Das italienische Strafregister, das sogenannte Casellario Giudiziale, ist das nationale Register, das Daten über gerichtliche und verwaltungsrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit bestimmten Personen enthält. Es umfasst Unterlagen über Verwaltungssanktionen und anhängige Strafverfahren und wird durch Artikel 24 des DPR 313/02 geregelt.
Strafregisterbescheinigungen in Italien: Die vier Arten
Laut Gesetz gibt es vier Arten von Strafregisterbescheinigungen in Italien.
Allgemeines Strafregisterbescheinigung (Certificato Generale)
Es enthält alle unanfechtbaren Entscheidungen des Richters in straf-, zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Die allgemeine Strafregisterbescheinigunh wird meist für Verwaltungszwecke, Migration, Adoption, Staatsangehörigkeit oder Arbeit verwendet.
Strafregisterbescheinigung des guten Benehmens (Certificato Penale)
Es enthält alle unanfechtbaren strafrechtlichen Urteile und wird in der Regel für Verwaltungszwecke oder die Arbeit verwendet.
Zivilregisterbescheinigung des guten Benehmens (Certificato Civile)
Es enthält alle unanfechtbaren Urteile, die die zivilrechtliche Handlungsfähigkeit einer Person einschränken (z. B. Entmündigung, Verlust der Bürgerrechte). Zusätzlich enthält es alle Urteile, die in Zusammenhang mit Insolvenzerklärungen oder Ausweisungsmaßnahmen stehen.
Bescheinigung über anhängige Strafverfahren (Certificato dei Carichi Pendenti)
Die Bescheinigung über anhängige Strafverfahren enthält alle noch offenen Strafverfahren, bei denen der Richter noch keine unanfechtbare Entscheidung getroffen hat. Diese Bescheinigung wird üblicherweise für Verwaltungszwecke oder die Arbeit verwendet.
Italienische Staatsbürger und ausländische Bürger können beide eine Strafregisterbescheinigung beantragen, um ihren strafrechtlichen Hintergrund in Italien nachzuweisen. Die zuständige Stelle zur Ausstellung dieser Bescheinigungen ist die Staatsanwaltschaft des zuständigen Gerichts.
Antragssteller können die allgemeine Strafregisterbescheinigung die Strafregisterbescheinigung und die Zivilregisterbescheinigung des guten Benehmens bei jedem Gericht in Italien anfordern.
Andererseits kann die Bescheinigung über anhängige Strafverfahren nur bei dem Gericht beantragt werden, das für den Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist.
Die Bescheinigung über anhängige Strafverfahren kann hingegen nur bei dem Gericht beantragt werden, das für den offiziellen Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist.
Strafregisterbescheinigung Italien: Kosten und Gültigkeit
Für jede Bescheinigung fällt eine Verwaltungsgebühr von 3,92 € an. Jede zweite Seite der Bescheinigung erfordert eine zusätzliche Steuermarke im Wert von 16 €. Für dringende Bescheinigungen fällt eine zusätzliche Gebühr von 3,92 € an. In bestimmten Fällen, wie bei Adoptionen, arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, obligatorischer Sozialhilfe und Sozialleistungen, können die Behörden die Bescheinigung kostenlos ausstellen.
Unabhängig vom Verwendungszweck hat die Strafregisterbescheinigung in Italien eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten.
Beantragung eines italienischen Strafregisterauszugs
Nachfolgend fassen wir zusammen, wer die italienischen Strafregisterbescheinigungen beantragen kann, wo und wie der Antrag gestellt wird.
Wer kann die Bescheinigungen beantragen?
Italiener und Ausländer, die in Italien leben oder gelebt haben, können eine Strafregisterbescheinigung beantragen, um ihren strafrechtlichen Hintergrund im Land nachzuweisen. Die zuständige Stelle für die Ausstellung dieser Strafregisterbescheinigungen ist die Staatsanwaltschaft des Gerichts.
Der Antrag muss vom Antragsteller selbst oder von einem Bevollmächtigten unter Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments über ein spezielles Formular eingereicht werden.
Wo kann man das Strafregisterbescheinigung in Italien beantragen?
Unabhängig vom Geburts- oder Wohnort kann die allgemeine Strafregisterbescheinigung, die Strafregisterbescheinigung und die Zivilregisterbescheinigung des guten Benehmens bei jedem Gericht in Italien beantragt werden.
Die Bescheinigung über anhängige Strafverfahren kann hingegen nur bei dem Gericht beantragt werden, das für den offiziellen Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist.
Antragsteller können einen Online-Buchungsdienst nutzen, der jedoch nur für bestimmte Ämter und Bescheinigungen aktiv ist. Die Bürger können die gebuchte Bescheinigung beim örtlichen Büro abholen, indem sie das Antragsformular oder die Buchungsnummer vorlegen.
Der Online-Dienst ermöglicht es den Bürgern:
- das gewünschte örtliche Amt auszuwählen
- Informationen über die Dienstleistungen des Amtes zu finden:
- Öffnungszeiten;
- verfügbare Bescheinigungen;
- Ausstellungsmodalitäten;
- das ausgewählte Amt zu bestätigen.
Buchungsmodalitäten
Um einen Termin über den Online-Dienst zu buchen, müssen Antragsteller folgende Schritte ausführen:
- Auswahl der Dringlichkeit der Bescheinigung sowie
- Art der Bescheinigung
- Anzahl der Kopien
- Gebührenbefreiung (falls zutreffend)
- Hinzufügen persönlicher Daten, wie z. B.
- Wohnort
- Nummer des Ausweisdokuments
- E-Mail-Adresse
- Vollmacht (falls erforderlich)
Nach Abschluss der Reservierung erhalten die Antragsteller eine Bestätigungs-E-Mail mit der Buchungsnummer und der zu entrichtenden Gebühr.
Sollten die Antragsteller die Bescheinigungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Reservierung abholen, wird der Antrag automatisch storniert.
Strafregisterbescheinigung Italien für den Gebrauch im Ausland
EU-Länder
Italienische Staatsbürger, die gegenüber EU-Institutionen nachweisen müssen, dass sie keine strafrechtlichen Anklagen haben, können ein mehrsprachiges Standardformular zu ihren Strafregisterauszügen beifügen. Das Formular enthält einen Standard- und einen editierbaren Abschnitt, wobei letzterer landesspezifische Daten enthält. Die Sprache des Formulars muss die Amtssprache des Ziellandes sein.
Das Formular kann online oder bei der zuständigen Behörde angefordert werden; in diesem Fall wird es vom Beamten datiert, unterschrieben und gestempelt.
Nicht-EU-Länder
Die Regelungen unter 4.1 gelten nicht für Dokumente, die von oder für nicht-EU-Länder ausgestellt werden. In diesem Fall müssen die Antragsteller zur Vorlage bei ausländischen Behörden die Legalisierung der Dokumente beantragen.
Lesen Sie unseren Leitfaden für weitere Informationen zur Legalisierung italienischer Dokumente für den Gebrauch im Ausland. Wenn Sie daran interessiert sind, ein ausländisches Dokument in Italien zu legalisieren oder mit einer Apostille zu versehen, lesen Sie unseren speziellen Leitfaden.
Das EU-Strafregister
Die Staatsanwaltschaften stellen auch EU-Strafregisterbescheinigungen aus. Das EU-Strafregisterzeugnis aus dem Europäischen Strafregisterinformationssystem (ECRIS) bescheinigt die gegen einen italienischen Staatsbürger verhängten Urteile in der EU (einschließlich des Vereinigten Königreichs, jedoch ohne Malta, Portugal, Slowenien und Griechenland).
Nicht-italienische Staatsbürger können andererseits eine strafrechtliche Information über endgültige strafrechtliche Verurteilungen anfordern, die alle strafrechtlichen Verurteilungen enthält, die von allen Mitgliedstaaten ergangen sind.