Was ist das Integrationsabkommen in Italien?
Das Integrationsabkommen ist ein Vertrag zwischen dem italienischen Staat und Drittstaatsangehörigen über 16 Jahre, die zum ersten Mal nach Italien einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr beantragen. Es handelt sich im Wesentlichen um einen Integrationsweg, der darauf abzielt, die Eingliederung ausländischer Staatsbürger in Italien zu erleichtern.
Das Abkommen trat durch die „Verordnung über die Regelung des Integrationsabkommens zwischen dem Ausländer und dem Staat“ in Kraft, die durch das Präsidialdekret Nr. 179 vom 14. September 2011 erlassen wurde.
Das Integrationsabkommen wird von zwei Parteien unterzeichnet, nämlich dem Staat und dem ausländischen Staatsbürger, und sieht Verpflichtungen auf beiden Seiten vor. Seitens des Staates besteht die Verpflichtung, den Drittstaatsangehörigen grundlegende Rechte zu garantieren und ihnen die notwendigen Mittel zur Integration in das Land zur Verfügung zu stellen, um dessen Sprache und Kultur zu erlernen. Auf der anderen Seite besteht die Verpflichtung der ausländischen Staatsbürger, die Regeln der italienischen Gesellschaft zu respektieren, damit sie sich integrieren können. Wenn die Staatsbürger minderjährige Kinder haben, verpflichten sie sich auch, ihnen das Recht auf eine italienische Bildung zu gewährleisten.
Wer muss das Integrationsabkommen unterzeichnen?
Grundsätzlich müssen alle Drittstaatsangehörigen, die beabsichtigen, länger als 12 Monate in Italien zu leben, das Integrationsabkommen unterzeichnen.
Bestimmte Gruppen sind jedoch von dieser Verpflichtung ausgenommen, darunter:
- Unbegleitete Minderjährige;
- Bürger mit Pathologien oder Behinderungen;
- Inhaber von Aufenthaltstiteln für Asyl oder Asylsuchende;
- Inhaber einer Aufenthaltskarte für ein ausländisches Familienmitglied eines EU-Bürgers.
Wie erhält man das Integrationsabkommen Italien?
Das Integrationsabkommen wird von den Präfekturen bei der ersten Einreise für ausländische Staatsbürger ausgestellt. Zweck dieses Termins ist es, das Einwanderungsverfahren abzuschließen und die Dokumente auszustellen, die für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich sind.
Es reicht daher aus, dass der Antragsteller die Büros der Präfektur aufsucht, die seinen Antrag auf ein „nulla osta“ bearbeitet hat.
Alternativ zu den Präfekturen können auch Polizeistationen die Unterzeichnung des Integrationsabkommens für Personen arrangieren, die kein „nulla osta“ für die Einreise nach Italien beantragt haben.
Das Abkommen wird in doppelter Ausfertigung ausgestellt, eine Kopie in italienischer Sprache und eine Kopie in einer Sprache, die der Bürger verstehen kann, darunter Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch, Chinesisch, Albanisch, Russisch oder Filipino.
Die Punkte des Integrationsabkommens Italien
Das Abkommen ist nach Punkten strukturiert und für zwei Jahre gültig, mit einer möglichen Verlängerung um ein Jahr. Ausländische Staatsbürger müssen 30 Punkte erreichen, um als ihren Verpflichtungen nachgekommen zu gelten.
Bei der Unterzeichnung erhält der Ausländer 16 Punkte, die der Kenntnis der italienischen Sprache auf Niveau A1 sowie grundlegender staatsbürgerlicher Bildung und Informationen über das zivile Leben in Italien entsprechen. Innerhalb von 90 Tagen nach der Unterzeichnung sind die Präfekturen verpflichtet, in Erwachsenenbildungszentren (CPIA) oder Territorialen Dauereinrichtungen (CTP) 10-stündige staatsbürgerliche Schulungskurse zu organisieren.
Am Ende des Abkommens ist die Präfektur verpflichtet, den Abschluss des Kurses durch Dokumentation oder durch einen von der Präfektur selbst vorbereiteten Test nachzuweisen.
Die Punkte des Abkommens können reduziert werden, wenn der Ausländer schwerwiegende Straftaten begangen hat.
Bewertung des Integrationsabkommens
Einen Monat vor Ablauf des Integrationsabkommens beginnt die Präfektur mit den Überprüfungen, um den Integrationsprozess abzuschließen. Der Bürger hat 15 Tage ab der Mitteilung Zeit, Dokumente einzureichen, um den Erwerb von Punkten zu bestätigen. Alternativ kann der Bürger beantragen, den Test abzulegen, der das Sprachniveau A2 und Grundkenntnisse der italienischen staatsbürgerlichen Kultur bestätigt.
Es gibt drei mögliche Ergebnisse des Tests:
- Erreichte Punkte über 30: Das Abkommen wird beendet.
- Erreichte Punkte über 0, aber weniger als 30: Das Abkommen wird um ein Jahr verlängert.
- Erreichte Punkte weniger oder gleich 0: Widerruf der Aufenthaltserlaubnis.