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Entsendung von Arbeitnehmern nach Dänemark: Neue Anforderungen für Drittstaatsangehörige

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Inhaltsverzeichnis

Ab dem 27.11.2025 müssen Unternehmen, die im Rahmen einer Dienstleistungserbringung Drittstaatsangehörige nach Dänemark entsenden, mit zusätzlichen Anforderungen rechnen.

Entsendung von Arbeitnehmern nach Dänemark

Unternehmen, die Arbeitnehmer oder Selbstständige zur Erbringung von Dienstleistungen nach Dänemark entsenden, müssen unter anderem eine Entsendungsmeldung auf dem RUT-Portal einreichen.

Im Anschluss an das Gesetz Nr. 1458 vom 10.12.2024 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entsendung von Arbeitnehmern u. a. sowie des Ausländergesetzes) hat Dänemark zusätzliche Kontrollen für Drittstaatsangehörige eingeführt.

Zusätzliche Anforderungen an die Unternehmen

Die Änderung des Gesetzes führt die Pflicht ein, Folgendes hochzuladen:

  • Eine Kopie des Dienstleistungsvertrags zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem Auftraggeber,
  • Eine Kopie des Arbeitsvertrags zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem Beschäftigten,
  • Eine Kopie der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis des Beschäftigten.

Die Behörden akzeptieren eine Kopie der Dokumente entweder auf Dänisch oder Englisch.

Auswirkungen auf die Entsendung nach Dänemark

Diese neuen Vorschriften stellen für alle Dienstleister in Dänemark eine erhebliche Belastung dar.

Nach dem geänderten Gesetz müssen sie sicherstellen, dass alle beteiligten Beschäftigten über einen gültigen Ausweis verfügen, um ihre Tätigkeit in Dänemark auszuüben.

Darüber hinaus ermächtigt dies das Inspektorat, zusätzliche Dokumente anzufordern und mögliche illegale Aufenthalte in Dänemark offenzulegen.

Rechtsgrundlagen

Authority Source Number Article Type Date Link
Danish Ministry of Employment Consolidation Act No.1144 of 14 September 2018 - Law Read more
Danish Ministry of Immigration and Integration Consolidation Act No. 863 of June 25th 2013 - Law Read more
Danish Parliament LAW No 1458 of 10/12/2024 - Law Read more
Service von A&P:

BTP-Karte

Studio A&P unterstützt Unternehmen und Selbstständige, die Arbeitnehmer nach Frankreich entsenden, sowohl bei der SIPSI-Entsendemeldung als auch bei der Beantragung der BTP-Karte.

Unsere Berater begleiten den Kunden während des gesamten Verfahrens bis zum Erhalt der erforderlichen Dokumente.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten

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