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Punkteführerschein auf Baustellen: die Daten aus dem INL-Jahresbericht zur Inspektionstätigkeit 2025

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Inhaltsverzeichnis

Der Jahresbericht zur Inspektionstätigkeit 2025 der Nationalen Arbeitsinspektion gibt einen Überblick über die im Laufe des Jahres von INL, INPS und INAIL durchgeführten Kontrollen und bietet ein aktuelles Bild zu Inspektionen, Unregelmäßigkeiten, Schwarzarbeit, Arbeitsschutz, Betriebssperren sowie zur Beitreibung nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge und Versicherungsprämien.

Insgesamt verzeichnet der Bericht 157.381 Inspektionszugänge und 83.488 Inspektionen mit festgestellten Verstößen, bei einer Unregelmäßigkeitsquote von 74 %. Ein erheblicher Teil der Kontrollen betraf den Bausektor und allgemeiner den Arbeits- und Gesundheitsschutz, was die zentrale Rolle von Baustellen unter den besonders intensiv überwachten Bereichen bestätigt.

Vor diesem Hintergrund rückt eines der wichtigsten Themen für Unternehmen, Auftraggeber und Selbständige in den Fokus: der Punkteführerschein, dem der Bericht einen eigenen Abschnitt widmet.

Fokus auf den Punkteführerschein

Der Punkteführerschein ist am 1. Oktober 2024 auf Grundlage des Gesetzesdekrets Nr. 19/2024 in Kraft getreten und gilt für Unternehmen und Selbständige, die auf temporären oder mobilen Baustellen tätig sind. Ausgenommen sind Personen, die ausschließlich Lieferungen oder geistige Dienstleistungen erbringen.

Seit dem 1. Oktober 2024 wurden 479.020 Punkteführerscheine ausgestellt. Diese Zahl zeigt die sehr weite Verbreitung des neuen Nachweises und bestätigt, wie zentral der Punkteführerschein inzwischen für eine rechtmäßige Tätigkeit auf Baustellen geworden ist.

Pflichten für Auftraggeber und Bauleiter

Der Bericht hebt auch die verschärften Pflichten hervor, die dem Auftraggeber und dem Verantwortlichen für die Arbeiten auferlegt werden. Werden Arbeiten vergeben, die in den Anwendungsbereich von Titel IV des Gesetzesdekrets Nr. 81/2008 fallen, müssen diese Personen prüfen, ob die ausführenden Unternehmen und Selbständigen, sowohl im Rahmen von Werkverträgen als auch von Untervergaben, über einen Punkteführerschein, ein gleichwertiges Dokument oder eine SOA-Bescheinigung verfügen. Im Verlauf der Inspektionstätigkeit wurden 687 Verstöße wegen unterlassener Überprüfung des erforderlichen Nachweises festgestellt.

Festgestellte Verstöße

Auf der Sanktionsseite weist die Bilanz 2025 1.088 Sanktionen wegen Fehlens des Punkteführerscheins aus.

Die Inspektion berichtet außerdem, dass auch die Richtigkeit der Erklärungen überprüft wurde, die der gesetzliche Vertreter bei der Beantragung des Führerscheins abgegeben hat. Seit dem 1. Oktober 2024 wurden 14 Punkteführerscheine widerrufen. Hinzu kommen 6 ausgesetzte Punkteführerscheine; diese Maßnahme kann vorsorglich im Fall eines tödlichen oder schweren Arbeitsunfalls für bis zu zwölf Monate verhängt werden.

Aus dem Jahresbericht der Nationalen Arbeitsinspektion geht klar hervor, dass der Punkteführerschein auf Baustellen nicht nur eine bloße bürokratische Pflicht ist, sondern ein Instrument, das die Qualifikation von Unternehmen, die Verantwortung der Auftraggeber und die Risikoprävention am Arbeitsplatz strukturell beeinflussen soll. Für Unternehmen, Fachleute, Auftraggeber und alle Akteure entlang der Baustellenkette bestätigt sich der Punkteführerschein damit als eines der zentralen Elemente, das aufmerksam überwacht werden muss, nicht nur um Sanktionen zu vermeiden, sondern auch um die operative Kontinuität und eine ordnungsgemäße Erfüllung der regulatorischen Pflichten sicherzustellen.

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