten.

Wer muss ein Touristenvisum für Italien beantragen?

Italien ist Mitglied der EU und des Schengen-Raums, deren Regierungen gemeinsam über ihre Visumpolitik für Staatsangehörige anderer Länder entschieden haben. Jedes Land kann jedoch Richtlinien für die Reisedokumentation festlegen, die von internationalen Besuchern, die nach Italien reisen möchten, verlangt werden.

Die Nationalität des Antragstellers ist der wichtigste Faktor bei der Bestimmung, ob ein Touristenvisum benötigt wird oder nicht.

Das italienische Touristenvisum ist NICHT erforderlich, wenn Sie:

  • Ein Bürger eines Schengen-Landes sind;
  • Ein Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sind;
  • Ein Schweizer Bürger sind;
  • Ein Staatsangehöriger eines Landes sind, dem die Schengen-Staaten eine Visumbefreiung gewährt haben.

Das italienische Touristenvisum ist erforderlich, wenn Sie:

  • Ein Staatsangehöriger eines Drittstaates sind, mit dem die Schengen-Mitgliedstaaten noch kein Visaliberalisierungsabkommen abgeschlossen haben;
  • Ihnen zuvor die Einreise nach Italien oder einem anderen Schengen-Staat verweigert wurde, auch wenn Sie Staatsbürger eines Drittweltlandes sind, das ein Visaliberalisierungsabkommen mit den Schengen-Staaten unterzeichnet hat.

Sie können auf der Website des italienischen Außenministeriums überprüfen, ob Sie ein Visum benötigen, um Italien als Tourist zu besuchen.

Erforderliche Dokumente für die Beantragung eines italienischen Touristenvisums

Amtliche Dokumente

Bei der Beantragung eines italienischen Touristenvisums müssen Antragsteller folgende offizielle Dokumente vorlegen:

  • Visa-Antragsformular. Dieses Formular muss alle angeforderten Angaben des Antragstellers enthalten und im Original unterschrieben sein. Eine digitale Unterschrift wird von den zuständigen Behörden nicht akzeptiert.
    • Das Antragsformular kann je nach Herkunftsland des Antragstellers variieren. Antragsteller können dieses Formular von der offiziellen Website des jeweiligen italienischen Konsulats oder der Botschaft, bei der sie den Antrag stellen möchten, herunterladen;
  • Originalpass mit einer Kopie sowie zwei Passfotos, die den Schengen-Fotovorgaben entsprechen, das heißt:
    • Die Bilder müssen mindestens 6 Monate alt, farbig und klar sein. Außerdem muss das Gesicht des Antragstellers 80% des Bildes einnehmen;
    • Der Pass muss noch mindestens 3 Monate nach dem geplanten Aufenthalt in Italien gültig sein und mindestens zwei leere „Visa“-Seiten enthalten.
  • Kopie von Zivilstandsdokumenten.

Nachweise für den Aufenthalt in Italien

Zusätzlich zu den oben genannten offiziellen Dokumenten müssen die Antragsteller Nachweise für Folgendes erbringen:

  • Ausreichende finanzielle Mittel, um den gesamten Aufenthalt in Italien und im gesamten Schengen-Raum zu decken;
  • Reise, wie eine Kopie des Flugplans oder ein gebuchtes Flugticket. Dieses Dokument ist erforderlich, um den Behörden zu zeigen, dass der Antragsteller sowohl das Hin- als auch das Rückflugticket gebucht hat. Der Reisebeleg muss auch Folgendes enthalten:
    • Flugdaten;
    • Reisezielnummer;
    • Andere relevante Informationen.
  • Unterkunft in Italien: je nachdem, wo der Antragsteller in Italien untergebracht sein wird. Dies kann eine Hotel-/Hostelreservierung, ein Mietvertrag oder ein Einladungsschreiben sein, wenn der Antragsteller bei Freunden oder Verwandten in Italien wohnt;
  • Private Krankenversicherung, die den Antragsteller für die gesamte Aufenthaltsdauer in Italien und auf dem gesamten italienischen Territorium abdeckt.

Weitere Nachweise

Manchmal können die Behörden die folgenden zusätzlichen Dokumente verlangen:

  • Kopien relevanter Passseiten, wie Seiten mit früheren Visa;
  • Ein Anschreiben, in dem die Antragsteller erklären, warum sie Italien besuchen möchten, wie lange sie zu bleiben beabsichtigen und andere relevante Reisedetails.

Diese beiden oben genannten Dokumente sind nicht immer erforderlich.

A&P kann vollständige Unterstützung bei der Bereitstellung sowohl der obligatorischen als auch der zusätzlichen Dokumente leisten, die die italienischen Behörden möglicherweise verlangen.

Wie beantragt man ein italienisches Touristenvisum?

Um den Bewerbungsprozess für das italienische Touristenvisum abzuschließen, muss der Antragsteller Folgendes tun:

  • Die oben genannten Dokumente und aktuellen Passbilder vorbereiten;
  • Das Visumantragsformular ausfüllen;
  • Einen Termin bei der zuständigen italienischen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum im Wohnsitzland des Antragstellers buchen und das persönliche Interview wahrnehmen;
  • Warten, bis die zuständige Behörde das Touristenvisum ausstellt, und bei Bedarf für ein weiteres Interview zur Verfügung stehen.

Es ist wichtig, das italienische Touristenvisum rechtzeitig zu beantragen. Die Bearbeitungszeit für ein Italien-Visum kann bis zu 3 Wochen dauern, abhängig vom Herkunftsland des Antragstellers.

Dauer des italienischen Touristenvisums

Ein italienisches Touristenvisum ist maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten gültig.

Wenn Sie länger als 90 Tage in Italien bleiben müssen, werfen Sie einen Blick auf alle verfügbaren Arten von italienischen Visa.

Melden Sie Ihre Ankunft mit der italienischen Anwesenheitserklärung

Es gibt Fälle, in denen Ausländer, die nach Italien reisen, eine Anwesenheitserklärung abgeben müssen. Dies gilt für Nicht-EU-Bürger, die unter anderem auch aus touristischen Gründen nach Italien reisen und weniger als 3 Monate in Italien bleiben.

Weitere Informationen zu anderen Arten von langfristigen Visa für Italien finden Sie in unserem vollständigen Leitfaden zu den Italienischen Langzeitvisa.

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Rechtsgrundlagen

Art. 5 des Schengener Abkommens

Quelle (nur Italienisch)

Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006

Quelle (nur Italienisch)

Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006

Quelle (nur Italienisch)

Präsidialer Erlass vom 31. August 1999

Quelle (nur Italienisch)

Gesetz vom 30. September 1993

Quelle (nur Italienisch)

Andere Arten von italienischen Arbeitsvisa

Andere Arten von italienischen Visa

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