...

Steuerregelung für Rückkehrer nach Italien (Impatriate-Regime)

Erfahre mehr über alle Vorteile der italienischen Impatriate-Steuerregelung für Steuerpflichtige und Unternehmen.

Inhaltsverzeichnis

seit 1998

Das Studio A&P bietet professionelle Beratungsdienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen an.

Das Studio A&P unterstützt Unternehmen und Privatpersonen bei ihren Aktivitäten in Italien und weltweit und bietet spezialisierte Unterstützung in der internationalen Mobilität von Arbeitnehmern sowie in der italienischen und internationalen Besteuerung.

Jahre an
Erfahrung
0
Kunden, die A&P
im Jahr 2025 vertraut haben
0

Wir sind Anbieter für:

Für Steuerbefreiungen auf Einkommenserträge

Warum die italienische Impatriate-Steuerregelung beantragen?

Die Steuerregelung für zurückkehrende Arbeitnehmer (Impatriate-Regime) in Italien bietet große Vorteile sowohl für Unternehmen als auch für Steuerpflichtige.

• Unternehmen
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei der Verhandlung neuer Einstellungen
Möglichkeit, ein höheres Nettoeinkommen bei gleichen Arbeitgeberkosten anzubieten
Begrenzung der Personalkosten bei vereinbartem Nettoeinkommen

• Steuerpflichtige, die ihren Wohnsitz vor dem 31.12.2023 verlegt haben
Das Einkommen wird in den ersten 5 Jahren nach der Rückkehr nach Italien nur zu 30 % besteuert
Das zu versteuernde Einkommen reduziert sich auf 10 %, wenn der Wohnsitz nach Süditalien verlegt wird

• Steuerpflichtige, die ihren Wohnsitz im Jahr 2024 verlegen
Das Einkommen wird in den ersten 5 Jahren nach der Rückkehr nach Italien zu 50 % besteuert
Das zu versteuernde Einkommen reduziert sich auf 40 % bei Vorhandensein eines minderjährigen Kindes

Ausländische oder italienische Arbeitnehmer, die sich entscheiden, nach Italien zu ziehen oder zurückzukehren, erhalten Zugang zu erheblichen Steuerbefreiungen auf Einkommensvergütungen. Dies gilt für unselbständige Arbeit, selbständige Tätigkeit oder unternehmerische Tätigkeit.

Die Impatriate-Steuerregelung gilt für 5 Steuerjahre mit einer möglichen Verlängerung auf 8 bis 10 Jahre, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Arletti & Partners Team

The team at Studio Arletti & Partners is made up of over 50 highly qualified and multilingual professionals, specialized in global mobility and tax consultancy, including worker postings, Italian and international taxation, and immigration procedures both in Italy and abroad.

Our Areas of Expertise include:

Come possiamo assisterti

Vorbereitung des Antrags für die italienische Impatriate-Steuerregelung

Nach einem ersten Telefongespräch und der Bewertung der spezifischen Situation des Kunden sendet Arletti & Partners ein Angebot mit einer detaillierten Beschreibung aller unserer Dienstleistungen.

Im Falle der Annahme senden wir die Liste der vorzulegenden Unterlagen für die Ausarbeitung und Einreichung des Antrags beim Arbeitgeber, um die italienische Impatriate-Steuervergünstigung in Anspruch nehmen zu können.

Unterstützung bei der Verhandlung & Beratung gegenüber der Finanzbehörde

Arletti & Partners kann das Unternehmen und den Steuerpflichtigen in der Verhandlungsphase des Arbeitsvertrags unterstützen, um die Anwendbarkeit der Impatriate-Steuerregelung sicherzustellen.

Arletti & Partners kann Simulationen, steuerliche Briefings mit dem Kandidaten, individuelle Beratungen sowie die Ausarbeitung zusätzlicher Klauseln im Arbeitsvertrag anbieten, die sowohl das Unternehmen als auch den Kandidaten bei der Anwendung der Impatriate-Regelung absichern.

Im Falle von Unsicherheiten oder Auslegungszweifeln hinsichtlich der Anwendbarkeit der Impatriate-Steuerregelung kann nach verpflichtender Konsultation einer spezifischen Datenbank der Finanzbehörde ein Antrag auf verbindliche Auskunft (Ruling) gestellt werden, als Voraussetzung für die Einreichung des entsprechenden Antrags.

Bei Zweifeln zur Anwendbarkeit der Impatriate-Steuerregelung in Ihrem Fall kann Studio A&P Sie unterstützen und die Datenbank der Finanzbehörde konsultieren. Wir identifizieren die passende Lösung für Ihren Fall und reichen einen Antrag ein, um weitere Auslegungszweifel zu klären.

Tempistiche della consulenza​

Anwendung der Steuervergünstigung in der italienischen Steuererklärung

Wenn der Antrag beim italienischen Arbeitgeber bei Ankunft in Italien nicht eingereicht wurde – im Falle eines ausländischen Arbeitgebers oder wenn Sie selbstständig sind – ist es möglich, eine Steuererklärung einzureichen, um die Steuervergünstigung zu beantragen.

Studio Arletti & Partners kann Ihnen helfen, Ihre Situation in einer Erstberatung zu bewerten.

Voraussetzungen und Fälle zur Anwendung der Impatriate-Steuerregelung in Italien

In der aktuellen Fassung des Gesetzes hängen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der italienischen Impatriate-Steuerregelung davon ab, ob Sie bereits vor dem 31.12.2023 in Italien steuerlich ansässig geworden sind oder ob Sie planen, im Jahr 2024 nach Italien zu ziehen.
**Für Personen, die ihren Wohnsitz vor dem 31.12.2023 verlegt haben:**

  • Sie waren in den vorhergehenden 2 Steuerperioden nicht in Italien ansässig
  • Sie verpflichten sich, mindestens 2 Jahre in Italien ansässig zu bleiben
  • Sie üben ihre Tätigkeit überwiegend in Italien aus

**Für Personen, die ihren Wohnsitz im Jahr 2024 verlegen werden:**

  • Sie verpflichten sich, mindestens 4 Jahre in Italien ansässig zu bleiben
  • Sie sind hochqualifizierte oder spezialisierte Fachkräfte
  • Darüber hinaus dürfen sie in den vorhergehenden 3 Steuerperioden nicht in Italien ansässig gewesen sein – dieser Zeitraum kann auf 6 oder 7 Jahre verlängert werden, wenn die Tätigkeit für denselben ausländischen Arbeitgeber oder ein Unternehmen derselben Gruppe erbracht wird

Tempistiche della consulenza​

Die Gesetzgebung zur besonderen Steuerregelung für Rückkehrer (Impatriates)

Das Gesetzesdekret Nr. 209 vom 27. Dezember 2023 hat die Regelungen zur besonderen Steuerregelung für zurückkehrende Arbeitnehmer (Impatriate) in Italien grundlegend überarbeitet.

Das „Neue Regime für zurückkehrende Arbeitnehmer“ (Art. 5 des Gesetzesdekrets Nr. 209 vom 27. Dezember 2023) gilt für Personen, die ab dem Steuerjahr 2024 ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen, und sieht die Weiteranwendung der vorherigen Regelung gemäß Art. 16 des Gesetzesdekrets vom 14. September 2015, Nr. 147 für diejenigen vor, die ihren Wohnsitz bis zum 31. Dezember 2023 nach Italien verlegt haben.

Erfahren Sie mehr zu diesem Thema mit unseren Leitfäden

Keine Daten gefunden

Kontaktieren Sie uns für Unterstützung

Füllen Sie das untenstehende Formular aus, um direkt ein persönliches Angebot anzufordern. Unsere Experten melden sich innerhalb von 2 Werktagen bei Ihnen.

Form ID: “164”

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • This determines the level of tax benefit

A&P‑Mitteilungen, Meilensteine und Auszeichnungen

Posting of Workers for Provisions of Services
Am 28. Juni 2024 fand in Brüssel eine Präsenz- und Online-Veranstaltung statt, um den 5. Jahrestag der Gründung der ELA (Europäische Arbeitsbehörde) und die 30 Jahre von EURES zu feiern....

Aktuelles Informationsblatt des A&P‑Teams

Keine Daten gefunden

A&P‑Dienstleistungen, die für Sie interessant sein könnten

Keine Daten gefunden

Aktuelle Neuigkeiten des A&P‑Teams

Keine Daten gefunden

Fordern Sie einen Videoanruf mit unseren Experten an

Keine Daten gefunden

Nächste Veranstaltungen

Keine Veranstaltungen geplant
Keine Daten gefunden