Eine häufig gestellte Frage von Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken in Italien ist die Möglichkeit, ihren Aufenthalt aus Arbeitsgründen, sei es als Angestellter oder Selbständiger, zu verlängern. Bis 2023 war die sogenannte Umwandlung der Aufenthaltserlaubnis von Studium in Arbeit nur innerhalb der im Dekret über Einwanderungsströme (Decreto Flussi) festgelegten Quoten möglich. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzesdekrets „Cutro“ wurde diese Regelung aus den Einwanderungsströmen entfernt. Daher können Anträge auf Umwandlung nun jederzeit im Jahr ohne zahlenmäßige Begrenzung gestellt werden.
Für weitere Informationen lesen Sie unseren Artikel zu den verschiedenen Arten von Aufenthaltstiteln in Italien.
Kann man mit einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken in Italien arbeiten?
Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken dürfen maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, mit einer Höchstgrenze von 1.040 Arbeitsstunden pro Jahr. Die Umwandlung richtet sich an diejenigen, die nach Abschluss ihres Studiums in Italien bleiben möchten.
Kann man die Umwandlung beantragen, bevor das Studium abgeschlossen ist?
Der Antrag auf Umwandlung der Aufenthaltserlaubnis von Studium in Arbeit in Italien kann vor Abschluss des Studiums nur in bestimmten Fällen gestellt werden, nämlich:
- Die Aufenthaltserlaubnis wurde für den Besuch eines Universitätsstudiums (Bachelor, Master oder Promotion) ausgestellt, oder
- Der Ausländer war bereits bei Vollendung des 18. Lebensjahres in Italien.
In allen anderen Fällen (Ausbildungskurse, Praktika usw.) kann der Antrag auf Umwandlung erst nach Abschluss des Studiums gestellt werden.
Welche Arten von Arbeitstätigkeiten können mit der Umwandlung ausgeübt werden?
Die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken kann sowohl in eine Aufenthaltserlaubnis für eine abhängige Arbeit als auch für eine selbständige Arbeit umgewandelt werden.
Wie wird die Aufenthaltserlaubnis von Studium in Arbeit umgewandelt?
Die Umwandlung der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken in Italien erfolgt durch einen Antrag. Der Antrag wird elektronisch an die zuständige Präfektur des Arbeitsortes gerichtet.
Abhängige Arbeit
Um die Umwandlung in eine Aufenthaltserlaubnis für abhängige Arbeit zu beantragen, ist ein Arbeitsangebot eines italienischen Unternehmens erforderlich. Dieses Angebot muss die Vertragsbedingungen, einschließlich des anzuwendenden nationalen Tarifvertrags (CCNL) und der wöchentlichen Arbeitsstunden (mindestens 20 Stunden), enthalten.
Selbständige Arbeit
In diesem Fall sind Unterlagen über die geplante Arbeitstätigkeit und die finanziellen Mittel zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich. D.h. ein Einkommen, das die jährlichen Gesundheitskosten (etwa 8.500 €) übersteigt. Personen, die als Unternehmer, Händler oder Handwerker tätig werden möchten, müssen außerdem die Registrierung bei der Handelskammer vorlegen.
Welches elektronische Formular ist für die Umwandlung zu verwenden?
Es gibt vier verschiedene elektronische Formulare für die Beantragung der Umwandlung von Studium in Arbeit in Italien. Sie variieren je nach Art der geplanten Tätigkeit und dem Wohnsitz des Antragstellers bei Vollendung des 18. Lebensjahres:
- Formular VA: Umwandlung in eine Aufenthaltserlaubnis für abhängige Arbeit;
- Formular Z: Umwandlung in eine Aufenthaltserlaubnis für selbständige Arbeit;
- Formular V2: Umwandlung in eine Aufenthaltserlaubnis für abhängige Arbeit für Ausländer, die in Italien volljährig geworden sind oder in Italien ihren Abschluss gemacht haben;
- Formular Z2: Umwandlung in eine Aufenthaltserlaubnis für selbständige Arbeit für Ausländer, die in Italien volljährig geworden sind oder in Italien ihren Abschluss gemacht haben.
Kann man einen Antrag auf Umwandlung mit abgelaufener Aufenthaltserlaubnis stellen?
In der Regel ist die Umwandlung nur möglich, wenn die Aufenthaltserlaubnis, die umgewandelt werden soll, noch gültig ist. Allerdings hat der Staatsrat erklärt, dass die Umwandlung auch mit einer abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden kann, sofern ein gültiger Arbeitsvertrag vorgelegt wird, der vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis unterzeichnet wurde.