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Studio A&P unterstützt EU-Unternehmen bei der Entsendung von Mitarbeitern in die Schweiz für Tätigkeiten mit einer geplanten Dauer zwischen 3 und 12 Monaten.
Studio A&P unterstützt Unternehmen nicht nur während des Antragsverfahrens, sondern begleitet die Mitarbeiter auch bei der Beantragung eines Schweizer Ausländerausweises, der Anerkennung ihrer Krankenversicherung über die A1-Bescheinigung sowie bei der Verwaltung von Doppelbesteuerungsfragen bei Einsätzen von mehr als 183 Tagen.
Studio A&P unterstützt Unternehmen, die Mitarbeitende ins Ausland entsenden und deren Tätigkeit in der Schweiz an Sonn- oder Feiertagen (ArG, Art. 18, 19, 20 und ArGV, Art. 21, 33) oder während der Nacht (ArG, Art. 16, 17 und ArGV 1, Art. 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 46) erfolgt, um den Anforderungen des ausländischen Kunden und/oder den organisatorischen Abläufen des Betriebs, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, gerecht zu werden.
Studio A&P unterstützt Unternehmen bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Österreich, Liechtenstein und Luxemburg, wo für bestimmte Branchen vor Beginn der Tätigkeiten eine spezielle gewerbliche Genehmigung erforderlich ist. Das Unternehmen muss eine Dienstleistungsanzeige in Österreich, eine GDL in Liechtenstein und ein Certificat Préalable in Luxemburg beantragen.