Die italienische Heiratsurkunde

Unser Leitfaden dazu, wie Sie eine ausländische Heiratsurkunde in Italien legalisieren oder eine italienische Heiratsurkunde erhalten können.

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Die italienische Heiratsurkunde beweist, dass zwei Personen rechtlich verheiratet sind. Möglicherweise müssen Sie eine Heiratsurkunde beantragen, um das italienische Visum für Ihren Ehepartner zu unterstützen, sich mit Ihrem Ehepartner als Familie in einer italienischen Gemeinde anzumelden und vieles mehr. In jedem Fall erklären wir in diesem Leitfaden, wie man eine italienische Heiratsurkunde erhält oder eine ausländische legalisiert, um sie in Italien gültig zu machen.

Was ist eine Heiratsurkunde?

Eine Heiratsurkunde ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass zwei Personen rechtlich verheiratet sind. In den meisten Fällen stellen Behörden die Heiratsurkunde nach der zivilrechtlichen Registrierung aus.

Verschiedene Arten von Heiratsurkunden in Italien

In Italien gibt es drei Haupttypen von Heiratsurkunden:

  • Heiratsurkunde (certificato di matrimonio): Sie enthält die grundlegenden Informationen über das Ereignis, wie die persönlichen Daten von Braut und Bräutigam, das Datum und den Ort der Eheschließung.
  • Heiratsauszug (estratto di matrimonio): Dieser enthält die gleichen Informationen wie die Heiratsurkunde, jedoch zusätzlich Details wie Vereinbarungen zur Gütertrennung oder weitere Vereinbarungen, die nach der Eheschließung getroffen wurden, einschließlich einer möglichen Auflösung.
  • Eheakt (atto integrale di matrimonio): Es handelt sich um eine vollständige Kopie des Originaldokuments, das im Standesamtregister Italiens vorliegt und alle Daten der beiden Ehepartner enthält. Es umfasst mögliche Anmerkungen, wie den Namen des zelebrierenden Pastors und der Kirche, den Wohnort der Ehepartner, das angenommene Güterrecht usw.

Sofern nicht anders angegeben, bezieht sich dieser Artikel auf das Certificato di Matrimonio, wenn es um die Legalisierung einer Heiratsurkunde geht.

Heiratsurkunden sind nützlich, um Familienverhältnisse während Einwanderungsprozessen nachzuweisen. Dies kann die Anmeldung bei der Gemeinde oder eine Familienvisumantragstellung umfassen. Für diese Einwanderungsverfahren ist es von größter Bedeutung, dass die in der Urkunde angegebenen Namen genau mit den Namen auf dem Ausweisdokument (z.B. Reisepass) übereinstimmen. Andernfalls müssen zusätzliche Dokumente vorgelegt werden (z.B. Identitätserklärung).

Im Gegensatz zu Geburtsurkunden, die unbegrenzte Gültigkeit haben, haben Heiratsurkunden eine gesetzliche Gültigkeit von sechs (6) Monaten ab Ausstellungsdatum.

Gültigkeit ausländischer Heiratsurkunden in Italien

Um in Italien rechtlich gültig zu sein, müssen im Ausland ausgestellte Heiratsurkunden zunächst legalisiert werden. Die Legalisierung muss im Land, das die Urkunde ausgestellt hat, erfolgen und kann eine Beglaubigung durch die italienische diplomatisch-konsularische Vertretung im Ausland erfordern, sofern keine internationale Konvention zur Befreiung von der Legalisierung gilt.

Damit eine Heiratsurkunde in Italien gültig ist, muss sie ebenfalls ins Italienische übersetzt werden, es sei denn, sie wurde in einem mehrsprachigen Format gemäß internationalen Übereinkommen ausgestellt.

Übersetzungen müssen den Stempel „per traduzione conforme“ enthalten, um ihre Beglaubigung zu bestätigen. Offizielle Übersetzer können die Übersetzung in Ländern, in denen ein solcher Beruf existiert, validieren. Das Konsulat legalisiert dann deren Unterschrift. Für Länder, in denen keine Übersetzer verfügbar sind, muss das Konsulat eine Konformitätsbescheinigung anbringen.

Gültigkeit der italienischen Heiratsurkunde im Ausland

Italienische Heiratsurkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, müssen ebenfalls von den zuständigen Behörden legalisiert werden. In Fällen, in denen keine internationale Übereinkunft gilt, muss die Urkunde eine vollständige Legalisierung durchlaufen, was zwei Hauptschritte umfasst:

  • Beglaubigung durch die örtliche Prefettura: Dies legalisiert nur Heiratsurkunden, die für den Auslandsgebrauch bestimmt und handschriftlich unterzeichnet sind. Elektronische Signaturen werden in der Regel nicht akzeptiert.
  • Beglaubigung durch die diplomatisch-konsularische Vertretung des Bestimmungslandes der Urkunde: In diesen Fällen wird normalerweise eine Konsulatsgebühr für die Legalisierung der Urkunde fällig. Sollte eine Übersetzung erforderlich sein, beachten Sie, dass viele Konsulate eigene Listen offizieller Übersetzer haben.

Apostille für Heiratsurkunden

Wenn die Heiratsurkunde für Länder bestimmt ist, die das Haager Übereinkommen unterzeichnet haben, müssen die Antragsteller lediglich eine Apostille auf ihre Urkunde beantragen. Das Haager Übereinkommen sieht die Abschaffung der Legalisierung ausländischer öffentlicher Urkunden vor.

In diesem Fall kann der Antragsteller ein vereinfachtes Verfahren nutzen, das keine konsularische Beglaubigung erfordert.

Für weitere Informationen werfen Sie einen Blick auf die vollständige Liste der Länder, die das Haager Übereinkommen ratifiziert haben.

Wenn Sie daran interessiert sind, Ihre Dokumente zu legalisieren oder eine Apostille zu erhalten, sehen Sie sich unsere Dienstleistungen zur Legalisierung und Apostille an.

Transkription von Heiratsurkunden

Italienische Staatsbürger, die im Ausland heiraten, können ihre Heiratsurkunde in der Gemeinde, in der sie im A.I.R.E.-Register (nämlich die Liste der im Ausland lebenden Italiener) eingetragen sind, transkribieren lassen. Dieser Vorgang ist beispielsweise erforderlich, wenn ein Aufenthaltsrecht für einen nichteuropäischen Ehepartner eines Italieners beantragt wird.

Antragsteller, die im Ausland leben und die Transkription ihrer Heiratsurkunde beantragen möchten, müssen dies über die zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung tun. Alternativ kann der italienische Staatsbürger die Heiratsurkunde, ordnungsgemäß legalisiert und übersetzt, direkt bei der zuständigen italienischen Gemeinde einreichen.

Heiratsurkunden, die in Ländern ausgestellt wurden, die das Wiener Übereinkommen unterzeichnet haben – welches die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars vorsieht – sind von der Legalisierung und Übersetzung befreit.

Wie wir Ihnen bei der Legalisierung Ihrer Dokumente helfen können

  1. Studio A&P wird innerhalb eines Arbeitstages auf Ihre Anfrage über das Kontaktformular antworten; Sie erhalten einen Kostenvoranschlag mit den erforderlichen Kosten und dem Zeitrahmen;
  2. Der Legalisierungsprozess beginnt am selben Tag, an dem der Kostenvoranschlag akzeptiert wird, indem Sie die festgelegte Gebühr bezahlen (per Paypal oder Banküberweisung).
  1. Sie müssen zunächst die Originaldokumente an Studio A&P senden (in einigen Fällen können Kopien der Dokumente ausreichen);
  2. Nachdem wir die Dokumente erhalten haben, werden wir sie in Ihrem Namen bei den zuständigen Behörden einreichen;
  3. Sobald sie fertig sind, kümmert sich Studio A&P darum, Ihnen die legalisierten Dokumente zuzusenden.

Die Bearbeitungszeit für die Apostille beträgt etwa eine Woche, abhängig von der Provinz.

Für die konsularische Legalisierung beträgt die Bearbeitungszeit etwa zwei Wochen, abhängig vom zuständigen Konsulat.

  1. 100% Rückerstattung, wenn der Service am selben Tag storniert wird;
  2. 30% Rückerstattung, wenn der Service nach der Mitteilung des Beginns der Legalisierung storniert wird.

DHL-Kurier und Versandkosten hängen vom Zielland ab und sind nicht im Kostenvoranschlag enthalten.

Hinweis: Die Gebühr für die Dokumentenlegalisierung kann je nach Ihrem spezifischen Fall variieren. Die Grundgebühr beträgt €100,00 und kann sich je nach folgenden Faktoren erhöhen:

  • Herkunftsland;
  • Art des Dokuments;
  • Dokumentenübersetzung;
  • und weiteres.

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Rechtsgrundlagen

Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Abschaffung der Legalisation und Einführung der Apostille

Quelle (nur Italienisch)

Wiener Übereinkommen vom 8. September 1976

Quelle (nur Italienisch)

Präsidialdekret Nr. 396/2000

Quelle (nur Italienisch)

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