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Geschäftsvisum für Italien

Das italienische Geschäftvisum ist für Mitarbeiter gedacht, die reisen, um an Besprechungen teilzunehmen, Kunden zu treffen, Betriebe zu besichtigen und andere geschäftliche Aktivitäten durchzuführen, ohne physisch zu arbeiten.

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Das Geschäftsvisum für Italien ist für Mitarbeiter gedacht, die reisen, um an Besprechungen teilzunehmen, Kunden zu treffen, Betriebe zu besichtigen und andere geschäftliche Aktivitäten durchzuführen, ohne physisch zu arbeiten. Es richtet sich an Nicht-EU-/EWR-Reisende, die aus geschäftlichen Gründen nach Italien einreisen müssen. Die Dauer des italienischen Geschäftsvisums hängt von der Länge des geschäftlichen Aufenthalts ab; sie darf jedoch 90 Tage pro Semester nicht überschreiten.

Definition des italienischen Geschäftsvisums

Das italienische Geschäftsvisum ist ein Dokument, das es einem Ausländer ermöglicht, aus wirtschaftlichen und kommerziellen Gründen nach Italien einzureisen. Das Geschäftsvisum erlaubt verschiedene Aktivitäten, wie zum Beispiel:

  • Teilnahme an Geschäftstreffen mit Kunden oder Anbietern
  • Abschluss von Verträgen
  • Durchführung von Verhandlungen, Verkauf oder Kauf von Produkten
  • Teilnahme an Fachmessen

Die Dauer des italienischen Geschäftsvisums hängt von der Länge des Aufenthalts ab, darf jedoch 90 Tage pro Semester nicht überschreiten.

Anforderungen für die Beantragung des Geschäftsvisums für Italien

Offizielle Dokumente: Reisepass oder Reisedokument

Bei der Beantragung des italienischen Geschäftsvisums müssen die Antragsteller zunächst einen gültigen Reisepass oder ein Reisedokument bei den zuständigen Behörden vorlegen. Diese Dokumente dürfen nicht älter als 10 Jahre sein und müssen mindestens 3 Monate nach dem Rückreisedatum in das Herkunftsland gültig sein.

Darüber hinaus muss der Reisepass 2 leere Seiten haben, auf denen die Behörden das italienische Geschäftsvisum anbringen können.

Die Antragsteller müssen ebenfalls folgende Dokumente vorlegen:

  • 1 Passfoto, das innerhalb von 6 Monaten vor der Anfrage gemacht wurde
  • Das Visumantragsformular, das ordnungsgemäß ausgefüllt und mit der Originalunterschrift unterschrieben ist.

Nachweise für den Aufenthalt in Italien

Neben den offiziellen Dokumenten müssen die Antragsteller auch nachweisen, dass sie ihren Aufenthalt in Italien finanzieren können, indem sie folgende Nachweise erbringen:

  • Ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung des gesamten Aufenthalts in Italien
  • Unterkunft in Italien für die gesamte Dauer des Aufenthalts. Die Antragsteller können Hotel- oder Hostelreservierungen oder einen Mietvertrag vorlegen, falls sie in einer Wohnung wohnen
  • Private Krankenversicherung, die für den gesamten Aufenthalt in Italien gilt
  • Kopie der Rückreise-/Flugreservierungen und vollständigen Reiseplanung

Zusätzliche Dokumente des Arbeitgebers und der Gastgeberfirma

Schließlich müssen die Antragsteller in der Lage sein, ein Schreiben des Arbeitgebers vorzulegen, das die Beschäftigungsbedingungen, die Berufsbezeichnung und die Aufgaben des Antragstellers bestätigt.

Das Schreiben des Arbeitgebers sollte den Zweck der Reise zusammenfassen, einschließlich der Namen und Adressen der Unternehmen, die der Antragsteller aus geschäftlichen Gründen besuchen wird.

Die Antragsteller müssen auch das Einladungsschreiben des italienischen Unternehmens vorlegen. Das Einladungsschreiben muss mit dem offiziellen Firmenstempel versehen und von einem gesetzlichen Vertreter des einladenden italienischen Unternehmens unterzeichnet sein.

Das Einladungsschreiben des italienischen Unternehmens muss den genauen Grund der Geschäftsreise, die Reisedaten und die Eintrittskarten im Falle von Fachmessen klar angeben.

Strafrechtliche Verantwortung im Falle einer fehlerhaften Visumantragstellung

Im Rahmen der Beantragung italienischer Visa ist daran zu erinnern, dass das italienische Geschäftsvisum, wie auch andere Arbeitsvisa, für spezifische Aktivitäten vorgesehen ist. Unternehmen, die Geschäftvisa für Nicht-EU-Arbeiter beantragen, um Tätigkeiten auszuführen, die nicht vom Visum abgedeckt sind, können sich strafrechtlicher Verantwortung wegen fehlerhafter Beantragung des italienischen Geschäftsvisums aussetzen.

Wie man das Geschäftsvisum für Italien beantragt und erhält

Um ein für Italien gültiges Geschäftsvisum zu erhalten, müssen die Antragsteller alle erforderlichen Dokumente vorbereiten, das Antragsformular für das Geschäftsvisum ausfüllen und einen Termin im zuständigen italienischen Konsulat oder in der Botschaft, die für den Wohnort der Antragsteller zuständig ist, vereinbaren.

Wenn Sie Hilfe benötigen, um die zuständige italienische Institution zu finden, schauen Sie hier nach, um die für Ihr Land zuständige Institution zu finden.

Im Rahmen der Antragstellung müssen die Antragsteller ihren Reisepass bei der zuständigen Behörde hinterlassen, die dann mit dem Ausstellungsprozess beginnt.

Wie lange dauert die Ausstellung des italienischen Geschäftsvisums?

Die Bearbeitungszeit für die Erteilung des italienischen Geschäftsvisums beträgt in der Regel etwa 10 bis 15 Arbeitstage, kann jedoch je nach ausstellender Behörde variieren.

Überprüfen Sie, ob Sie auch eine Anwesenheitserklärung einreichen müssen

Wenn die Geschäftsreise des Antragstellers einen Zwischenstopp in einem anderen Mitgliedstaat des Schengenraums umfasst, muss der Antragsteller bei der Ankunft in Italien auch eine Anwesenheitserklärung einreichen.

Die Anwesenheitserklärung muss von dem Ausländer innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise nach Italien bei der zuständigen Polizeidienststelle eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Anwesenheitserklärung eine obligatorische Anforderung für Ausländer ist, die aus geschäftlichen Gründen nach Italien eingereist sind und einen Zwischenstopp in einem Schengenland gemacht haben. Strafen können verhängt werden, wenn der Ausländer die Anwesenheitserklärung nicht bei der zuständigen italienischen Behörde einreicht.

Dauer des italienischen Geschäftsvisums

Die Dauer des italienischen Geschäftsvisums variiert je nach Häufigkeit und Dauer der durchzuführenden geschäftlichen Aktivitäten im Schengenraum. Diese Art von Visum erlaubt es dem Antragsteller nicht, sich länger als 90 Tage pro Semester im Schengenraum aufzuhalten.

Die Dauer des italienischen Geschäftsvisums liegt jedoch im Ermessen der zuständigen Botschaft oder des Konsulats.

Die Behörde kann entscheiden, ein Geschäftsvisum auszustellen, das für die im Reiseverlauf des Antragstellers angegebene Anzahl an Tagen gültig ist.

Wenn Sie eine Lösung suchen, um länger als 90 Tage in Italien zu bleiben und geschäftliche Aktivitäten auszuüben, werfen Sie einen Blick auf unseren umfassenden Leitfaden zum italienischen Arbeitsvisum.

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Rechtsgrundlagen

Art. 5 des Schengener Abkommens

Quelle (nur Italienisch)

Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006

Quelle (nur Italienisch)

Dekret Nr. 850 vom 11. Mai 2011

Quelle (nur Italienisch)

Gesetzesdekret vom 25. Juli 1998

Quelle (nur Italienisch)

Beschluss des Rates vom 22. Dezember 2003

Quelle (nur Italienisch)

Gesetz Nr. 388 vom 30. September 1993

Quelle (nur Italienisch)

Gesetz Nr. 40 vom 6. März 1998

Quelle (nur Italienisch)

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