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Italienische Staatsbürgerschaft

Finden Sie heraus, ob Sie für die italienische Staatsbürgerschaft in einer der verfügbaren Kategorien berechtigt sind, und erfahren Sie, wie Sie sich bewerben können.

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Die italienische Staatsbürgerschaft gewährt allen, die sie erhalten, dieselben Rechte, als ob sie im Land geboren und aufgewachsen wären. Mit der italienischen Staatsbürgerschaft erwirbt man auch einen italienischen Reisepass, der mehr Rechte gewährt als eine italienische Aufenthaltserlaubnis. Es gibt mehrere Wege, wie man italienischer Staatsbürger werden kann: Geburt auf italienischem Staatsgebiet, Heirat, durch Abstammung und mehr.

Dieser Leitfaden bietet Ihnen alle Informationen darüber, wer für die italienische Staatsbürgerschaft qualifiziert und wie man die italienische Staatsbürgerschaft erhält.

Welche Rechte haben Sie mit einer italienischen Staatsbürgerschaft?

Die Erlangung der italienischen Staatsbürgerschaft gewährt folgende Rechte:

  • Sie können in Italien bei lokalen und nationalen Wahlen wählen und gewählt werden;
  • Sie können öffentliche Ämter und Funktionen übernehmen.

Durch den Erhalt der italienischen Staatsbürgerschaft erlangt man auch automatisch die Staatsbürgerschaft der Europäischen Union, die zusätzliche Rechte mit sich bringt:

  • Die Freiheit, sich im gesamten Hoheitsgebiet der Union zu bewegen und dort aufzuhalten;
  • Das Recht, bei kommunalen und Europawahlen in Italien zu wählen und gewählt zu werden;
  • Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Behörden eines beliebigen Mitgliedstaates in einem Drittland, das Italien nicht repräsentiert.
  • Das Recht, Petitionen beim Europäischen Parlament einzureichen und Beschwerden beim Europäischen Ombudsmann vorzubringen.

Anforderungen für den italienischen Reisepass

Wie bereits erwähnt, gewährt Italien die italienische Staatsbürgerschaft und damit den italienischen Reisepass auf der Grundlage mehrerer Fälle: durch Geburt auf italienischem Territorium, durch Abstammung, durch legale Aufenthaltserlaubnis und mehr. Um die italienische Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Sie in mindestens eine der folgenden Kategorien fallen:

Italienische Staatsbürgerschaft durch Geburt (Ius Sanguinis)

Sie können die italienische Staatsbürgerschaft durch Jure Sanguinis erhalten, wenn Sie:

  1. Ein Kind eines Vaters oder einer Mutter sind, die italienische Staatsbürger sind.
  2. Ein ausländisches minderjähriges Kind, das von einem italienischen Staatsbürger adoptiert wurde.
  3. Minderjährige Kinder einer Person, die die italienische Staatsbürgerschaft erwirbt oder wiedererlangt. Wenn die Kinder bei besagter Person leben, erwerben sie die italienische Staatsbürgerschaft. Bei Erreichung der Volljährigkeit können sie jedoch darauf verzichten, wenn sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen.

Geburt auf italienischem Territorium

  1. Für diejenigen, die auf italienischem Territorium geboren wurden und deren Eltern unbekannt oder staatenlos sind. Oder auch wenn das Kind gemäß dem Gesetz des Herkunftsstaates nicht die Staatsbürgerschaft der Eltern erwirbt;
  2. Für diejenigen, die italienische Staatsbürger waren und in den Gebieten lebten, die Teil des italienischen Staates waren und später an die Republik Jugoslawien abgetreten wurden;
  3. Für Personen italienischer Sprache und Kultur, die direkte Nachkommen der in Punkt 2 genannten Personen sind.

Italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung

Auch bekannt als die Staatsbürgerschaft durch Abstammung, gilt die italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung, wenn Sie in der Lage sind, eine direkte Linie zu Ihren italienischen Vorfahren, die ins Ausland ausgewandert sind, nachzuweisen.

Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und andere relevante Dokumente Ihrer Vorfahren vorlegen.

Für weitere Details zu diesem speziellen Typ schauen Sie sich unseren speziellen Leitfaden zur Definition und den Anforderungen für die italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung an.

Sie können auch Unterstützung von A&P erhalten, um Ihre italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung zu beantragen und zu erhalten.

Rechtmäßiger Aufenthalt im Gebiet Italiens

  1. Ausländer, die in Italien geboren wurden und bis zur Volljährigkeit ohne Unterbrechung rechtmäßig in Italien wohnen, werden italienische Staatsbürger, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Erreichen des volljährigen Alters die Absicht erklären, die italienische Staatsbürgerschaft zu erwerben;
  2. Erwachsene Ausländer, die von einem italienischen Staatsbürger adoptiert wurden und mindestens 5 Jahre nach der Adoption rechtmäßig in Italien leben;
  3. Ausländer, die seit vor Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 184 vom 4. Mai 1983 mit einem italienischen Staatsbürger verbunden sind und mindestens 7 Jahre rechtmäßig im Gebiet der Republik leben;
  4. Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie mindestens 4 Jahre rechtmäßig in Italien leben;
  5. Staatenlose Personen, die mindestens 5 Jahre rechtmäßig im Gebiet der Republik leben;
  6. Ausländer, die mindestens 10 Jahre rechtmäßig im Gebiet der Republik leben;

Wenn Sie mehr über die italienische Staatsbürgerschaft durch Wohnsitz erfahren möchten, werfen Sie einen Blick auf unseren speziellen Artikel.

Italienische Staatsbürgerschaft durch Heirat

Ein weiterer Weg, um italienischer Staatsbürger zu werden, besteht darin, die italienische Staatsbürgerschaft durch Heirat zu erwerben.

Ehepartner, die ausländisch oder staatenlos sind, können die italienische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn sie nach der Heirat mindestens 2 Jahre rechtmäßig im Gebiet der Republik wohnen oder nach 3 Jahren ab dem Datum der Eheschließung, wenn sie im Ausland wohnen. Die Fristen halbieren sich bei Vorhandensein von Kindern, die von den Ehepartnern geboren oder adoptiert wurden.

Was kann Sie daran hindern, die italienische Staatsbürgerschaft zu erhalten?

Es gibt eine Reihe von Fällen, die den Erwerb der Staatsbürgerschaft in diesem Punkt ausschließen:

  1. Die Verurteilung wegen eines der Verbrechen, die im zweiten Buch, Titel I, Kapitel I, II und III des Strafgesetzbuches aufgeführt sind;
  2. Die Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Verbrechens, für das das Gesetz eine Höchststrafe von nicht weniger als drei Jahren Gefängnis vorsieht. Oder die Verurteilung wegen eines nicht-politischen Verbrechens zu einer Strafe von mehr als einem Jahr durch eine ausländische Justizbehörde, wenn Italien die Strafe anerkannt hat;
  3. Das Vorhandensein von nachgewiesenen Gründen für die Sicherheit der Republik im spezifischen Fall.

Der Generalstaatsanwalt (procuratore generale) beantragt die Anerkennung des ausländischen Urteils des Bezirks, in dem sich das Standesamt befindet, wo die Ehe registriert oder transkribiert ist.

Die Rehabilitation beendet die ausschließenden Wirkungen der Verurteilung.

Der Staat hat den Erwerb der Staatsbürgerschaft auszusetzen, bis die Mitteilung des endgültigen Urteils erfolgt, wenn das Gericht ein strafrechtliches Verfahren wegen eines der in den Absätzen (a) und (b) genannten Straftaten eingeleitet hat und solange die Verfahren zur Anerkennung des ausländischen Urteils gemäß Absatz (b) anhängig sind.

Dienst für den italienischen Staat

  1. An den Ausländer, der mindestens fünf Jahre im Dienst des Staates geleistet hat, auch im Ausland;
  2. An Ausländer, die herausragende Dienste für Italien geleistet haben, das heißt, wenn ein außergewöhnliches Interesse des Staates besteht;

Für die Zwecke der Wahl, des Erwerbs, der Wiedererlangung, der Verzichtserklärung oder der Gewährung der Staatsbürgerschaft muss der Antrag oder die Erklärung der betroffenen Person weiterhin durch die Bescheinigung begleitet sein, die den Besitz der gesetzlich geforderten Anforderungen nachweist.

Die oben genannten Anträge oder Erklärungen unterliegen der Zahlung einer Gebühr in Höhe von 250 €.

Was ist der schnellste Weg, um die italienische Staatsbürgerschaft zu erhalten?

Unter den oben beschriebenen Optionen ist der schnellste Weg, die italienische Staatsbürgerschaft zu erlangen, durch Geburt oder Abstammung.

Wie lange dauert es, italienischer Staatsbürger zu werden?

Die Bearbeitungszeit hängt stark von der Art des Antrags auf Staatsbürgerschaft ab. Im Falle des Antrags auf italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung kann der Antrag entweder über ein italienisches Konsulat oder über eine italienische Gemeinde eingereicht werden, abhängig davon, wo Sie wohnhaft sind.

Konsulate benötigen in der Regel bis zu 24 Monate, um einen Antrag auf italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung zu bearbeiten. Diese Zeit kann jedoch kürzer sein, wenn dieses spezielle Konsulat zu diesem Zeitpunkt nicht viele Anträge zu bearbeiten hat. Auf der anderen Seite sind italienische Gemeinden im Allgemeinen schneller und tendieren dazu, den Antrag in wenigen Monaten (im Durchschnitt 6 Monate) zu bearbeiten. Wenn der Prozess länger als die maximal zulässigen 90 Tage dauert, die Sie als Nicht-EU-Bürger in Italien bleiben dürfen, müssen Sie einen italienischen Aufenthaltstitel beantragen.

Im Falle eines Antrags durch Heirat oder durch Wohnsitz ist die Bearbeitungszeit nach Einreichung des Antrags in der Regel länger und kann bis zu 36 Monate dauern.

Sobald Ihre italienische Staatsbürgerschaft gewährt wird, können Sie einen italienischen Reisepass beantragen.

Wie lange müssen Sie in Italien bleiben, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten?

Sie müssen in der Regel in Italien wohnen, bis Ihr Antrag genehmigt wird. Die Fristen können je nach Art des Antrags variieren, wie in diesem Artikel beschrieben.

Wann kann ich in Italien die Staatsbürgerschaft beantragen?

Sie können Ihren Antrag stellen, sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen gesammelt haben. Die unterstützenden Dokumente variieren je nach Art des Antrags und können Kopien Ihrer und der Vitalakten Ihrer Familie umfassen, die ordnungsgemäß legalisiert und für die Verwendung in Italien übersetzt sind, Ihre polizeilichen Führungszeugnisse und der Nachweis Ihrer Italienischkenntnisse.

Sprachniveau in der italienischen Sprache zur Beantragung der Staatsbürgerschaft

Die Gewährung der italienischen Staatsbürgerschaft (zum Beispiel durch Heirat oder durch Aufenthalt) setzt voraus, dass Sie über ausreichende Kenntnisse der italienischen Sprache verfügen, mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Bewerber, die nicht die Integrationsvereinbarung gemäß Artikel 4-bis des Konsolidierten Textes des Gesetzesdekrets Nr. 286 vom 25. Juli 1998 unterzeichnet haben oder die keinen EU-Daueraufenthaltstitel besitzen, müssen entsprechende Nachweise vorlegen. Diese Bescheinigungen müssen von einer vom Ministerium für Bildung, Universität und Forschung sowie dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit anerkannten Zertifizierungsstelle ausgestellt werden.

Wo beantrage ich die italienische Staatsbürgerschaft?

Die Erklärungen zur Erlangung, Erhaltung, Wiedererlangung und Verzicht auf die Staatsbürgerschaft sowie die Ablegung des Eides zur Erlangung der Staatsbürgerschaft müssen beim Standesamt der Gemeinde (Comune), in der der Erklärende wohnt oder beabsichtigt, Wohnsitz zu nehmen, erfolgen. Im Falle eines Wohnsitzes im Ausland erfolgt dies bei der diplomatischen oder konsularischen Behörde des Wohnsitzlandes.

Antrag auf italienische Staatsbürgerschaft

Antragsteller für die italienische Staatsbürgerschaft müssen sich auf dem Portal anmelden, das für das Verfahren eingerichtet wurde.

Antragsteller können das Online-Antragsformular ausfüllen und folgende Dokumente beifügen:

  • Ausweisdokument;
  • Geburtsurkunde und polizeiliches Führungszeugnis, die von den Behörden des Herkunftslandes ausgestellt wurden;
  • Zertifizierung, die die Kenntnisse der italienischen Sprache nachweist, die mindestens dem Niveau B1 des GER entspricht. Personen, die die Integrationsvereinbarung gemäß Artikel 4-bis des Konsolidierten Textes des Gesetzesdekrets Nr. 286 vom 25. Juli 1998 unterzeichnet haben oder die einen EU-Daueraufenthaltstitel gemäß Artikel 9 desselben Konsolidierten Textes besitzen, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen;
  • Quittung über die Zahlung der Gebühr von 250,00 €;
  • Einzelheiten über die Online-Stempelmarke (marca da bollo).

Sobald der Antrag ausgefüllt ist, müssen die Antragsteller ihn an die zuständige Präfektur (für Bewohner in Italien) oder das Konsulat (für im Ausland lebende Personen) senden. Die Präfektur oder das Konsulat wird dann die Einladung der Antragsteller organisieren.

Italienische Staatsbürgerschaft durch Investition

Im Gegensatz zu anderen Ländern bietet Italien kein Goldenes Passprogramm an.

Die gute Nachricht ist jedoch, dass Sie ein Investorenvisum (auch als „Golden Visa“ bekannt) beantragen können. Nach einem Aufenthalt von mindestens zehn Jahren in Italien sind Sie berechtigt, die italienische Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt zu beantragen.

Sie können ein Golden Visa erhalten, wenn Sie in strategische Vermögenswerte für die italienische Wirtschaft investieren und eine Nulla Osta vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung erhalten.

Für weitere Informationen lesen Sie unseren Artikel über das italienische Golden Visum.

Italienische Staatsbürgerschaft und „Ius Soli“

In den vergangenen Jahren gab es in der italienischen Öffentlichkeit eine Debatte über das Konzept der Staatsbürgerschaft durch „Ius Soli“, insbesondere darüber, ob Italien es anwenden sollte.

„Ius Soli“ bezieht sich auf das Recht, die Staatsbürgerschaft allein durch Geburt in einem Land zu erwerben, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern.

Italien hingegen wendet das Konzept des „Ius Sanguinis“ an, nach dem die italienische Staatsangehörigkeit nur erworben werden kann, wenn die Eltern oder andere Vorfahren Italiener sind. Dennoch wendet Italien das „Ius Soli“ nur in einigen residualen und begrenzten Fällen an, wie z.B.:

  • Kinder, die in Italien von unbekannten oder staatenlosen Eltern geboren wurden oder
  • Kinder, die die Staatsbürgerschaft der Eltern nicht erwerben können, da das Recht des Herkunftslandes der Eltern nicht erlaubt, die Staatsbürgerschaft für im Ausland geborene Kinder zu erwerben, oder
  • Kinder, die in Italien von unbekannten Eltern ausgesetzt wurden und deren Staatsbürgerschaft nicht nachgewiesen werden kann.

Kann die italienische Staatsbürgerschaft widerrufen werden?

Im Falle der durch Adoption erworbenen italienischen Staatsbürgerschaft führt der Widerruf der Adoption aufgrund von Fehlern des Adoptierenden zum automatischen Verlust der durch die Adoption erworbenen Staatsbürgerschaft, vorausgesetzt, der Adoptierte hat eine andere Staatsbürgerschaft oder erlangt sie zurück.

Artikel 12 des Gesetzes Nr. 91/1992 sieht zwei weitere Fälle des automatischen Verlusts der italienischen Staatsbürgerschaft vor:

  • Die Nichteinhaltung der Anordnungen der italienischen Regierung, eine öffentliche Anstellung oder ein öffentliches Amt, das der Bürger von einem ausländischen Staat oder einer öffentlichen Stelle oder von einem internationalen Gremium, an dem Italien nicht teilnimmt, angenommen hat, zu verlassen, oder die Nichteinhaltung der Anordnungen der italienischen Regierung, den Militärdienst zu verlassen, den der Bürger für einen ausländischen Staat leistet;
  • Die Annahme eines öffentlichen Amtes oder die Ausübung des Militärdienstes für einen ausländischen Staat oder der freiwillige Erwerb der Staatsbürgerschaft des betreffenden Staates, wenn solche Umstände während eines Krieges mit diesem Staat auftreten (Artikel 12, Abs. 2).

Kann man die doppelte Staatsbürgerschaft in Italien haben?

Ja, in Italien können Sie die doppelte Staatsbürgerschaft haben. Tatsächlich erkennt das italienische Recht die Möglichkeit an, Staatsbürger mehrerer Staaten zu sein. Das heißt, das Recht auf doppelte oder mehrfache Staatsbürgerschaft. Dies gilt sowohl für italienische Staatsbürger, die dauerhaft ins Ausland ziehen, und auch für diejenigen, die die Staatsbürgerschaft des Landes erwerben möchten, in dem sie leben. Dies gilt auch für Personen, die nach Italien kommen und sich im Land niederlassen, ohne die Staatsbürgerschaft ihres Herkunftslandes aufzugeben.

Wenn Sie Unterstützung bei Ihrem Antrag auf italienische Staatsbürgerschaft benötigen, besuchen Sie unsere Seite zur Unterstützung bei der italienischen Staatsbürgerschaft.

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Rechtsgrundlagen

Gesetz Nr. 91 vom 5. Februar 1992

Quelle (nur Italienisch)

Gesetz Nr. 184 vom 4. Mai 1983

Quelle (nur Italienisch)

Gesetzesdekret Nr. 286 vom 25. Juli 1998

Quelle (nur Italienisch)

Andere Arten der italienischen Staatsbürgerschaft

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