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Praktikum in Italien für Nicht-EU-Bürger: von der Region Emilia-Romagna angewandte Regeln

Erfahren Sie, wie Sie sich für ein Praktikum in der Emilia-Romagna bewerben können und welche Voraussetzungen für die Visumbeantragung gelten.

Table of Contents

Beratung für den Antrag auf ein italienisches Visum

Die von Emilia-Romagna für Praktika in Italien für Nicht-EU-Bürger angewandten Regeln folgen den 2014 genehmigten Richtlinien, die durch das Abkommen zwischen der italienischen Regierung, den italienischen Regionen und den autonomen Provinzen Trient und Bozen (Accordo tra Governo, le Regioni e le Province Autonome di Trento e Bolzano) beschlossen wurden.

Daraufhin hat jede italienische Region unterschiedliche Regeln für die Umsetzung dieser Richtlinien festgelegt, die 2017 von der „Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen dem italienischen Staat, den Regionen und den autonomen Provinzen Trient und Bozen“ genehmigt wurden.

Emilia-Romagna hat diese Richtlinien im Jahr 2020 umgesetzt, einschließlich einiger Änderungen.

Regeln für den Eintritt nach Italien für Praktika aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten

Um nach Italien einzureisen, müssen Nicht-EU-Bürger, die ein Praktikum machen möchten, ein Studien-/Praktikumsvisum bei der italienischen Vertretung in ihrem Wohnsitzland beantragen.

Zur Einreichung des Antrags ist die Vorlage eines Ausbildungsprojekts erforderlich.

Es ist zu beachten, dass die Ausstellung des Visums einer Quote (einer festgelegten Höchstmenge) unterliegt, die von der italienischen Regierung auf dreijährlicher Basis festgelegt wird.

Wie lange dauert es, ein Praktikumsvisum in Italien zu erhalten?

Das Visum wird innerhalb von maximal 90 Tagen nach dem Datum des Antrags ausgestellt.

Was ist zu tun, sobald man nach Italien einreist?

Nach der Einreise nach Italien mit dem Einreisevisum hat der Antragsteller 8 Tage Zeit, um einen Studien-/Praktikumsaufenthalt zu beantragen, indem er persönlich zum Einwanderungsbüro des Ortes geht, an dem der Antragsteller wohnen möchte.

Nicht-EU-Antragsteller für Praktika in Bologna oder Emilia-Romagna

Antragsteller für ein Praktikum in Emilia-Romagna müssen Nicht-EU-Bürger sein, die eine berufliche Ausbildung oder einen Bildungsweg in ihrem Herkunftsland absolviert haben und diesen durch ein Praktikum in Italien vervollständigen möchten.

Dies schließt auch Arbeitslose ein.

Praktikum Italien: Bedingungen des Praktikums

Das Praktikum für Nicht-EU-Bürger muss eine Dauer von mindestens 91 Tagen haben und darf 12 Monate, einschließlich möglicher Verlängerungen, nicht überschreiten.

Das Praktikum muss innerhalb von 8 Tagen nach dem Antrag auf Einreise nach Italien aktiviert werden (und nicht innerhalb von 15 Tagen, wie es im italienischen Gesetz vorgesehen ist).

Ist es möglich, mit dem Praktikum eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten?

Am Ende des Praktikums kann die Aufenthaltsgenehmigung für das Studium/Praktikum in eine Arbeitsgenehmigung umgewandelt werden, falls ein Arbeitgeber den Praktikanten mit einem gültigen Arbeitsvertrag einstellt. Eine solche Umwandlung unterliegt der Anzahl der Arbeitsgenehmigungen, die Italien jedes Jahr gemäß dem sogenannten Decreto Flussi (der Quote für ausländische Arbeitnehmer) ausstellt.

Was passiert, wenn das Praktikum vor dem regulären Abschluss unterbrochen wird?

Wenn ein Praktikum vor dem Fälligkeitsdatum unterbrochen wird, muss der Praktikant das Land innerhalb von 15 Tagen nach der Mitteilung der Unterbrechung verlassen. In diesem Fall muss die gastgebende Einrichtung die Kosten für die obligatorische Rückführung des Praktikanten tragen.

Vergütung für ein Praktikum in Bologna und Emilia-Romagna

Der Praktikant hat Anspruch auf eine Vergütung von mindestens 450,00 € pro Monat (dieser Betrag variiert je nach Region, in der das Praktikum durchgeführt wird).

Der Praktikant erhält auch Verpflegung und Unterkunft von der gastgebenden Einrichtung.

Betreuung und Teilnahmebescheinigung

Während des Praktikums werden ein Tutor der fördernden Einrichtung und ein Tutor der gastgebenden Einrichtung den Praktikanten betreuen, damit er/sie die in der Ausarbeitung des Ausbildungsprojekts angegebenen Bildungsziele erreichen kann.

Auf Anfrage kann die fördernde Einrichtung am Ende des Praktikums eine Teilnahmebescheinigung (Attestato di partecipazione) ausstellen, in der die vom Praktikanten erzielten Ergebnisse vermerkt sind.

Gibt es Ausschlussfälle für das Praktikum in Italien oder Bologna?

Praktika, die sehr einfache Arbeitsaktivitäten umfassen, die keinen Ausbildungszeitraum erfordern, sind nicht erlaubt.

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