Die italienische Geburtsurkunde

Erfahren Sie, wie Sie eine italienische Geburtsurkunde beantragen oder eine ausländische für die Gültigkeit in Italien legalisieren können.

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Eine Geburtsurkunde ist nützlich, um Tätigkeiten im Zusammenhang mit Einwanderungsvorgängen zu unterstützen. Dazu gehören Aktivitäten wie die Registrierung im Rathaus oder die Beantragung eines Visums für Angehörige. Mit diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie eine italienische Geburtsurkunde erhalten oder eine ausländische Urkunde für die Gültigkeit in Italien legalisieren lassen können.

Arten von Geburtsurkunden in Italien

Je nach Zweck und enthaltener Information gibt es drei verschiedene Arten italienischer Geburtsurkunden:

  • Geburtsurkunde (certificato di nascita) – Sie bestätigt Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort des Antragstellers. Das Rathaus stellt das Dokument kostenlos und ohne Stempelgebühren aus, und es hat unbegrenzte Gültigkeit.
  • Geburtsakt (atto di nascita) – Dies ist eine beglaubigte Kopie des Originaldokuments im italienischen Standesregister und enthält alle Informationen zur Geburt einer Person. Es können Anmerkungen wie Eheschließungen oder Namensänderungen enthalten sein, was bei Einwanderungsverfahren nützlich ist, wenn eine Namensänderung oder ein Namensunterschied zwischen Reisepass und Heiratsurkunde nachzuweisen ist.
  • Geburtsextrakt (estratto di nascita) – weiter unterteilt in:
    • Zusammenfassung des Geburtsakts (estratto per riassunto dell’atto di nascita) – eine Zusammenfassung des Geburtsakts.
    • Geburtsextrakt mit Angabe der Eltern (estratto di nascita con l’indicazione della paternità e maternità) – entspricht dem vorherigen „estratto di nascita“, jedoch mit Angabe der Vornamen und Nachnamen der Eltern. Dies ist nützlich bei der Beantragung bestimmter Visa im Ausland.

Sofern nicht anders angegeben, bezieht sich dieser Artikel auf die Geburtsurkunde, wenn über den Legalisierungsprozess geschrieben wird.

Gültigkeit ausländischer Geburtsurkunden in Italien

Für die rechtliche Gültigkeit in Italien muss die ausländische Geburtsurkunde zunächst im Ausstellungsland legalisiert werden. Der Prozess kann eine Beglaubigung durch die italienische diplomatische Vertretung im Ausland erfordern, sofern keine internationale Übereinkunft zur Befreiung von der Legalisierung besteht.

Informationen zur Legalisierung der Geburtsurkunde in Italien finden Sie in unserem Leitfaden.

Übersetzung ausländischer Geburtsurkunden ins Italienische

Damit eine Geburtsurkunde in Italien gültig ist, muss sie ins Italienische übersetzt sein, es sei denn, die ausstellende Institution nutzt ein mehrsprachiges Format, das internationalen Abkommen entspricht.

Falls übersetzt, muss die Geburtsurkunde einen Stempel für die „traduzione conforme“ enthalten, der die Gültigkeit der Übersetzung bestätigt. Ist der Übersetzer im Ursprungsland als offizieller Beruf anerkannt, kann er die Übersetzung selbst beglaubigen. Das Konsulat legalisiert dann seine Unterschrift.

In Ländern ohne Übersetzer als offiziellen Beruf muss das Konsulat ebenfalls eine Konformitätsbescheinigung beifügen.

Gültigkeit italienischer Geburtsurkunden im Ausland

Italienische Geburtsurkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, müssen ebenfalls legalisiert werden. Wo keine internationale Konvention gilt, ist ein vollständiger Legalisierungsprozess notwendig.

Dies beinhaltet zwei Schritte:

  1. Beglaubigung durch die lokale „Prefettura“ – die Prefettura legalisiert nur Geburtsurkunden, die für den Auslandseinsatz bestimmt sind und handschriftlich unterschrieben wurden. Elektronische Signaturen sind in der Regel laut geltendem Recht nicht zulässig.
  2. Beglaubigung durch die diplomatische Vertretung des Bestimmungslandes. Der Legalisierungsprozess ist in der Regel gebührenpflichtig. Viele Konsulate führen eigene Listen offizieller Übersetzer.

Informationen zur Legalisierung Ihrer italienischen Geburtsurkunde für den Auslandseinsatz finden Sie in unserem Leitfaden.

Apostille für Geburtsurkunden

Wenn die Geburtsurkunde für Länder bestimmt ist, die das Haager Übereinkommen zur Abschaffung der Legalisation öffentlicher Urkunden im Ausland unterzeichnet haben, ist der Legalisierungsprozess nicht mehr erforderlich. Stattdessen müssen Antragsteller lediglich die Apostille beantragen und anbringen lassen.

In diesem Fall kann der Antragsteller ein vereinfachtes Verfahren nutzen, das keine konsularische Beglaubigung erfordert.

Ein Blick auf die Liste der Länder, die das Haager Übereinkommen ratifiziert haben, und die zuständigen Behörden, die die Apostille anbringen können, finden Sie hier.

Informationen zum Erhalt einer Apostille für Ihre Geburtsurkunde in Italien finden Sie in unserem Apostille- und Legalisierungsdienst.

Für weitere Informationen zur Apostille werfen Sie bitte einen Blick in unseren Leitfaden.

Übertragung der Geburtsakte von italienischen Staatsbürgern

Nach dem italienischen Abstammungsprinzip (Ius Sanguinis) sind Kinder italienischer Staatsbürger auch dann italienische Staatsbürger, wenn sie im Ausland geboren sind und möglicherweise eine andere Staatsbürgerschaft besitzen. Sie müssen ihre Geburtsakte in die italienischen Register eintragen lassen.

Antragsteller, die im Ausland leben und die Übertragung ihrer oder der Geburtsakte ihrer Kinder beantragen möchten, müssen dies über die zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung tun.

Der Antrag muss folgende Dokumente enthalten:

  • Original-Geburtsurkunde oder beglaubigte Kopie, ausgestellt vom Standesamt des Herkunftslandes und legalisiert sowie übersetzt.
  • Erklärung zum Nachweis der italienischen Staatsbürgerschaft mindestens eines Elternteils (falls nicht im Konsularregister eingetragen).

Alternativ kann der italienische Staatsbürger die Geburtsurkunde in Italien vorlegen, ordnungsgemäß legalisiert und übersetzt, indem er sie direkt der zuständigen italienischen Gemeinde vorlegt.

Geburtsakte, die in Ländern ausgestellt wurden, die das Wiener Übereinkommen unterzeichnet haben – welches die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars vorsieht – sind von der Legalisierung und Übersetzung befreit.

Wie wir Ihnen bei der Legalisierung Ihrer Dokumente helfen können

  1. Studio A&P wird innerhalb eines Arbeitstages auf Ihre Anfrage über das Kontaktformular antworten; Sie erhalten einen Kostenvoranschlag mit den erforderlichen Kosten und dem Zeitrahmen;
  2. Der Legalisierungsprozess beginnt am selben Tag, an dem der Kostenvoranschlag akzeptiert wird, indem Sie die festgelegte Gebühr bezahlen (per Paypal oder Banküberweisung).
  1. Sie müssen zunächst die Originaldokumente an Studio A&P senden (in einigen Fällen können Kopien der Dokumente ausreichen);
  2. Nachdem wir die Dokumente erhalten haben, werden wir sie in Ihrem Namen bei den zuständigen Behörden einreichen;
  3. Sobald sie fertig sind, kümmert sich Studio A&P darum, Ihnen die legalisierten Dokumente zuzusenden.

Die Bearbeitungszeit für die Apostille beträgt etwa eine Woche, abhängig von der Provinz.

Für die konsularische Legalisierung beträgt die Bearbeitungszeit etwa zwei Wochen, abhängig vom zuständigen Konsulat.

  1. 100% Rückerstattung, wenn der Service am selben Tag storniert wird;
  2. 30% Rückerstattung, wenn der Service nach der Mitteilung des Beginns der Legalisierung storniert wird.

DHL-Kurier und Versandkosten hängen vom Zielland ab und sind nicht im Kostenvoranschlag enthalten.

Hinweis: Die Gebühr für die Dokumentenlegalisierung kann je nach Ihrem spezifischen Fall variieren. Die Grundgebühr beträgt €100,00 und kann sich je nach folgenden Faktoren erhöhen:

  • Herkunftsland;
  • Art des Dokuments;
  • Dokumentenübersetzung;
  • und weiteres.

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Rechtsgrundlagen

Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Abschaffung der Legalisation und Einführung der Apostille

Quelle (nur Italienisch)

Wiener Übereinkommen vom 8. September 1976

Quelle (nur Italienisch)

Präsidialdekret Nr. 396/2000

Quelle (nur Italienisch)

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