Die Legalisierung von Dokumenten in Italien betrifft eine breite Kategorie von Bescheinigungen. Der Prozess kann sich je nach Art des Dokuments, zuständiger Behörde und geltenden internationalen Abkommen leicht ändern.
Müssen italienische Dokumente apostilliert werden?
Bevor ein italienisches Dokument im Ausland verwendet wird, ist es notwendig, seine Echtheit zu überprüfen.
Dies sind die Urkunden und Dokumente italienischer Behörden, die legalisiert werden müssen, um im Ausland gültig zu sein:
- Standesamtliche Urkunden wie:
- Geburtsurkunden;
- Heiratsurkunden;
- Urkunden zur Namensänderung.
- Rechts- und Justizakte.
- Bildungspapiere wie Abschlüsse oder Schulzeugnisse.
- Dokumente für den Verkehr, wie Führerscheine.
- Strafregisterauszüge.
Verschiedene Arten der Legalisierung von Dokumenten in Italien
Abhängig von der Notwendigkeit und dem Zielland können verschiedene Arten der Legalisierung von Dokumenten in Italien erforderlich sein.
Diese Arten der Legalisierung sind:
- Beglaubigte Übersetzung;
- Apostille (sehen Sie sich unseren Leitfaden zur Apostille an);
- Legalisierung gemäß eines besonderen Abkommens zwischen Italien und dem Zielland.
Beglaubigte Übersetzung
Eine beglaubigte Übersetzung ist ein Verfahren, das die Übereinstimmung zwischen einem Originaldokument und einem übersetzten Text bestätigt. Es ist ein gängiger Prozess, um italienische Dokumente im Ausland gültig zu machen.
Für eine erfolgreiche beglaubigte Übersetzung muss der Übersetzer als Sachverständiger beim zuständigen Gericht registriert sein oder bei der Associazione Periti ed Esperti der zuständigen Industrie- und Handwerkskammer registriert sein.
Schließlich müssen die Unterschriften der beeidigten Übersetzer von der zuständigen italienischen Konsularbehörde separat legalisiert werden, wenn das Dokument im Ausland verwendet werden soll.
Wie erhalte ich eine Apostille in Italien?
Die Apostille ist ein Stempel, der das Legalisierungsverfahren ersetzt. Es handelt sich um eine Anmerkung mit einem speziellen Stempel, der auf das Originaldokument angebracht wird. Die Apostille gilt ausschließlich für Länder, die das Haager Übereinkommen zur Abschaffung der Legalisierung ausländischer öffentlicher Urkunden (Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961) ratifiziert haben.
Jedes Land, das Teil des Übereinkommens ist, hat eine zuständige Behörde, die die Apostille ausstellt. Die Bürger müssen sich dorthin wenden, um die Apostille zu beantragen.
Um herauszufinden, welche Behörde in Ihrem Land für die Apostille verantwortlich ist, besuchen Sie die Website der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, einer zwischenstaatlichen Organisation, die 1893 gegründet wurde. Sie ist heute ein Zentrum für internationale justizielle und administrative Zusammenarbeit im Bereich des internationalen Privatrechts.
Wie legalisiere ich Dokumente in Italien?
Nach der Übersetzung von Dokumenten für das Ausland ist eine Legalisierung erforderlich. Die Legalisierung eines Dokuments umfasst die Validierung der Unterschrift. In der Regel ist die Präfektur (Prefettura) für die Legalisierung italienischer Dokumente zuständig.
Die Staatsanwaltschaft des Bezirks, in dem der Notar oder das Justizamt, zu dem der Beamte oder Angestellte gehört, tätig ist, hat die Zuständigkeit für die Akten von Notaren, Justizbeamten und Gerichtsangestellten.
Bewerber, die italienische Dokumente legalisieren müssen, haben zwei Möglichkeiten:
- Das Dokument per Post an die Präfektur senden, zusammen mit einem leeren, frankierten Umschlag mit der Absenderadresse (um das Dokument zurückzuschicken);
- Einen Termin vereinbaren und die Präfektur persönlich besuchen, um die Legalisierung zu beantragen.
Wann muss ich Dokumente in Italien legalisieren?
In folgenden Fällen kann die Legalisierung von Dokumenten in Italien beantragt werden:
- Italienische Staatsbürger oder Ausländer, die ein ausländisches Dokument in Italien validieren müssen;
- Italienische Staatsbürger oder Ausländer, die ein italienisches Dokument im Ausland gültig machen müssen;
- Personen, die ein italienisches Dokument validieren müssen, das von einem ausländischen Konsulat oder einer Botschaft auf italienischem Boden ausgestellt wurde.
Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Ihre ausländischen Dokumente für Italien legalisieren, in unserem speziellen Leitfaden.
Die zuständigen Stellen: Wo kann ich Dokumente in Italien legalisieren?
Die Legalisierung von Dokumenten in Italien liegt in der Verantwortung des Außenministeriums. Abhängig von der ausstellenden Stelle hat das Ministerium den Legalisierungsprozess an die Staatsanwaltschaft bei den Gerichten und die Präfekturen delegiert.
Staatsanwaltschaft bei den Gerichten
Sie ist verantwortlich für die Legalisierung von Urkunden, die bereits von Notaren, Kanzleibeamten und Gerichtsvollziehern unterzeichnet wurden.
Präfekturen (Prefettura)
Sie sind für die Legalisierung italienischer Dokumente zuständig, die von anderen italienischen Behörden, wie Standesbeamten, unterzeichnet wurden.
- Konsularabteilungen: Nach der Legalisierung durch die Staatsanwaltschaft bei den Gerichten oder Präfekturen müssen die Dokumente bei der Botschaft/Konsulat des Ziellandes zur endgültigen Legalisierung eingereicht werden.
- Apostille: Wird von der zuständigen Behörde in Italien ausgestellt.
- Andere Legalisierungen: Im Rahmen besonderer Abkommen zwischen Italien und dem Zielland. Es ist notwendig zu überprüfen, welche Anforderungen das Abkommen stellt, damit ein Dokument im Zielland gültig ist (z.B. mehrsprachige Urkunden).
Wenn Sie Ihre Dokumente legalisieren oder eine Apostille erhalten möchten, sehen Sie sich unsere Legalisierungs- und Apostille-Dienste an.