Unterstützung bei Arbeitsvisa nach dem italienischen Decreto Flussi
Unsere Einwanderungsspezialisten unterstützen italienische Arbeitgeber und Nicht-EU-Staatsangehörige bei der Einreise nach Italien im Rahmen des Decreto Flussi. Wir bestimmen die einschlägige Kategorie, bereiten den Antrag auf Arbeitserlaubnis vor, begleiten das konsularische Visumverfahren und erledigen nach der Ankunft die einwanderungsrechtlichen Formalitäten.
Diese Dienstleistung wird für Italien angeboten. Das Verfahren muss auf einem echten Stellenangebot eines Arbeitgebers in Italien beruhen. Studio A&P ist keine Arbeitsvermittlungsagentur und bietet weder Stellensuche noch Personalvermittlung an.
Das Unterstützungsverfahren von A&P
- Wir prüfen den Fall, den Wirtschaftszweig, den ATECO-Code, die Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers und den vorgesehenen Arbeitsvertrag.
- Wir prüfen die Voraussetzungen und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers, die vorgesehene Unterkunft sowie die anwendbaren Vorabformalitäten.
- Wir erstellen eine individuelle Dokumentenliste und koordinieren, sofern erforderlich, die vorherige Arbeitsmarktprüfung mit dem Arbeitsamt.
- Wir unterstützen bei der gesetzlich vorgeschriebenen Bescheinigung und bereiten den Antrag im ALI-Portal vor.
- Wir füllen den Antrag vorab aus, reichen ihn innerhalb des maßgeblichen Antragszeitraums ein und überwachen die Mitteilungen der Einwanderungsbehörde.
- Sobald die Arbeitserlaubnis erteilt wurde, unterstützen wir den Arbeitnehmer bei der Beantragung des Visums beim zuständigen italienischen Konsulat.
- Nach der Einreise nach Italien unterstützen wir beim Aufenthaltsvertrag, bei dessen elektronischer Einreichung und beim Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis.
Warum Sie Studio A&P beauftragen sollten
- ein einziger Ansprechpartner koordiniert den italienischen und den konsularischen Teil des Verfahrens
- die Unterlagen werden vor der Einreichung zusammengestellt und geprüft
- der Arbeitgeber erhält Unterstützung bei den Vorabformalitäten und der Kommunikation über das ALI-Portal
- der Arbeitnehmer wird bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis in Italien unterstützt
- die Dienstleistung kann mit arbeitsrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und steuerlicher Beratung zum Beschäftigungsverhältnis kombiniert werden
Kontaktieren Sie uns für eine erste Prüfung und ein individuelles Angebot.
Für wen die Dienstleistung bestimmt ist
Das Decreto Flussi regelt die Einreise von im Ausland ansässigen Drittstaatsangehörigen zur saisonalen Beschäftigung, zur nicht saisonalen Beschäftigung und zur Ausübung bestimmter selbstständiger Tätigkeiten. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von der verfügbaren Quote, dem Wirtschaftszweig des Arbeitgebers, der Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers und den für beide Parteien geltenden Anforderungen ab.
- italienische Unternehmen, die Nicht-EU-Arbeitnehmer in einem zugelassenen Wirtschaftszweig einstellen möchten
- Arbeitgeber in der Landwirtschaft und im Tourismus, die Saisonkräfte benötigen
- Familien, die im Rahmen der Quoten für Familienhilfe Hausangestellte, Pflegekräfte oder Kinderbetreuungskräfte einstellen möchten
- Nicht-EU-Arbeitnehmer, die bereits ein Stellenangebot in Italien erhalten haben
- Selbstständige Antragsteller, die unter eine der im Dekret zugelassenen Kategorien fallen