Im Vereinigten Königreich müssen alle Arbeitnehmer über 16 Jahre Beiträge zu ihrer persönlichen National Insurance-Nummer (NIN UK) leisten, um die entsprechenden Leistungen zu erhalten. Arbeitnehmer, die vorübergehend im Vereinigten Königreich entsandt sind, müssen jedoch möglicherweise nicht denselben Verpflichtungen bezüglich der Sozialversicherung nachkommen.
Die Sozialversicherung im Vereinigten Königreich
Im Vereinigten Königreich wird die Sozialversicherung vom Department for Work and Pensions geregelt und verwaltet, das seit 2001 die Aufgaben des Department of Social Security übernommen hat. Dieses Ministerium hat die höchsten Ausgaben unter allen Regierungsbehörden. Zu den Verantwortlichkeiten gehören die Auszahlung von staatlichen Renten und eine breite Palette von Leistungen im Zusammenhang mit Arbeitsalter, Behinderung und Krankheit für diejenigen, die Anspruch darauf haben.
In Zusammenarbeit mit dem oben genannten Ministerium ist das His Majesty’s Revenue and Customs (HMRC) für Steuervergünstigungen und Kinderleistungen zuständig.
In der Praxis wird die Sozialversicherung als National Insurance Scheme bezeichnet, und jeder berechtigte Bürger hat seine eigene National Insurance-Nummer (NIN).
Wer im Vereinigten Königreich arbeitet und eine eigene NIN UK hat, zahlt Beiträge in unterschiedlichen Klassen, je nach seiner beruflichen Situation. Der allgemeine Grundsatz ist, dass alle Arbeitnehmer über 16 Jahre Beiträge leisten sollten, wenn:
- Sie sind angestellte Arbeitnehmer mit einem wöchentlichen Einkommen von mehr als £242; oder
- Sie sind selbstständig und haben ein Jahreseinkommen von mehr als £6.725.
Klassen und Kategorien der National Insurance (NIN UK)
Die National Insurance ist in Klassen unterteilt, je nach Einkommen und Beschäftigungsstatus der Arbeitnehmer. Die von den Arbeitnehmern gezahlten Beiträge werden nach den Klassen aufgeteilt, denen sie angehören:
- Klasse 1: Alle Arbeitnehmer, die mehr als £242 pro Woche verdienen und das Rentenalter noch nicht erreicht haben.
- Klasse 1A oder 1B: Diese Klasse wird von den Arbeitgebern gezahlt, basierend auf den Leistungen und Ausgaben der Arbeitnehmer.
- Klasse 2: Selbstständige, die mehr als £6.725 pro Jahr verdienen.
- Klasse 3: Diese Klasse wird von Personen gezahlt, die Lücken in den Beiträgen haben, die auf ihr NIN UK eingezahlt werden müssen (diese Lücken können durch geringes Einkommen, Arbeitslosigkeit und Aufenthalte oder Arbeit im Ausland entstehen).
- Klasse 4: Selbstständige, die mehr als £11.909 pro Jahr verdienen.
Zur Bewertung der Höhe der Beiträge, die Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zahlen müssen, werden die Kategorien der National Insurance berücksichtigt, die in folgende Buchstaben unterteilt sind: A, B, C, F, H, I, J, L, M, S, V, Z. Die meisten Arbeitnehmer gehören jedoch zur Kategorie A.
Die Schwellenwerte und Steuersätze für Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden jährlich vom HMRC berechnet und veröffentlicht.
Wie beantragt man eine NIN UK?
Um eine National Insurance-Nummer zu beantragen, ist es erforderlich:
- Im Vereinigten Königreich zu leben;
- Das Recht zu haben, im Vereinigten Königreich zu arbeiten;
- Ein Arbeitsangebot im Vereinigten Königreich zu haben.
Wenn der Bürger unter das EU Settlement Scheme fällt, ist es jedoch nicht erforderlich, eine NIN UK zu beantragen.
Für die Online-Bewerbung muss der Antragsteller eines der folgenden Dokumente besitzen:
- Einen Reisepass;
- Eine biometrische Aufenthaltsgenehmigung;
- Einen Personalausweis eines EU-Landes, Liechtensteins oder der Schweiz.
Wenn der Antragsteller eines dieser Dokumente besitzt, kann er eine Kopie davon und ein Selfie, auf dem er das Dokument hält, hochladen.
Falls es nicht möglich ist, den Antrag online zu stellen, kann der Antragsteller dies per Post tun. In diesem Fall verlängert sich jedoch die Bearbeitungszeit.
Sobald das Antragsverfahren abgeschlossen ist, werden die zuständigen Behörden die Bewertung vornehmen (das Verfahren kann bis zu 4 Wochen dauern). Im Falle eines positiven Ergebnisses wird dem Antragsteller die NIN ordnungsgemäß zugewiesen.
Ausländische Arbeitnehmer im Vereinigten Königreich
Arbeitnehmer, die vorübergehend aus einem EU-Land oder der Schweiz ins Vereinigte Königreich entsandt werden, zahlen in der Regel nur in einem Land Beiträge, dank der Sozialversicherungsabkommen mit diesen Ländern.
Um zu belegen, dass die Sozialversicherung, in die die Beiträge eingezahlt werden, die des Landes ist, in dem sie normalerweise arbeiten, beantragen der Arbeitnehmer oder der Selbstständige die A1-Bescheinigung bei der nationalen Sozialversicherung ihres Heimatlandes (EU-Verordnung 883/2004).
Dieses Zertifikat kann für Arbeitnehmer beantragt werden, die sich vorübergehend bis zu 2 Jahre im Vereinigten Königreich aufhalten.
Obwohl die rechtlichen Grundlagen der EU-Verordnung nach dem Brexit nicht mehr gelten, wird ihre Gültigkeit durch das PSSC (Protokoll über die Regelung der Sozialversicherung), das nach Abschluss des EU-UK TCA in Kraft getreten ist, weiterhin aufrechterhalten.
Für Arbeitnehmer aus Island, Liechtenstein oder Norwegen muss überprüft werden, ob sie durch das EWR-EFTA-Trennungsabkommen abgedeckt sind, um sicherzustellen, dass sie nur in einem Land Beiträge zahlen müssen.
Falls der Arbeitnehmer nicht durch eine Sozialversicherung abgedeckt ist, müssen die Beiträge zur National Insurance gezahlt werden.
Der Arbeitnehmer kann jedoch vermeiden, diese Beiträge in den ersten 52 Arbeitswochen im Vereinigten Königreich zu zahlen, wenn:
- Der Arbeitnehmer normalerweise im Ausland arbeitet und bei einem nicht britischen Arbeitgeber angestellt ist;
- Der Arbeitnehmer vorübergehend im Vereinigten Königreich entsandt ist;
- Der Arbeitnehmer hauptsächlich im Ausland arbeitet;
- Der Arbeitnehmer vom HMRC als nicht ansässig oder beschäftigt im Vereinigten Königreich angesehen wird.