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Entsendung von Arbeitnehmern nach Norwegen

Entdecken Sie alle Anforderungen für die Verwaltung der Entsendung von Arbeitnehmern nach Norwegen, von den erforderlichen Dokumenten bis zu den vorgesehenen Sanktionen bei Nichteinhaltung.

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Die Entsendung von Arbeitnehmern nach Norwegen wird durch die Verordnung vom 16. Dezember 2005 Nr. 1566 über die Entsendung von Arbeitnehmern (Forskrift om utsendte arbeidstakere) und das Arbeitsumfeldgesetz (Arbeidsmiljøloven) geregelt. Als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums setzt Norwegen die oben genannte Verordnung in das nationale Recht um.

Für weitere Informationen zu allen europäischen Richtlinien in diesem Bereich konsultieren Sie unseren umfassenden Leitfaden zu den EU-Richtlinien zur Arbeitnehmerentsendung.

In den folgenden Abschnitten wird eine Zusammenfassung der Anforderungen gemäß der norwegischen und europäischen Gesetzgebung zur grenzüberschreitenden Entsendung von Arbeitnehmern nach Norwegen angeboten.

Bitte beachten Sie die letzten Änderungen an der Verordnung über entsandte Arbeitnehmer in Norwegen, die im Januar und März 2023 eingeführt wurden. Die Änderungen betreffen hauptsächlich Zeitarbeitskräfte, Arbeitsbedingungen, Kostenerstattungen und Verfügbarkeit von Dokumenten.

Vorläufige Anforderungen für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Norwegen

Gemäß der Richtlinie 96/71/EU und ihrer nationalen Umsetzung können Arbeitgeber mit Sitz in den EU/SEE-Ländern Arbeitnehmer nach Norwegen entsenden, um Dienstleistungen zu erbringen, sofern die erforderlichen Vorbedingungen eingehalten werden.

Zunächst muss die Entsendung auf einer Vereinbarung zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem empfangenden Unternehmen in Norwegen basieren. Alternativ ist die Entsendung möglich, wenn sowohl das ausländische Unternehmen als auch das norwegische Unternehmen zur gleichen Unternehmensgruppe gehören.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Richtlinie 2018/957, die die Richtlinie 96/71/EU ändert, noch nicht ratifiziert wurde. Tatsächlich ist der legislative Prozess noch im Gange.

Bitte beachten Sie, dass die Entsendung von Arbeitnehmern nach Norwegen eine Reihe von Vorbedingungen mit sich bringt, die im nächsten Abschnitt aufgelistet sind.

Weitere Anforderungen zur Entsendung von Arbeitnehmern nach Norwegen

Im Folgenden finden Sie die Liste der Vorbedingungen, die für Unternehmen, die in Norwegen tätig sind, gelten:

  • Registrierung eines Niederlassungsbüros (NUF) als ausländisches Unternehmen, das in Norwegen tätig ist (auch anwendbar für kurze Zeiträume);
  • Einreichung des Berichts RF-1199 durch das Unternehmen, das den Auftrag vergibt, zur Erklärung der Informationen über den Vertrag und die Vertragsparteien (anwendbar für Aufträge über 20.000 NOK);
  • Einreichung des Berichts RF-1198 durch das Unternehmen, das den Auftrag erhält, zur Erklärung der Informationen über das in Norwegen eingesetzte Personal (anwendbar für Aufträge über 20.000 NOK);
  • Registrierung des Unternehmens für die Mehrwertsteuer (anwendbar bei Aufträgen über 50.000 NOK innerhalb von 12 Monaten);
  • Einreichung der zweimonatlichen Mehrwertsteuererklärungen (auch bei Null zu erstellen, bis die Stornierung des Unternehmens erfolgt);
  • Antrag auf eine D-Nummer für alle Arbeitnehmer, die nach Norwegen reisen;
  • Registrierung der Arbeitnehmer bei der örtlichen Polizei innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft in Norwegen;
  • Antrag auf eine Steuerabzugsbescheinigung für jeden Mitarbeiter;
  • Antrag auf eine HSE-Karte für Arbeitnehmer, die in bestimmten Sektoren und Funktionen beschäftigt sind;
  • Einreichung der monatlichen Gehaltsabrechnungen (Bericht A-melding), auch wenn keine Steuerabzüge anwendbar sind;
  • Führung eines Buchhaltungsberichts über die in Norwegen durchgeführten Aktivitäten;
  • Jahressteuererklärung des Niederlassungsbüros (sowohl im Falle von steuerpflichtigen Einnahmen als auch bei Beantragung einer Befreiung gemäß dem Abkommen);
  • Abmeldung des Niederlassungsbüros (optional).

Studio A&P freut sich, Sie bei der Erledigung dieser Anforderungen unterstützen zu können. Zögern Sie nicht, uns für ein maßgeschneidertes Angebot zu kontaktieren (innerhalb von 2 Werktagen).

Arbeits- und Vergütungsbedingungen während der Entsendung in Norwegen

Gemäß dem Arbeitsumfeldgesetz (Nr. 62 vom 17. Juni 2005) gelten die allgemeinen Arbeitsbedingungen für alle entsandten Arbeitnehmer. Dazu gehören unter anderem Arbeitszeiten, Gesundheit, Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz, zusätzliche Vergütungen, Entschädigungen, Erstattungen, bezahlte Urlaubszeiten und Ferien.

Bezüglich des Mindestlohns sieht die norwegische Gesetzgebung keinen festen Mindestlohn vor. Daher ist es erforderlich, bei der Planung der Entsendung von Arbeitnehmern nach Norwegen den geltenden Tarifvertrag zu berücksichtigen, der unter anderem die Höhe des Mindestlohns festlegt.

Soziale Sicherheit in Norwegen

Wenn ein Unternehmen mit Sitz in der EU oder im EWR einen Mitarbeiter nach Norwegen entsendet, arbeitet der Arbeitnehmer vorübergehend auf norwegischem Gebiet. Er bleibt jedoch in einem anderen Land angestellt. Dank der Harmonisierung der sozialen Sicherheitssysteme in der EU zahlen die entsandten Arbeitnehmer weiterhin ihre Sozialversicherungsbeiträge in dem Land, in dem sie angestellt sind.

Tatsächlich muss das entsendende Unternehmen gemäß der Verordnung (EG) 883/2004 bei der zuständigen Behörde die A1-Bescheinigung für jeden entsandten Arbeitnehmer beantragen. Dieses Dokument bescheinigt, dass der Inhaber der Bescheinigung die Sozialversicherungsbeiträge in einem bestimmten Staat zahlt. Infolgedessen bleibt der entsandte Arbeitnehmer im Hinblick auf die soziale Sicherheit im sozialen Sicherheitssystem des Staates, in dem er angestellt ist, versichert.

Studio A&P freut sich, Sie bei der Beantragung der A1-Bescheinigung gemäß Art. 12 oder der multinationalen A1-Bescheinigung gemäß Art. 13 zu unterstützen.

Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern nach Norwegen

Allgemein liegt die Pflicht zur Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz beim Arbeitgeber. Im Rahmen der Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland können diese Bestimmungen jedoch je nach nationaler Gesetzgebung variieren.

Zum Beispiel ist es bei entsandten Arbeitnehmern in Norwegen das norwegische Unternehmen, das die im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vorgesehenen Verpflichtungen erfüllen muss. Die einzige Ausnahme besteht darin, wenn mehrere Unternehmen am gleichen Arbeitsplatz in Norwegen tätig sind. In diesem Fall müssen sich die entsandten Arbeitnehmer an den Arbeitgeber hinsichtlich der Verpflichtungen in diesem Bereich wenden.

Verfügbarkeit von Dokumenten während der Entsendung von Arbeitnehmern in Norwegen

Alle Dokumente, die mit der Entsendung von Arbeitnehmern nach Norwegen verbunden sind, müssen während des Entsendungszeitraums am Arbeitsplatz verfügbar sein. Zu den wichtigsten geforderten Dokumenten gehören: Ausweisdokumente, Arbeitserlaubnisse (falls erforderlich), Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Arbeitszeittabellen. Alle diese Dokumente müssen in englischer, norwegischer, schwedischer oder dänischer Sprache vorliegen. Obwohl dies keine gesetzlich vorgeschriebene Anforderung ist, können die zuständigen Behörden beglaubigte Übersetzungen der Dokumente anfordern.

Sanktionen bei Nichteinhaltung gemäß norwegischer Gesetzgebung

Alle allgemeinen Arbeitsbedingungen gelten für entsandte Arbeitnehmer in Norwegen. Bei Nichteinhaltung wird ein Verwaltungsverstoß festgestellt, auf den Sanktionen folgen können. Die norwegische Arbeitsinspektion kann eine maximale Geldstrafe von etwa 1.500.000 NOK verhängen. Ebenso kann im Falle einer fehlenden Registrierung der Arbeitnehmer über das Formular RF-1198 eine Strafe von 2.300 NOK für jeden entsandten Arbeitnehmer verhängt werden.

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Rechtsgrundlagen

Richtlinie 96/71/EG

Quelle

Richtlinie (EU) 2018/957

Quelle

Verordnung (EG) Nr. 883/2004

Quelle

Verordnung vom 16. Dezember 2005 Nr. 1566 über die Entsendung von Arbeitnehmern

Quelle

Act of 10 December 2004 No. 76 relating to Labour Market Services

Quelle

Act of 9 June 1978 No. 45 relating to Gender Equality

Quelle

Änderung der Verordnung über entsandte Arbeitnehmer

Quelle

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Erfahren Sie mehr mit unseren ausführlichen Leitfäden zur Entsendung von Arbeitnehmern in den EU-Ländern. Wenn Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen, können Sie sich immer über die Entsendung von Arbeitnehmern in Europa informieren.

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