Einleitung
Vom 9. bis 17. März wurde in der gesamten Europäischen Union eine koordinierte Inspektionsinitiative durchgeführt, an der Behörden aus 14 Mitgliedstaaten beteiligt waren. Die Maßnahme konzentrierte sich auf Baustellen mit einem hohen Anteil grenzüberschreitend beschäftigter Arbeitnehmer und hatte das Ziel, mögliche Verstöße im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen, Besteuerung und Sozialversicherungspflichten festzustellen.
Besondere Aufmerksamkeit galt Unternehmen, die in einem Land registriert sind, ihre Geschäftstätigkeit jedoch überwiegend in einem anderen Land ausüben. Diese sogenannten „Briefkastenfirmen“ können Unterschiede bei Arbeitskosten und regulatorischen Rahmenbedingungen ausnutzen und dadurch die Löhne sowie den Arbeitnehmerschutz in dem Land beeinträchtigen, in dem die Arbeit tatsächlich ausgeführt wird.
Behörden aus Österreich, Deutschland, Italien, Irland, Lettland, Malta und Rumänien führten im Rahmen der Aktion 13 gemeinsame und koordinierte Kontrollen durch. Arbeitsinspektoren arbeiteten dabei mit Zoll-, Steuer-, Polizei-, Sozialversicherungs- und Migrationsbehörden zusammen, um die Kontrollen auf Baustellen zu verstärken.
Inspektoren aus mehreren EU-Ländern nahmen zudem als Beobachter und Partner an der Aktion teil und unterstrichen damit die zunehmende europäische Zusammenarbeit gegen Arbeitsausbeutung und unlauteren Wettbewerb.
Weitverbreitete mutmaßliche Verstöße
Bei den Kontrollen wurden mutmaßliche Unregelmäßigkeiten festgestellt, darunter Scheinselbstständigkeit, Unterbezahlung, Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, illegale Beschäftigung von Nicht-EU-Arbeitnehmern sowie fingierte Entsendungen einschließlich möglicher Briefkastenfirmen.
Viele Ermittlungen dauern noch an. Komplexe Fragen im Zusammenhang mit Steuern, Sozialversicherung und Lohnkontrollen erfordern mehr Zeit sowie eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Staaten.
An der Aktionswoche waren beteiligt:
- 410 befragte Arbeitnehmer
- 128 überprüfte Unternehmen
- 27 kontrollierte Baustellen
- 144 Kontrollbeamte, darunter Mitarbeiter der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) und internationale Beobachter
- insgesamt 14 teilnehmende EU-Mitgliedstaaten
Das Baugewerbe bleibt einer der wichtigsten Wirtschaftszweige der EU und beschäftigt eine erhebliche Zahl grenzüberschreitender Arbeitnehmer. Die Durchsetzung der Vorschriften zur Entsendung von Arbeitnehmern stellt jedoch weiterhin eine große Herausforderung für die nationalen Behörden dar.
Lettland: Fokus auf Arbeitnehmer aus Drittstaaten
In Lettland führten die Staatliche Arbeitsinspektion und der Staatliche Steuerdienst gezielte Kontrollen von Unternehmen durch, die Drittstaatsangehörige aus Polen auf Baustellen entsandten.
Im Jahr 2025 verzeichnete Lettland 4.850 entsandte Arbeitnehmer, darunter 1.860 Drittstaatsangehörige. Die Behörden warnten davor, dass dieser Trend zunimmt und einer strengeren Überwachung bedarf.
Renars Lusis, Direktor der lettischen Staatlichen Arbeitsinspektion, erklärte, dass einige Unternehmen Entsendungsregelungen nutzen könnten, um nationale Arbeitsvorschriften zu umgehen.
Obwohl in den Registrierungssystemen keine Probleme festgestellt wurden, identifizierten die Inspektoren Schwächen bei den Meldungen der Auftragnehmer. Diese Mängel weckten Bedenken hinsichtlich möglicher Schwarzarbeit und Unstimmigkeiten in den Beschäftigungsunterlagen.
Die lettischen Behörden betonten, dass eine engmaschigere Überwachung notwendig werde, da Entsendungsregelungen zunehmend in komplexen Arbeitskräfte-Lieferketten genutzt würden. Auch tschechische Vertreter, die an der Aktion beteiligt waren, hoben den Wert einer verstärkten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Arbeits- und Steuerbehörden hervor.
Deutschland und Rumänien führen parallele Kontrollen durch
Eine weitere koordinierte Kontrollmaßnahme wurde gleichzeitig in Deutschland und Rumänien durchgeführt. Dabei wurden mögliche Unregelmäßigkeiten bei grenzüberschreitenden Entsendungen festgestellt, insbesondere hinsichtlich der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit der Unternehmen und der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften.
Rumänische Inspektoren entdeckten in einem Unternehmen im Kreis Alba einen Fall von Beschäftigung ohne formellen Arbeitsvertrag, was zu Sanktionen gegen den Arbeitgeber führte. Gleichzeitig nahmen rumänische Arbeitsinspektoren direkt an Kontrollen auf deutschem Staatsgebiet teil.
Die deutschen Behörden erklärten, dass die in beiden Ländern gesammelten Informationen genutzt würden, um zu prüfen, ob Entsendungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden, ob Sozialversicherungspflichten erfüllt wurden und ob Arbeitnehmer gemäß den nationalen Rechtsvorschriften bezahlt wurden.
Schlussfolgerungen
Die Europäische Arbeitsbehörde erklärte, dass die Aktionswoche das fortlaufende Engagement der EU zum Schutz grenzüberschreitender Arbeitnehmer widerspiegele. Gleichzeitig solle ein fairer Wettbewerb im Bausektor gewährleistet werden.
Durch die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Arbeitsinspektionen, Steuerverwaltungen, Zollbehörden und Migrationsbehörden wollen die EU-Institutionen missbräuchliche Praktiken wirksamer bekämpfen. Diese Zusammenarbeit soll zudem gerechtere Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer in den Mitgliedstaaten fördern.
Weitere Ermittlungen, die sich aus der Aktion ergeben haben, werden in den kommenden Monaten fortgesetzt.