Ab Januar 2027 soll der monatliche Mindestlohn um 2.500 CZK steigen, von derzeit 22.400 CZK auf 24.900 CZK (etwa 1.022,42 €). Dies entspricht 44,6 % des Durchschnittslohns.
Eine weitere Erhöhung ist für 2028 vorgesehen, wenn der Mindestlohn voraussichtlich 26.900 CZK pro Monat erreichen wird, was 45,8 % des Durchschnittslohns entspricht. Diese Anpassungen sind Teil des gesetzlich vorgesehenen Mechanismus zur automatischen Indexierung des Mindestlohns, der darauf abzielt, diesen bis 2029 auf 47 % des Durchschnittslohns anzuheben.
Nach Angaben des Arbeitsministeriums beziehen derzeit etwa 181.000 Beschäftigte den Mindestlohn, was rund 4,9 % der Erwerbstätigen entspricht.
Auswirkungen auf Arbeitgeber und öffentliche Finanzen
Die geplanten Erhöhungen werden zu höheren Arbeitskosten für Arbeitgeber führen. Nach Schätzungen des Arbeitsministeriums wird die Anpassung im Jahr 2027 die Lohnkosten der Arbeitgeber um etwa 5,9 Milliarden Kronen erhöhen. Die zusätzliche Belastung für den Staat und die öffentlichen Haushalte wird auf 20,6 Milliarden Kronen geschätzt.
EU-Kontext und Angemessenheit des Mindestlohns
Die geplanten Erhöhungen stehen im Einklang mit der EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne, die Referenzwerte von 60 % des Bruttomedianlohns oder 50 % des durchschnittlichen Bruttolohns vorsieht.
Trotz der geplanten Erhöhungen bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit des Mindestlohns in der Tschechischen Republik. Eine kürzlich durchgeführte nationale Bewertung ergab, dass der Nettomindestlohn nicht ausreichte, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken. Dies verdeutlicht die anhaltende Debatte über die Angemessenheit der Mindestlohnhöhe.