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Italienische Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt

Italienische Staatsbürgerschaft durch Wohnsitz: Lernen Sie alle Voraussetzungen kennen, um italienischer Staatsbürger durch legale Wohnsitznahme auf dem italienischen Territorium zu werden.

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Die italienische Staatsbürgerschaft gewährt allen, die sie erhalten, dieselben Rechte, als wären sie im Land geboren und aufgewachsen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, italienischer Staatsbürger zu werden, eine davon ist die Erlangung der italienischen Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt im italienischen Hoheitsgebiet (auch bekannt als „Naturalisation“).

Dieser Leitfaden bietet Ihnen relevante Informationen darüber, wer für die italienische Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt in Frage kommt und wie man sich dafür bewirbt.

Welche Rechte haben Sie mit einer italienischen Staatsbürgerschaft?

Die Erlangung der italienischen Staatsbürgerschaft gewährt folgende Rechte:

  • Sie können in Italien bei lokalen und nationalen Wahlen wählen und gewählt werden;
  • Sie können öffentliche Ämter und Funktionen übernehmen.

Durch den Erhalt der italienischen Staatsbürgerschaft erlangt man auch automatisch die Staatsbürgerschaft der Europäischen Union, die zusätzliche Rechte mit sich bringt:

  • Die Freiheit, sich im gesamten Hoheitsgebiet der Union zu bewegen und dort aufzuhalten;
  • Das Recht, bei kommunalen und Europawahlen in Italien zu wählen und gewählt zu werden;
  • Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Behörden eines EU-Mitgliedstaates in einem Drittstaat, der Italien nicht vertritt;
  • Das Recht, Petitionen beim Europäischen Parlament einzureichen und Beschwerden beim Europäischen Ombudsmann vorzubringen.

Kann man die italienische Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt erhalten?

Italien gewährt die italienische Staatsbürgerschaft und damit den italienischen Reisepass auf Grundlage mehrerer Fälle, einer davon ist der rechtmäßige Aufenthalt in unserem Land.

Diese Art der Staatsbürgerschaftsanträge wird auch als „Staatsbürgerschaft durch Naturalisation“ bezeichnet und bedeutet, dass Antragsteller, die sich mindestens eine bestimmte Anzahl von Jahren rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Italienischen Republik aufgehalten haben, die Staatsbürgerschaft per Dekret des Präsidenten der Republik auf Vorschlag des Innenministers erhalten können.

Die italienische Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt ist manchmal der einzige Weg für Antragsteller, einen italienischen Reisepass zu erhalten, aber möglicherweise nicht der schnellste. Bevor Sie den Prozess beginnen, empfehlen wir Ihnen, zu überprüfen, ob Sie für andere Staatsbürgerschaftsarten in Frage kommen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Daueraufenthaltsrecht und der Staatsbürgerschaft Italiens?

Viele Menschen verwechseln oft den Begriff der Staatsbürgerschaft mit dem Begriff des Daueraufenthalts im italienischen Hoheitsgebiet. Trotz einiger Ähnlichkeiten sind die beiden Konzepte sehr unterschiedlich.

Der Hauptunterschied zwischen Staatsbürgerschaft und Daueraufenthalt besteht darin, dass die Staatsbürgerschaft Ihnen den Erhalt eines Reisepasses für das Land, in dem Sie leben, ermöglicht. Daueraufenthalt hingegen erlaubt Ihnen nicht, den lokalen Reisepass zu erhalten, sodass Sie einen italienischen Aufenthaltstitel besitzen müssen. Nach fünf Jahren des Aufenthalts in Italien mit bestimmten Arten von Aufenthaltstiteln werden Sie berechtigt, einen Daueraufenthaltstitel zu beantragen, der es Ihnen ermöglicht, dauerhaft in unserem Land zu leben, vorausgesetzt, Sie erneuern Ihren Aufenthaltstitel alle zehn Jahre.

Daueraufenthaltsberechtigte in Italien können in Schengen-Länder reisen, in Italien leben und arbeiten, haben jedoch nicht die gleichen Rechte wie Italiener. Zum Beispiel können sie nicht wählen. Staatsbürger zu sein, gewährt Ihnen mehr Rechte, aber der Antragsprozess ist auch länger und komplexer.

Wie lange müssen Sie in Italien leben, um Staatsbürger zu werden?

Die Dauer, die Sie in Italien leben müssen, bevor Sie einen Antrag auf Staatsbürgerschaft durch Naturalisation stellen können, hängt von Ihrer Nationalität ab.

Als allgemeine Regel ist für Nicht-EU-Ausländer ein rechtmäßiger Aufenthalt im italienischen Hoheitsgebiet von mindestens 10 Jahren erforderlich, aber es gibt viele Fälle, in denen der erforderliche Aufenthaltszeitraum kürzer ist:

  • 3 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt für Ausländer, deren Vater, Mutter oder einer der Großeltern italienischer Herkunft ist oder für Ausländer, die in Italien geboren wurden und dort leben;
  • 4 Jahre für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates;
  • 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt nach Adoption für volljährige Ausländer oder nach Anerkennung des Status als Staatenlose oder politische Flüchtlinge.

Die Aufenthaltsanforderung gilt nicht für Ausländer, die mindestens fünf Jahre für den italienischen Staat im Ausland gearbeitet haben.

Der rechtmäßige Aufenthaltsstatus beginnt ab dem Datum der Anmeldung bei der örtlichen Gemeindebehörde, und die gesamten Jahre des Aufenthalts in Italien müssen ununterbrochen sein.

Kann ich in Italien leben, während ich auf die Staatsbürgerschaft warte?

Als allgemeine Regel müssen Antragsteller während des gesamten Prozesses der Antragstellung auf Staatsbürgerschaft durch Naturalisation ihren Wohnsitz in Italien behalten. Das bedeutet nicht, dass Sie nicht ins Ausland reisen können, aber es ist wichtig, weiterhin in Italien ansässig zu bleiben.

Antragsteller können ihre Wohnadresse in Italien während des Antrags auf Staatsbürgerschaft ändern, wenn sie beispielsweise dauerhaft in eine andere Unterkunft umziehen. In diesem Fall ist es jedoch erforderlich, die Behörden unverzüglich über diese Änderung zu informieren.

Allgemein gesagt beträgt die Wartezeit für die Bearbeitung des Antrags auf Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt bis zu 24 Monate, die auf bis zu 36 Monate verlängert werden kann. In einigen Fällen kann der Prozess schneller sein, hauptsächlich abhängig von der Arbeitsbelastung der Behörden.

Sprachniveau in der italienischen Sprache zur Beantragung der Staatsbürgerschaft

Die Gewährung der italienischen Staatsbürgerschaft durch Naturalisation ist abhängig von der Beherrschung der italienischen Sprache, die nicht unter dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) liegen darf.

Zu diesem Zweck müssen Antragsteller entsprechende Nachweise erbringen. Diese Nachweise müssen von einer anerkannten Zertifizierungsstelle ausgestellt werden, die vom Ministerium für Bildung, Universität und Forschung sowie vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit anerkannt ist.

Aktuell gibt es einige Zertifizierungsstellen, die für diesen Zweck anerkannt sind:

  • Universität für Ausländer in Siena;
  • Universität für Ausländer in Perugia;
  • Universität Roma Tre;
  • Dante Alighieri Gesellschaft.

In bestimmten Fällen können Antragsteller von der Vorlage des Sprachzertifikats befreit werden.

Wo beantragen Sie die italienische Staatsbürgerschaft durch Naturalisation?

Der Antrag auf italienische Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt wird über die offizielle Website des italienischen Innenministeriums eingereicht. Um auf die relevante Website zuzugreifen, müssen Antragsteller im Besitz einer SPID-Digitalidentität sein.

Nach dem Zugriff auf die Website ist es notwendig, das richtige Antragsformular auszuwählen und es mit allen erforderlichen persönlichen Daten auszufüllen. Nach dem Ausfüllen des Antragsformulars müssen Sie Ihre unterstützenden Dokumente hochladen und dann den Antrag einreichen.

Sobald Ihr Antrag genehmigt wird, wird ein Dekret an das Rathaus, in dem Sie wohnen, gesendet. Danach werden Sie zu einer Staatsbürgerschaftszeremonie eingeladen, bei der Sie Ihr Gelübde ablegen und schwören, die Bestimmungen der Italienischen Republik zu befolgen.

Erforderliche Dokumente für die italienische Staatsbürgerschaft

Unterstützende Dokumente für die italienische Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt können Folgendes umfassen:

  • Ihr Ausweisdokument;
  • Ihre Geburtsurkunde, die von dem Land, in dem Ihre Geburt registriert wurde, ausgestellt wurde und ordnungsgemäß legalisiert und für die Verwendung in Italien übersetzt ist;
  • Ihre Strafregisterbescheinigungen, die ordnungsgemäß legalisiert und für die Verwendung in Italien übersetzt sind;
  • Offizielle Bescheinigung über die italienische Sprache (sofern nicht befreit);
  • Quittung über die Zahlung der Gebühr von 250,00 €;
  • Angaben zur Online-Stempelmarke (marca da bollo).

Es ist ratsam, sicherzustellen, dass Ihr Name im Reisepass genau mit dem Namen auf Ihrer Geburtsurkunde übereinstimmt. Dies ist möglicherweise nicht immer der Fall, zum Beispiel wenn Sie Ihren Namen nach der Heirat geändert haben oder aus anderen Gründen. Abweichungen bei den in Ihren Dokumenten angegebenen Namen können zu Problemen im späteren Verlauf Ihres Staatsbürgerschaftsantrags führen, weshalb es immer ratsam ist, diese vor der Antragstellung zu korrigieren.

Einkommensanforderung für die italienische Staatsbürgerschaft

Um sich für die italienische Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt zu qualifizieren, müssen Sie Nachweise über Ihr Einkommen der letzten 3 Jahre vorlegen.

Konkret darf das Jahreseinkommen nicht niedriger gewesen sein als:

  • 8.263,31 € für nicht verheiratete Antragsteller ohne Kinder;
  • 11.362,05 € für Antragsteller mit wirtschaftlich abhängigen Ehepartnern, plus zusätzliche 516 € für jedes unterhaltsberechtigte Kind.

Falls Sie kein Jahreseinkommen haben, ist es möglich, das Einkommen einer anderen Person anzugeben, solange diese zur gleichen Familienstruktur gehört.

Schließlich muss das oben genannte Einkommen während des gesamten Verfahrens zur Erlangung der Staatsbürgerschaft bis zur Eidesleistung aufrechterhalten werden.

Wenn Sie Unterstützung bei Ihrem Antrag auf italienische Staatsbürgerschaft benötigen, kann Ihnen Studio A&P helfen: Schauen Sie sich unsere Dienstleistungen zur Unterstützung bei der italienischen Staatsbürgerschaft an.

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Rechtsgrundlagen

Gesetz Nr. 91 vom 5. Februar 1992

Quelle (nur Italienisch)

Andere Arten der italienischen Staatsbürgerschaft

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