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Anerkennung von ausländischen Titeln in Italien

Erfahren Sie, wie Sie die Anerkennung ausländischer Studien- und Akademischer Abschlüsse in Italien mit Unterstützung des CIMEA erhalten können.

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Das CIMEA

Das Informationszentrum für Mobilität und akademische Gleichwertigkeit (CIMEA) ist die italienische Einrichtung, die Personen unterstützt, die die Anerkennung ihrer akademischen Abschlüsse oder Titel benötigen. Die Aufgabe des CIMEA ist es, Unterstützung bei der Festlegung des Verfahrens zu bieten, um ausländische Abschlüsse anerkennen zu lassen.

Das CIMEA kann in einigen Fällen auch ein alternatives Dokument zur Wertbescheinigung für bestimmte Verfahren ausstellen, wie beispielsweise für das Blaue Karte-Verfahren.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden, haben in Italien keinen rechtlichen Wert. Daher muss jeder, der diese Abschlüsse in Italien nutzen möchte, sei es für die Ausübung eines Berufs, die Fortsetzung des Studiums oder die Teilnahme an einem Wettbewerb, die Anerkennung beantragen.

Für weitere Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten, die in Italien angeboten werden, um das Studium fortzusetzen, lesen Sie unseren Artikel zum italienischen Bildungssystem.

Wer das Abschlusszeugnis eines ersten Bildungszyklus anerkennen möchte, muss sich an das zuständige Schulamt der jeweiligen Provinz wenden. Wer das Abschlusszeugnis eines zweiten Bildungszyklus anerkennen lassen möchte, kann sich an jedes regionale Schulamt wenden.

Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse kann nur von volljährigen Personen beantragt werden, die in eine der folgenden Kategorien fallen:

  • Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
  • Staatsangehörige von Ländern, die dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum angehören;
  • Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz);
  • Inhaber des Status eines Flüchtlings oder eines subsidiären Schutzes.

Anerkennung akademischer Abschlüsse

Wie bei den Studienabschlüssen haben auch akademische Abschlüsse, die im Ausland verliehen wurden, keinen rechtlichen Wert in Italien. Daher muss auch für deren Nutzung in bestimmten Bereichen die Anerkennung beantragt werden. Das Verfahren zur Anerkennung variiert je nach Verwendungszweck.

Das Anerkennungsverfahren für einen nicht-akademischen Abschluss (Equivalenza) stellt fest, dass der ausländische Abschluss dem italienischen Abschluss gleichwertig ist, ohne ihm rechtlichen Wert zu verleihen. Es ist nur für den angegebenen Zweck gültig und kann nicht für andere Verfahren verwendet werden. Der Antrag muss bei Universitäten oder AFAM-Institutionen gestellt werden. Beispiele für die Anwendung dieses Verfahrens sind der Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen, die Anmeldung bei Arbeitsämtern, die Vergabe von Stipendien usw.

Das Verfahren zur akademischen Anerkennung (Equipollenza) dient der Feststellung des rechtlichen Werts eines ausländischen akademischen Titels. Diese Prüfung erfolgt durch die italienischen Universitäten, die die Gleichwertigkeit des ausländischen Titels anerkennen können. Alternativ können sie den Titel anerkennen, um das entsprechende italienische Studienprogramm zu verkürzen, das erforderlich ist, um einen italienischen Abschluss zu erhalten.

Die berufliche Anerkennung dient der Ausübung eines in Italien reglementierten Berufs und wird vom zuständigen Ministerium verwaltet.

Die Werterklärung

Ein häufig anzufügender Dokument ist die Werterklärung, die von der italienischen Konsularvertretung im Ausland ausgestellt wird. Sie stellt keine Anerkennung des ausländischen Titels dar, sondern ein Informationsdokument, das den Beamten bei der Bewertung des Titels hilft.

Die Wertbescheinigung enthält folgende Informationen:

  • Art und Niveau der Institution, die den ausländischen Titel verliehen hat;
  • Gesetzliche Dauer des Studiengangs;
  • Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang;
  • Mögliche Note im Hinblick auf das geltende Bewertungssystem;
  • Wert des Titels im Herkunftsland für die Fortsetzung des Studiums und gegebenenfalls für die Ausübung des Berufs;
  • Weitere Informationen, die für die Bewertung in Italien als nützlich erachtet werden.

Für weitere Informationen lesen Sie unseren Artikel zur Werterklärung des Studienabschlusses in Italien.

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Rechtsgrundlagen

Sito ufficiale del CIMEA

Quelle

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