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Finnland: Bericht 2024 über die Durchsetzung der Entsendung von Arbeitnehmern

Der Bericht 2024 der Finnischen Arbeitsschutzbehörde (OSH) hebt trotz eines gut etablierten Rechtsrahmens weiterhin bestehende Probleme bei der Einhaltung der Vorschriften für grenzüberschreitende Entsendungen hervor.
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Inhaltsverzeichnis

Der Bericht 2024 der Finnischen Arbeitsschutzbehörde (OSH) liefert ein Update zur Situation der Entsendung von Arbeitnehmern nach Finnland. Er zeigt, dass trotz eines gut etablierten Rechtsrahmens viele ausländische Unternehmen weiterhin die Anforderungen des nationalen Rechts und der europäischen Richtlinien zur Entsendung von Arbeitnehmern nicht erfüllen.

Referenzgesetzgebung und Verpflichtungen

Finnland wendet das Gesetz über die Entsendung von Arbeitnehmern (447/2016) an, das die europäischen Richtlinien 96/71/EG, 2014/67/EU und 2018/957/EU umsetzt. Ausländische Unternehmen sind verpflichtet, die Entsendung im Voraus über eine Online-Plattform zu melden und die erforderlichen Informationen bereitzustellen. Entsandte Arbeitnehmer haben Anspruch auf dieselben Arbeits- und Gehaltsbedingungen wie ihre finnischen Kollegen, wie durch Tarifverträge geregelt. Außerdem ist es verpflichtend, die mit der Entsendung verbundenen Unterlagen (Verträge, Arbeitszeitnachweise, Lohnabrechnungen) während der gesamten Einsatzdauer aufzubewahren und im Falle einer Kontrolle vorzulegen.

Inspektionstrends 2024

Im Jahr 2024 wurden 200 Inspektionen durchgeführt, hauptsächlich in Süd- und Südwestfinnland. Davon umfassten 114 Inspektionen umfassende Kontrollen von Meldungen, obligatorischen Unterlagen, Ernennung des gesetzlichen Vertreters und Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen. Ziel der Inspektionen ist es, die verdächtigsten Situationen zu identifizieren.

Ein neues Element im Jahr 2024 war die Bewertung der Echtheit der Entsendung: In 13 Fällen musste überprüft werden, ob es sich tatsächlich um eine transnationale Entsendung oder um ein lokales Arbeitsverhältnis handelte. In 7 Fällen wurde festgestellt, dass es sich nicht um eine transnationale Entsendung handelte, wodurch die finnischen Vorschriften zu Arbeit, Sozialversicherung und Besteuerung vollständig Anwendung fanden.

Wiederkehrende Verstöße

Die häufigsten Unregelmäßigkeiten, die von den OSH-Inspektoren festgestellt wurden, sind:

  • Unterlassene Meldung der Entsendung, die vor Beginn der Tätigkeiten in Finnland obligatorisch ist.
  • Nichtbestellung eines gesetzlichen Vertreters für Einsätze von mehr als 10 Tagen.
  • Fehlende oder unvollständige Pflichtunterlagen (Arbeitszeitnachweise, Verträge, Lohnabrechnungen).
  • Nichtbeachtung der tariflich festgelegten Mindestlöhne.
  • Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot.

Am stärksten betroffene Sektoren

Die Verstöße konzentrieren sich auf die Sektoren Bau, Fertigung und Verwaltungsdienstleistungen, einschließlich Zeitarbeitsfirmen. Diese drei Sektoren machen fast alle Inspektionen aus und sind die Bereiche, in denen es am schwierigsten ist, Arbeitsbedingungen sicherzustellen, die den finnischen Standards entsprechen.

Inspektionen finnischer Auftragnehmer

Im Jahr 2024 wurden zudem 44 Inspektionen bei finnischen Unternehmen durchgeführt, die ausländische Lieferanten einsetzen, um die Einhaltung der Informationspflichten gegenüber dem entsendenden Unternehmen und das Arbeitsrecht der ausländischen Arbeitnehmer zu überprüfen. Obwohl die Anzahl dieser Inspektionen im Vergleich zu 2023 zurückging, bleibt die Aufmerksamkeit hoch, um Fälle von indirekter Haftung und illegaler Subunternehmertätigkeit zu verhindern.

Verwaltungsstrafen

Das Sanktionssystem sieht eine Fahrlässigkeitsgebühr von 1.000 bis 10.000 € für Verstöße wie unterlassene Meldung, Nichtbestellung eines Vertreters, fehlende Unterlagen oder mangelnde Kooperation vor. Im Jahr 2024 wurden 69 Sanktionsmaßnahmen verhängt, insgesamt 322.350 €.

Ab 2024 werden Sanktionen nur noch gegenüber den entsendenden Unternehmen und nicht mehr gegenüber finnischen Auftragnehmern angewendet.

Schlussfolgerungen und Ausblick

Das Jahr 2024 bestätigt, dass viele ausländische Unternehmen trotz der bestehenden Gesetzgebung weiterhin die Mindestanforderungen in Bezug auf die transnationale Entsendung von Arbeitnehmern nicht erfüllen. Die transnationale Zusammenarbeit, gefördert durch die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) und das IMI-System, wird zunehmend zentral, um Kontrollen effektiv und koordiniert auf europäischer Ebene durchzuführen.

Rechtsgrundlagen

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