Arbeitnehmerentsendung
in der EU

Um die Entsendung von Arbeitnehmern in der EU zu regeln, müssen die Bestimmungen und Vorschriften der Richtlinien 96/71/EG, 2014/67/EU und 2018/957/EU beachtet werden.

A&Ps Leitfaden zur Entsendung von Arbeitnehmern

Posting Workers to EU Placeholder
Posting Workers to EU

Arbeitsbedingungen und Entsendung in der EU: alles, was sie wissen müssen

Unsere Experten für internationale Mobilität können Ihnen bei allen notwendigen Formalitäten für Ihre Entsendung in der EU helfen.

Arbeitnehmerentsendung in der EU: Richtlinie 2018/957/EU zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG

Entsandte Arbeitnehmer haben Anspruch auf den nach dem Recht des Gastlandes geltenden Lohn, einschließlich Überstunden, zusätzlich zu den geltenden Mindestlohnbedingungen.

Das in einem EU-Mitgliedstaat geltende Arbeitsentgelt ist der Geldbetrag, der durch die nationalen Rechtsvorschriften und/oder Bedingungen des Mitgliedstaats, in den der Arbeitnehmer entsandt wird, festgelegt wird. Sie Es umfasst alle anderen Vergütungsbestandteile, die durch nationale Gesetze, Verwaltungsvorschriften oder Tarifverträge als obligatorisch definiert sind.

In manchen Fällen ist es am besten, ein „Shadow Payroll“ zu erstellen. Kontaktieren Sie uns über das untenstehende Formular für weitere Informationen.

Für entsandte Arbeitnehmer gelten außerdem zusätzliche Bedingungen, die in den Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Dienstleistungen erbracht werden sollen, festgelegt sind. Z. B. bezüglich auf Unterbringung, Zulagen oder Reisekostenerstattung, stets im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften oder Tarifverträgen.

Zusätzliche Anforderungen

Nicht-EU-Bürger, die im Besitz einer von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis sind, sind nicht automatisch zur Entsendung im Rahmen der grenzüberschreitender Erbringung von Dienstleistungen berechtigt.

In einigen Fällen kann es erforderlich sein, vor der Entsendung ein Visum oder eine Arbeitsgenehmigung zu beantragen.

Bitte beachten Sie die neuen Beschränkungen für Covid-19, bevor Sie mit dem Auftrag beginnen.

Arbeitnehmerentsendung in der EU: Anforderungen der Richtlinie 2014/67

Eine Entsendemeldung kann in einem der EU-Länder obligatorisch sein. Mit der Entsendemeldung werden die Behörden des Aufnahmelandes darüber informiert, dass die Entsendung in ihrem Hoheitsgebiet stattfinden wird.

Außerdem werden die Behörden darüber informiert, dass sowohl das entsendende Unternehmen als auch der Arbeitnehmer die Richtlinien des betreffenden Landes einhalten.

Gemäß der Richtlinie 2014/67/EU kann es erforderlich sein, eine lokale Kontaktperson im Gastland für die Dauer der Entsendung und auch danach zu benennen.

Diese Kontaktperson könnte auch für die Aufbewahrung von Unterlagen für eventuelle Inspektionen zuständig sein.

Der Arbeitnehmer muss während der Dauer der Entsendung jeden Tag ein Arbeitszeitblatt ausfüllen. In diesem Dokument werden die Arbeitszeiten und die Ruhetage des Arbeitnehmers aufgeführt. Mit diesem Dokument wird der Nachweis erbracht, dass der Arbeitnehmer die garantierten Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten eingehalten hat.

Alle die Entsendung betreffenden Unterlagen müssen nach Beendigung der Entsendung für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden. Der Zeitraum kann je nach den Vorschriften des Gastlandes variieren.

Die Dokumentation muss ordnungsgemäß archiviert und für ausländische Aufsichtsbehörden zugänglich gehalten werden.

Für weitere Informationen über die Pflichten des Entsendeunternehmens wenden Sie sich bitte an uns.

Soziale Sicherheit in Europa

Gemäß Verordnung 883/2004 muss der Arbeitnehmer die Beiträge bezahlen, die von dem Land festgelegt werden, in dem die Arbeit verrichtet wird.

Durch die Vorlage der A1 Bescheinigung, welche die Zahlungen im Herkunftsland bestätigt, müssen im Gastland keine Beiträge bezahlt werden.

Die A1 Bescheinigung nach Art 12 VO 883/2004 garantiert, dass die Sozialversicherung des entsandten Arbeitnehmers in dem EU-Land, in dem er beschäftigt wird, weiterhin gültig ist.

A&P unterstützt Sie bei der Beantragung der A1-Bescheinigung nach Art. 13, die in mehr als einem EU-Land gültig ist.

 

A&P Plattform: Unsere Lösungen für Ihre internationalen Einsätze

Unsere Online-Plattform unterstützt Sie bei der effizienten Organisation Ihrer Auslandseinsätze. Sie können alle Details zu Ihren laufenden Entsendungen überprüfen und überwachen und haben einen vollständigen Überblick über alle notwendigen Anforderungen:

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Verpflichtungen des Unternehmens: Die A&P-Plattform verfolgt den aktuellen und früheren Status Ihrer Aufträge und ermöglicht es Ihnen, auf dem Laufenden zu bleiben, auch wenn weitere Änderungen erforderlich sind, wie z. B. Steuerregistrierung, Niederlassungsverpflichtungen, Mehrwertsteuerregistrierung usw.

Verpflichtungen des Arbeitnehmers: Die A&P-Plattform bietet auch die Möglichkeit zu prüfen, ob für den entsandten Arbeitnehmer weitere Anforderungen gelten z. B. Angaben zur Einwanderung, Anmeldung bei der Gemeinde, steuerliche Verpflichtungen usw.

Entdecken Sie noch weitere Funktionen der A&P Plattform.

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Verbindliche nationale Anforderungen

In einigen Ländern reichen die oben genannten Anforderungen möglicherweise nicht aus. Deshalb ist es notwendig, ob für Ihr Unternehmen und Ihre Arbeitnehmer zusätzliche Anforderungen bei der Planung des Einsatzes, erforderlich sind.

Je nach Branche oder Art der Tätigkeit, die der entsandte Arbeitnehmer ausüben wird, können diese Verpflichtungen von entscheidender Bedeutung sein (z. B. REA-Registrierung in Spanien, BTP-carte in Frankreich oder Cértificat de Déclaration Prealable in Luxemburg).

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