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Italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung

Diese Art der Staatsbürgerschaft ermöglicht es Ihnen, die italienische Staatsbürgerschaft zu beantragen, wenn Sie italienische Vorfahren haben (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw.).

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Die italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung beruht auf dem Gesetz des Ius Sanguinis („Recht des Blutes“). Sie bezieht sich auf Personen, die von italienischen Eltern, Großeltern (oder sogar Urgroßeltern) abstammen. All diese Personen können die italienische Staatsbürgerschaft beanspruchen und durch Abstammung Italiener werden.

Personen, denen die italienische Staatsbürgerschaft durch Geburt zusteht, haben die gleichen Rechte und Vorteile wie ihre italienischen Vorfahren in Italien.

Wenn Sie eine umfassendere Einführung suchen, werfen Sie einen Blick auf unseren Leitfaden zur italienischen Staatsbürgerschaft und erfahren Sie mehr über andere Arten der Staatsbürgerschaft, für die Sie möglicherweise infrage kommen.

Wer qualifiziert sich für die italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung?

Kinder unter 18 Jahren sind automatisch italienische Staatsbürger, wenn einer der Elternteile Italiener ist.

Ein weiteres Erfordernis ist, dass die Geburtsurkunde bei den italienischen Behörden registriert wurde.

Kann ich die italienische Staatsbürgerschaft erhalten, wenn meine Urgroßeltern Italiener waren?

Die italienische Staatsbürgerschaft wird vom italienischen Vorfahren an die Kinder weitergegeben – in direkter Linie und ohne Generationsbeschränkungen.

Es gelten jedoch einige Einschränkungen in Bezug auf die mütterliche Linie. Im Falle der Abstammung von der Mutter haben Kinder einer italienischen Mutter (wenn der Vater ausländischer Staatsbürger ist) nur dann Anspruch auf Anerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft, wenn:

  • sie nach dem 1. Januar 1948 geboren wurden, oder
  • sie vor diesem Datum geboren wurden, aber ihr Vater und dessen Nachkommen unbekannt sind (Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 555/1912 und Art. 7 des Zivilgesetzbuches von 1865).

Um die italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Ihr italienischer Vorfahre zum Zeitpunkt seiner/ihrer Geburt italienischer Staatsbürger war oder das Recht hatte, die italienische Staatsbürgerschaft zu beanspruchen.

Wie weit muss man zurückgehen, um die italienische Staatsbürgerschaft zu erhalten?

Ein entscheidender Faktor, um zu verstehen, ob Sie die italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung beanspruchen können, ist der 17. März 1861, als Italien eine Nation wurde. Wenn Ihr ältester italienischer Vorfahre nach diesem Datum lebte, sind Sie berechtigt, einen Antrag auf Staatsbürgerschaft durch Ius Sanguinis zu stellen.

Besondere Fälle, in denen es möglich ist, die italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung zu beantragen

Ausländer, deren Vater oder Mutter oder einer ihrer direkten Vorfahren zweiten Grades durch Geburt italienischer Staatsbürger waren, können die italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung erwerben, wenn:

  • sie Militärdienst für den italienischen Staat leisten und im Voraus erklären, dass sie die italienische Staatsbürgerschaft erwerben möchten;
  • sie eine öffentliche Anstellung für den Staat, in Italien oder im Ausland, innehaben und erklären, dass sie beabsichtigen, die italienische Staatsbürgerschaft zu erwerben;
  • sie bei Erreichen der Volljährigkeit mindestens zwei Jahre lang legal im italienischen Staatsgebiet wohnen und innerhalb eines Jahres erklären, dass sie die italienische Staatsbürgerschaft erwerben möchten.

Welche Dokumente benötige ich, um die italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung zu erhalten?

Um die Anerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung zu beantragen, müssen Sie Ihre Verbindung zu einem italienischen Vorfahren nachweisen. Aus diesem Grund müssen Sie den Behörden folgende Dokumente vorlegen:

  • Auszug der Geburtsurkunde des italienischen Vorfahren, der ins Ausland ausgewandert ist;
  • Geburtsurkunden, mit offizieller italienischer Übersetzung, aller direkten Nachkommen des Antragstellers;
  • Heiratsurkunde des ausgewanderten italienischen Vorfahren, mit offizieller italienischer Übersetzung;
  • Heiratsurkunden Ihrer Nachkommen in direkter Linie, einschließlich der Nachkommen der Eltern der Antragsteller;
  • Bescheinigung der zuständigen italienischen Konsularbehörde, dass weder die Vorfahren in direkter Linie noch die Person, die die Anerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft beantragt, jemals auf diese verzichtet haben, gemäß Artikel 7 des Gesetzes Nr. 555 vom 13. Juni 1912 und Gesetz Nr. 91 vom 5. Februar 1992;
  • Meldebescheinigung;
  • Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument.

Wie lange dauert es, die italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung zu erhalten?

Die italienischen Behörden gewähren die italienische Staatsbürgerschaft in der Regel innerhalb von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Diese Dauer kann jedoch je nach Fall variieren.

Kann man die italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung mittels eines DNA-Tests erhalten?

Nein, es ist nicht möglich, die Anerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung mittels eines DNA-Tests zu erhalten.

Wie erhalte ich die italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung?

Wenn Sie die italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung beantragen möchten, müssen Sie dies beim Standesamt der italienischen Gemeinde (comune) tun, in der Sie Ihren Wohnsitz nehmen oder Ihre italienische Residenz verlegen möchten.

Im Falle eines Wohnsitzes im Ausland muss der Antrag bei der zuständigen italienischen diplomatisch-konsularischen Behörde gestellt werden.

Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung der italienischen Staatsbürgerschaft benötigen, werfen Sie einen Blick auf unsere Seite zu den von Studio A&P angebotenen Dienstleistungen zur Beantragung der italienischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung.

Weitere Informationen zu anderen verfügbaren Arten der italienischen Staatsbürgerschaft finden Sie in unseren Artikeln:

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Rechtsgrundlagen

Gesetz Nr. 91 vom 5. Februar 1992

Quelle (nur Italienisch)

Andere Arten der italienischen Staatsbürgerschaft

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