Einhaltung der Arbeitsschutzanforderungen in Finnland
Mit seiner spezialisierten Unterstützung bietet Studio A&P die notwendige Hilfe für Tätigkeiten auf Baustellen und Werften. Die Entsendeberater stellen eine umfassende Liste aller erforderlichen Dokumente und Informationen zur Verfügung, darunter:
- Informationen und Unterlagen des entsandten Arbeitnehmers;
- Arbeitsstätte in Finnland;
- Ausgeübte Tätigkeit;
- Ausgefüllte Formulare 5057 und 6150 (bei Aufenthalten von weniger als sechs Monaten);
- Registrierung des Unternehmens auf der Vastuu-Website.
Baustellen und Werften
Aus Sicherheitsgründen muss der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten auf einer Baustelle oder in einer Werft in Finnland stets eine Valtti-Karte mit sich führen.
Der Besitz einer finnischen Steuernummer ist verpflichtend, da die Valtti-Karte ohne diese nicht beantragt werden kann.
Vor Beginn der Tätigkeit
Gemäß dem finnischen Arbeitsschutzgesetz müssen alle Arbeitnehmer, die auf einer Baustelle oder in einer Werft tätig sind, vor Betreten des Geländes einen Identifikationsausweis (d. h. die Valtti-Karte) besitzen.
Da ausländische Unternehmen zudem verpflichtet sind, eine Entsendemeldung einzureichen, sollte dies erst erfolgen, nachdem die entsandten Arbeitnehmer sowohl ihre finnische Steuernummer (die im Abschnitt mit den Angaben zum entsandten Arbeitnehmer anzugeben ist) als auch ihre Valtti-Karte erhalten haben.
Gründe für die Beantragung der Steuernummer und der Valtti-Karte
Gemäß § 63 des finnischen Arbeitsschutzgesetzes können Bauherren, Projektverantwortliche und Arbeitgeber im Bausektor mit Geldbußen belegt werden, wenn sie die verpflichtende Verwendung des Identifikationsausweises nicht durchsetzen und damit gegen die finnischen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen.
Im Bereich der Werften können sowohl der Arbeitgeber des entsandten Arbeitnehmers als auch das Unternehmen, das die Hauptverantwortung für die Arbeitsstätte trägt, für diesen Verstoß mit einer Geldbuße belegt werden.
Unterstützung bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Finnland
Studio A&P unterstützt alle Unternehmen und Selbstständigen, die an einer Arbeitnehmerentsendung nach Finnland beteiligt sind und auf einer Arbeitsstätte tätig werden, die als Baustelle oder Werft eingestuft wird. Für diese Arbeitsstätten gelten zusätzliche Zugangsvoraussetzungen gemäß den §§ 52a und 52c des finnischen Arbeitsschutzgesetzes (Occupational Safety and Health Act).