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Die Werterklärung für Italien

Erfahren Sie mehr über die Werterklärung in Italien, wie man sie beantragt und was sie beinhaltet.

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Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger in Erwägung ziehen, Ihren ausländischen Abschluss zu nutzen, um sich für einen Studiengang einzuschreiben oder eine Arbeitserlaubnis in Italien zu erhalten, sollten Sie wissen, dass Sie Ihr Diplom validieren müssen, damit es in unserem Land als gültiges Zertifikat anerkannt wird. In diesem Fall sollten Sie bei einer italienischen Botschaft oder einem Konsulat eine „Dichiarazione di Valore“ (auch Werterklärung genannt) beantragen.

Was ist die „Dichiarazione di Valore“ für Italien?

Die „Dichiarazione di Valore“ (Werterklärung) ist ein Dokument, das bestätigt, dass ein Abschluss, der in einem anderen Bildungssystem als dem italienischen erworben wurde, auf italienischem Gebiet gültig ist. Sie wird von der diplomatischen Vertretung im Ausland ausgestellt und ist auf Italienisch verfasst.

Tatsächlich müssen Sie wissen, dass im Ausland erworbene Bildungs- oder Berufsabschlüsse in Italien nicht automatisch anerkannt werden, was bedeutet, dass sie nicht automatisch einen rechtlichen Wert in unserem Land haben. Daher müssen Sie möglicherweise eine „Dichiarazione di Valore“ für Italien erhalten, die ausschließlich dazu dient, den im Herkunftsland erworbenen Wert des Abschlusses zu beschreiben, um ihn in den Augen der italienischen Behörden als einem italienischen Abschluss entsprechend gültig zu machen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zum italienischen Bildungssystem.

In welchen Fällen benötige ich eine Werterklärung?

Sie müssen möglicherweise eine „Dichiarazione di Valore“ für folgende Zwecke erhalten:

  • Einschreibung an Universitäten oder Fortsetzung von postgradualen Studien (Masterstudium, Promotion usw.);
  • Nutzung der Abschlüsse im Umgang mit öffentlichen Verwaltungen;
  • Erhalt einer Arbeitserlaubnis für die Blaue Karte.

Hier einige Beispiele für zuständige italienische Behörden und Gründe, warum Sie eine DOV benötigen könnten:

  • Bildungseinrichtungen (falls Sie die obligatorische Schulbildung noch abschließen müssen);
  • Territoriale Abteilungen (ehemals Provinzielle Bildungsämter) für Abschlüsse vor Universitätsniveau;
  • Universitäten, um die Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse zu erhalten;
  • Ministerium für Bildung, Universität und Forschung für akademische Gleichwertigkeit ausländischer Promotionen (Ph.D.);
  • Verschiedene Ministerien bezüglich beruflicher Anerkennung (zum Zweck der Ausübung reglementierter Berufe);
  • Lokale italienische Einwanderungsbehörden, falls Sie eine Arbeitserlaubnis für die Blaue Karte erhalten möchten, um von einem italienischen Arbeitgeber eingestellt zu werden.

Kann ich ohne die Werterklärung ein italienisches Visum beantragen?

Sie können kein Arbeitsvisum für die Blaue Karte ohne eine Werterklärung für Italien beantragen. Wenn Sie jedoch in Italien Ihren Abschluss gemacht haben, müssen Sie keine DOV vorlegen. Auch für andere Arten von italienischen Arbeitsvisa ist die „Dichiarazione di Valore“ nicht erforderlich.

Schließlich ist die DOV nicht erforderlich, wenn Sie den Titel in einem EU-Land erworben haben. Bitte beachten Sie, dass sich der italienische Staatsrat zu diesem Thema geäußert hat (Urteil Nr. 4613 vom 4.9.07):

„[…] In Bezug auf innerhalb der EU erworbene Qualifikationen kann die Werterklärung nicht als entscheidend und diskriminierend anerkannt werden. Tatsächlich muss die öffentliche Verwaltung ihre Entscheidungen in Bezug auf den Bildungsinhalt des Diploms begründen. Sie muss dies nicht nur in Bezug auf äußere Aspekte im Hinblick auf die durch die Qualifikation attestierten beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten tun, wie es formell die Werterklärung ist, sondern auf der Grundlage einer wesentlichen Bewertung durch die Verwendung (die im Einzelfall vom Verantwortlichen des Verfahrens zu beurteilen ist) aller normalerweise verfügbaren Ermittlungsinstrumente […]“

Wie erhält man eine Werterklärung für Italien?

Die italienischen diplomatischen Vertretungen im Ausland sind die zuständigen Behörden für die Ausstellung einer „Dichiarazione di Valore„. Konkret muss der Antrag bei der italienischen Botschaft oder dem Konsulat gestellt werden, das für das Gebiet zuständig ist, das der Stadt am nächsten liegt, in der sich die Institution befindet, die den ausländischen Titel ausgestellt hat.

Hier finden Sie eine Liste aller italienischen Botschaften und Konsulate weltweit.

Welche Dokumente sind für die italienische Werterklärung erforderlich?

Um die „Dichiarazione di Valore“ zu erhalten, müssen Sie sich zunächst mit der italienischen diplomatischen Vertretung in Verbindung setzen, die für die Region zuständig ist, in der Ihr Abschluss ausgestellt wurde. Die italienische diplomatische Vertretung wird Sie in der Regel über die benötigten Dokumente informieren und Ihnen einen Termin zur Übergabe Ihrer Unterlagen geben.

Wenn das Land, in dem der Titel ausgestellt wurde, das Haager Abkommen (5. Oktober 1961) unterzeichnet hat, muss die sogenannte Haager Apostille auf dem Titel angebracht werden, bevor Sie die Werterklärung beantragen.

Darüber hinaus muss der Abschluss ins Italienische übersetzt werden, und das zuständige Konsulat verfügt in der Regel über eine Liste offizieller Übersetzer, die Sie für die Übersetzung Ihres Zertifikats kontaktieren können.

Schließlich beachten Sie, dass die Konsulate, wenn Sie die DOV aus Arbeitsgründen benötigen, in der Regel ein Absichtsschreiben Ihres zukünftigen Arbeitgebers verlangen, in dem sie die Bereitschaft bestätigen, Sie in naher Zukunft einzustellen.

Wie lange dauert es, meine Werterklärung zu erhalten, und was sollte ich tun, wenn es zu Verzögerungen kommt?

Die Bearbeitungszeit hängt stark von der Arbeitsbelastung der diplomatischen Vertretung ab. Die Möglichkeit, den Prozess zu beschleunigen, hängt letztendlich von der Verfügbarkeit des diplomatischen Beamten ab.

In bestimmten Fällen, zum Beispiel für die Einschreibung in einige Universitätskurse, kann die DOV durch eine Vergleichbarkeitsbescheinigung ersetzt werden, die vom Informationszentrum für akademische Mobilität und Äquivalenz (CIMEA) ausgestellt wird.

Welche Informationen enthält sie?

Die „Dichiarazione di Valore“ enthält folgende Details:

  • Nachname, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort des Inhabers;
  • Institution, die den Titel ausgestellt hat;
  • Ausstellungsdatum des Titels;
  • Registrierungsnummer;
  • Bildungseinrichtung, an der Sie die Kurse abgeschlossen oder besucht haben;
  • Studienfach, Spezialisierung, Fakultät;
  • Dauer des Studiums;
  • Gesamtdurchschnitt der Abschlussprüfung;
  • Notensystem im Einsatz;
  • Berufliche Qualifikation nach Abschluss des Studiums;
  • Kurze Beschreibung des nationalen Bildungssystems gemäß dem Lehrgesetz vom 24. Juli 1995 Nr. 84.

Formular der Werterklärung

Hier finden Sie ein Beispiel für ein Formular der Werterklärung. Bitte beachten Sie, dass es sich nur um ein Beispiel handelt und das tatsächliche Format unterschiedlich sein kann.

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Rechtsgrundlagen

Hague Convention (Oct. 5, 1961)

Quelle

Lehrgesetz vom 24. Juli 1995 Nr. 84

Quelle

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