Home » Einhaltung der Vorschriften zur Entsendung von Arbeitnehmern nach Italien
Arletti & Partners unterstützt italienische und internationale Unternehmen bei der Verwaltung internationaler Entsendungen nach Italien und begleitet HR-Teams, Mobility-Abteilungen, Rechtsabteilungen sowie Mitarbeiter bei der Bewertung der arbeitsrechtlichen, steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und einwanderungsrechtlichen Auswirkungen, die mit der vorübergehenden Entsendung von Personal nach Italien verbunden sind.
Unsere Unterstützung richtet sich an italienische Unternehmen, die Mitarbeiter nach Italien entsenden, an ausländische Unternehmen, die Personal nach Italien versetzen, sowie an multinationale Unternehmensgruppen, die internationale Mobilitäts- und Entsendungsprozesse nach Italien rechtskonform strukturieren müssen.
Unser Ansatz ist praxisorientiert und auf jede einzelne Entsendung zugeschnitten. Jede Entsendung wird individuell bewertet, wobei unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt werden:
· beteiligte Länder;
· Dauer der Entsendung nach Italien;
· Staatsangehörigkeit und steuerlicher Wohnsitz des Mitarbeiters;
· Rolle und in Italien ausgeübte Tätigkeiten;
· Konzernstruktur und Beziehung zwischen den beteiligten Gesellschaften;
· operativer Rahmen der Entsendung.
Ziel ist es, den Mandanten vor Beginn der Entsendung nach Italien eine klare Bewertung der anwendbaren Risiken und Compliance-Verpflichtungen zu liefern, damit das Unternehmen beurteilen kann, ob die Entsendung durchgeführt werden kann und unter welchen Voraussetzungen.
Der Unterstützungsprozess beginnt in der Regel mit dem Ausfüllen eines speziellen Fragebogens, der dazu dient, die für die Analyse erforderlichen Informationen zu erfassen. Anschließend führt unser Team eine integrierte Prüfung der arbeitsrechtlichen, steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen, einwanderungsrechtlichen und internationalen Compliance-Aspekte der Entsendung durch.
Nach Abschluss der Analyse erhält der Mandant eine operative Zusammenfassung mit:
· den wichtigsten identifizierten Risiken;
· den anwendbaren Compliance-Verpflichtungen;
· den erforderlichen Unterlagen;
· praktischen Empfehlungen für die rechtskonforme Verwaltung der Entsendung nach Italien.
Die Unterstützung kann auch die operative Verwaltung der im Aufnahmestaat erforderlichen Entsendungsverpflichtungen umfassen, wie beispielsweise Vorabmeldungen, die Benennung lokaler Vertreter, die Überprüfung der erforderlichen Unterlagen sowie die Koordination mit lokalen Behörden oder lokalen Partnern.
Soweit erforderlich, koordiniert Arletti & Partners lokale Berater in den beteiligten Ländern und unterstützt den Mandanten bei der praktischen Umsetzung der identifizierten Verpflichtungen.
Arletti & Partners unterstützt Unternehmen und Mitarbeiter bei der Bewertung der korrekten rechtlichen Struktur einer internationalen Entsendung nach Italien sowie des auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Rechts.
Die Analyse kann beispielsweise Folgendes umfassen:
· den vorübergehenden Charakter der Entsendung;
· die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber im Herkunftsland;
· die Anwendung zwingender Vorschriften des Aufnahmestaates;
· die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen;
· die Abstimmung zwischen dem auf den Arbeitsvertrag anwendbaren Recht und dem Recht des Beschäftigungsortes.
Wir unterstützen außerdem bei der Erstellung von:
· Entsendungsvereinbarungen;
· Intercompany-Vereinbarungen;
· Entsendungsschreiben;
· vertraglichen Unterlagen im Zusammenhang mit internationaler Mobilität.
Aus steuerlicher Sicht analysieren wir die steuerliche Situation des Mitarbeiters, die Zuordnung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen.
Für Unternehmen umfasst unsere Unterstützung auch die Bewertung von Risiken einer Betriebsstätte sowie die Prüfung möglicher Lohnabrechnungs- oder Quellensteuerpflichten im Aufnahmestaat.
Im Bereich der Sozialversicherung prüft Arletti & Partners:
· welches Sozialversicherungsrecht Anwendung findet;
· mögliche lokale Beitragspflichten;
· die Anwendbarkeit der EU-Verordnung 883/2004;
· das Bestehen bilateraler Sozialversicherungsabkommen außerhalb der EU;
· die Möglichkeit, A1-Bescheinigungen oder gleichwertige Dokumente zu erhalten.
Im Bereich Immigration bewerten wir die Anforderungen hinsichtlich Einreise, Aufenthalt und Arbeitserlaubnis im Aufnahmestaat.
Die Unterstützung kann die Prüfung der Notwendigkeit folgender Maßnahmen umfassen:
· Visa;
· Arbeitserlaubnisse;
· lokale Registrierungen;
· Entsendemeldungen;
· zusätzliche behördliche Genehmigungen.
Neben der Betreuung einzelner Fälle unterstützt Arletti & Partners Unternehmen bei der Einführung interner Verfahren zur Verwaltung internationaler Entsendungen nach Italien.
Die Unterstützung kann die Erstellung folgender Dokumente umfassen:
· Richtlinien zur internationalen Mobilität;
· Genehmigungsprozesse vor der Entsendung;
· HR-Checklisten;
· Entsendungsvorlagen;
· Prozesse zur länderübergreifenden Risikobewertung.
Ziel ist es, Unternehmen ein klares Verständnis der vor Beginn einer Entsendung nach Italien geltenden Verpflichtungen zu vermitteln und internationale Entsendungen durch einen einheitlichen, koordinierten und multidisziplinären Ansatz zu verwalten.
Durch einen multidisziplinären Ansatz und eine koordinierte operative Verwaltung unterstützt Arletti & Partners Unternehmen und Mitarbeiter bei der Verwaltung internationaler Entsendungen nach Italien und hilft ihnen dabei, Risiken zu vermeiden, Compliance sicherzustellen und grenzüberschreitende Arbeitseinsätze effektiv zu managen.
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Das Studio A&P unterstützt Unternehmen und Privatpersonen bei ihren Aktivitäten in Italien und weltweit und bietet spezialisierte Unterstützung in der internationalen Mobilität von Arbeitnehmern sowie in der italienischen und internationalen Besteuerung.
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