...
Einblick

Wie man das Visum für Italien beantragt

Das Visum ist eine Genehmigung, die es Ausländern erlaubt, in das Land einzureisen. Es ist für Nicht-EU-Bürger erforderlich, die aus verschiedenen Gründen nach Italien einreisen möchten. Hier ist eine Übersicht der verschiedenen Visumtypen für Italien.
Teilen

Inhaltsverzeichnis

Ein italienisches Visum ist eine Genehmigung, die ausländischen Staatsangehörigen die Einreise nach Italien ermöglicht. Es ist für Drittstaatsangehörige erforderlich, die aus verschiedenen Gründen nach Italien reisen möchten. Hier finden Sie einen Überblick über die italienischen Visumarten.

Welche Visumart Sie benötigen, hängt von drei Faktoren ab: Ihrer Staatsangehörigkeit, dem Zweck Ihres Aufenthalts und dessen Dauer. Dieser Leitfaden behandelt die verfügbaren Visumkategorien, erforderliche Unterlagen, Bearbeitungszeiten, Gebühren und die Schritte nach Ihrer Ankunft.

Was ist ein Visum für Italien und wer benötigt eines?

Ein Visum ist die offizielle Genehmigung der italienischen Konsularbehörden zur Einreise in das Land. Obwohl der Visumtermin online beantragt werden kann, ist zur Einreichung der Unterlagen in der Regel ein persönlicher Termin erforderlich, sofern das zuständige Konsulat nichts anderes mitteilt. Ein erteiltes Visum kann von den Behörden jederzeit widerrufen werden.

Sie benötigen kein Visum, wenn:

  • Sie Staatsangehörige eines EU- oder Schengen-Mitgliedstaats sind – mit Ihrem Personalausweis können Sie sich frei in Italien bewegen.
  • Sie Staatsangehörige eines für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen visumfreien Landes sind (siehe vollständige Liste unten).

Sie benötigen ein Visum, wenn Sie als Drittstaatsangehörige oder Drittstaatsangehöriger länger als 90 Tage nach Italien einreisen möchten oder wenn Ihr Aufenthaltszweck eine formelle Genehmigung erfordert (Arbeit, Studium, Familienzusammenführung, Investition usw.).

Wichtig: Nach der Einreise nach Italien mit einem Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (Typ D) müssen Sie innerhalb von 8 Werktagen eine Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno) beantragen. Das Visum berechtigt nur zur Einreise; die Aufenthaltserlaubnis ermöglicht den rechtmäßigen Aufenthalt.

Rechtsrahmen

Für italienische Visa gelten hauptsächlich zwei Rechtsinstrumente:

Arten italienischer Visa

Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) — einheitliches Schengen-Visum

Das Schengen-Visum für Italien erlaubt Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Es ist das übliche Visum für die meisten Kurzaufenthalte und gilt für folgende Zwecke:

  • Touristenvisum — für Tourismus und Urlaubsreisen nach Italien.
  • Geschäftsvisum — für geschäftliche Aktivitäten wie Besprechungen, Verhandlungen und Schulungen (keine Beschäftigung oder körperliche Arbeit erlaubt).
  • Studentenvisum — für Kurzzeitstudiengänge an anerkannten Einrichtungen.
  • Medizinische Behandlung — zur Behandlung in einer öffentlichen oder privaten italienischen Klinik.
  • Mission — für Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem offiziellen öffentlichen Amt.
  • Religiöse Gründe — für Pilgerreisen oder religiöse Aktivitäten.
  • Sportwettbewerbe — für die Teilnahme an anerkannten Sportveranstaltungen.

Schengen-Visa können mit einer Gültigkeit von einem Jahr (C1), zwei Jahren (C2), drei Jahren (C3) oder fünf Jahren (C5) ausgestellt werden. Eine Verlängerung über den regulären Zeitraum von 90 Tagen hinaus kann die örtliche Questura nur in nachgewiesenen Ausnahmefällen gewähren, etwa bei medizinisch belegter Reiseunfähigkeit oder einer dokumentierten geschäftlichen Notwendigkeit.

Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (Typ D) — nationales Visum

Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ist ein italienisches Visum für einen längerfristigen Aufenthalt erforderlich. Es gibt zwei Hauptkategorien: Visa für Erwerbstätigkeit und Visa für nichtberufliche Zwecke.

Visa für längerfristige Aufenthalte zu Erwerbszwecken

  • Arbeitsvisum — für Drittstaatsangehörige, die auf Grundlage eines Arbeitsvertrags mit einem italienischen Unternehmen einreisen. Maßgeblich ist der zum Antragszeitpunkt geltende Rechtsrahmen.
  • Visum für unternehmensinterne Transfers (ICT) — für die Versetzung hoch spezialisierter Arbeitskräfte, Führungskräfte oder Auszubildender innerhalb eines multinationalen Konzerns nach Italien.
  • Blaue Karte EU — für hoch qualifizierte Drittstaatsangehörige, die von einem italienischen Arbeitgeber vor Ort eingestellt werden. Erforderlich sind ein jährliches Mindestgehalt von etwa 35.500 € und ein Arbeitsangebot von mindestens sechs Monaten. Jüngere Rechtsänderungen ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen auch Anträge ohne Hochschulabschluss, sofern einschlägige Berufserfahrung vorliegt.
  • Visum für digitale Nomaden — seit April 2024 für Drittstaatsangehörige aus Nicht-EWR-Staaten, die als Selbstständige oder Beschäftigte eines außerhalb Italiens ansässigen Unternehmens remote arbeiten. Erforderlich sind ein Nachweis der Fernarbeit, ein monatliches Mindesteinkommen von etwa 2.300 € und eine gültige Krankenversicherung. Das Visum fällt nicht unter die Quoten des Decreto Flussi.
  • Art. 27 Buchstabe i — für im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags vorübergehend zu einem italienischen Arbeitgeber entsandt werden.
  • Art. 27 Absatz 1-bis (Van der Elst) — für Drittstaatsangehörige, die von einem in der EU ansässigen Unternehmen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags nach Italien entsandt werden. Siehe auch unseren Beitrag zum Van-der-Elst-Visum.
  • Startup-Visum — für Unternehmer aus Nicht-EU-Staaten, die in Italien ein innovatives Startup gründen möchten. Voraussetzung sind mindestens 50.000 € verfügbare Mittel und ein überzeugender technologieorientierter Geschäftsplan. Es gelten jährliche Quoten (500 Plätze im Jahr 2025).

Visa für längerfristige Aufenthalte zu nichtberuflichen Zwecken

  • Visum zur Familienzusammenführung — für Drittstaatsangehörige, die zu einem nahen Familienangehörigen ziehen, der rechtmäßig in Italien lebt. Dazu gehören Visa für Angehörige, die den Inhaber eines Typ-D-Visums begleiten, sowie Visa für Angehörige, die zu einer bereits in Italien lebenden Person nachziehen.
  • Visum für den gewählten Wohnsitz (residenza elettiva) — für finanziell unabhängige Drittstaatsangehörige, die ohne Erwerbstätigkeit in Italien leben möchten. Erforderlich sind stabile passive Einkünfte von mindestens 31.000 € jährlich für Einzelpersonen (38.000 € für Paare), etwa aus Renten, Kapitalanlagen oder Mieteinnahmen. Antragsgebühr: 116 €.
  • Investorenvisum (Golden Visa) — für Drittstaatsangehörige, die eine qualifizierte Investition in Italien tätigen: 250.000 € in ein innovatives italienisches Startup, 500.000 € in ein italienisches Unternehmen, eine Spende von 1.000.000 € für gemeinnützige Projekte oder 2.000.000 € in italienische Staatsanleihen. Zwei Jahre gültig, mit Verlängerungsmöglichkeit um weitere drei Jahre. Ein Daueraufenthalt kann nach fünf Jahren, die Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren möglich werden.
  • Praktikumsvisum — für ausländische Staatsangehörige, die ein Ausbildungsprojekt in einem italienischen Unternehmen absolvieren.
  • Mission — für Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem offiziellen öffentlichen Amt.
  • Religiöse Gründe — für Pilgerreisen oder religiöse Aktivitäten.
  • Wiedereinreisevisum — für Personen, die früher eine italienische Aufenthaltserlaubnis hatten, diese aus irgendeinem Grund verloren haben und nach Italien zurückkehren müssen.
  • Adoption — für ausländische Staatsangehörige, die in Italien adoptiert wurden.

Das Visum für den längerfristigen Aufenthalt berechtigt nur zur Einreise nach Italien. Nach der Ankunft müssen die Inhaber innerhalb von 8 Werktagen eine Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno) beantragen; erst dieses Dokument ermöglicht den rechtmäßigen Aufenthalt.

Flughafentransitvisum (Typ A)

Staatsangehörige folgender Länder benötigen bei einem Transit über einen italienischen internationalen Flughafen ein Flughafentransitvisum, auch wenn sie den Schengen-Raum nicht betreten: Afghanistan, Bangladesch, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka, Senegal und Syrien.

Ausnahmen vom Flughafentransitvisum

Die Staatsangehörigen der genannten Länder sind ausgenommen, wenn sie eines der folgenden Dokumente besitzen: ein gültiges einheitliches Schengen-Visum (Typ C) oder nationales Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (Typ D); eine gültige Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates; ein gültiges Visum oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis eines EU-Staates außerhalb des Schengen-Raums (z. B. Rumänien), Kanadas, Japans oder der Vereinigten Staaten, die eine Rückkehr ermöglicht; den Status eines Familienangehörigen eines EU-Bürgers; einen Diplomatenpass; oder wenn sie zur Flugbesatzung gehören.

Working-Holiday-Visum: Italien–Japan

Seit 2022 besteht zwischen Italien und Japan ein bilaterales Working-Holiday-Abkommen. Es ermöglicht italienischen und japanischen Staatsangehörigen, sich ab der Einreise bis zu einem Jahr im jeweils anderen Land aufzuhalten und dort zu arbeiten. Eine Nebentätigkeit zur Finanzierung der Reise ist erlaubt; eine formelle Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich. Weitere Informationen: Working-Holiday-Visum Italien–Japan.

Working-Holiday-Visum: Italien–Australien und Italien–Kanada

Italien und Australien bieten ein bilaterales Working-Holiday-Programm für berechtigte junge Staatsangehörige an, das vorübergehendes Reisen und Arbeiten ermöglicht. Auch Italien und Kanada haben Jugendmobilitätsprogramme, die einen befristeten Aufenthalt mit einer Arbeitserlaubnis verbinden. Je nach Programmkategorie kommen Working Holidays, Praktika oder Tätigkeiten für junge Berufstätige infrage.

So beantragen Sie ein italienisches Visum: Schritt für Schritt

Schritt 1 — Die passende Visumart auswählen

Ermitteln Sie anhand Ihrer Staatsangehörigkeit, des Aufenthaltszwecks und der Aufenthaltsdauer die richtige Visumkategorie. Ein Antrag für die falsche Visumart ist ein häufiger Ablehnungsgrund. Wenden Sie sich bei Fragen an das zuständige italienische Konsulat oder die Botschaft in Ihrem Wohnsitzland oder an eine Fachperson.

Schritt 2 — Termin beim Konsulat vereinbaren

Auch wenn der Visumtermin online beantragt werden kann, verlangen die meisten italienischen Konsulate zur Einreichung der Unterlagen ein persönliches Erscheinen. Die Wartezeiten unterscheiden sich erheblich; in Ländern mit hoher Nachfrage empfiehlt sich eine Terminbuchung mehrere Monate im Voraus.

Schritt 3 — Unterlagen vorbereiten

Für jeden Visumantrag werden folgende grundlegende Unterlagen benötigt:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular.
  • Gültiger Reisepass (mindestens drei Monate über die geplante Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus gültig; mindestens zwei leere Visumseiten).
  • Zwei aktuelle Passfotos.
  • Zahlung der Antragsgebühr, falls zutreffend.

Zusätzliche Unterlagen richten sich nach der Visumart (Arbeitsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung, Nachweis passiver Einkünfte, Investitionsunterlagen usw.). Unterlagen, die weder auf Italienisch noch auf Englisch vorliegen, müssen von einer beglaubigten Übersetzung begleitet werden.

Schritt 4 — Antrag einreichen und Gebühr bezahlen

Reichen Sie den Antrag beim italienischen Konsulat oder der Botschaft ein, die für Ihr Wohnsitzland zuständig ist, oder – sofern verfügbar – bei einem autorisierten Visumantragszentrum (z. B. VFS Global). Die Gebühren liegen je nach Visumart üblicherweise zwischen 80 € und 116 € und sind in der Landeswährung zu entrichten.

Schritt 5 — Entscheidung abwarten

Die Bearbeitungszeiten hängen von der Visumart ab (siehe unten). Das Konsulat teilt Ihnen die Entscheidung mit. Bei Genehmigung wird das Visum in Ihren Reisepass eingetragen. Werden weitere Unterlagen angefordert, sollten Sie zeitnah antworten, da Verzögerungen die Bearbeitungszeit verlängern.

Schritt 6 — Nach Italien einreisen und Aufenthaltserlaubnis beantragen

Nach der Einreise mit einem Visum für einen längerfristigen Aufenthalt müssen Sie innerhalb von 8 Werktagen bei der zuständigen Questura eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dafür wird das bei teilnehmenden Postämtern erhältliche Postpaket (kit postale) verwendet.

Bearbeitungszeiten für italienische Visa

Die Fristen richten sich nach den einschlägigen Vorschriften:

  • Kurzaufenthaltsvisa (Typ C/Schengen): Entscheidung innerhalb von 15 Kalendertagen ab Antragstellung gemäß Art. 23 der EU-Verordnung Nr. 810/2009. Bei weiterem Prüfungsbedarf kann die Frist auf höchstens 30 Tage verlängert werden.
  • Visa für längerfristige Aufenthalte (Typ D/nationale Visa): Entscheidung innerhalb von 90 Tagen ab Antragstellung gemäß Art. 5 des DPR Nr. 394/1999. Bei zusätzlichen Prüfungen kann sich die Frist verlängern.

In der Praxis können Konsulate in Ländern mit hoher Nachfrage deutlich länger benötigen, besonders bei Visa für längerfristige Aufenthalte. Es empfiehlt sich dringend, den Antrag mehrere Monate im Voraus einzureichen.

Kosten italienischer Visa

Die Visumgebühren unterscheiden sich je nach Kategorie. Soweit Gebühren anfallen, liegen sie normalerweise zwischen 80 € (Schengen-Kurzaufenthaltsvisum) und 116 € (die meisten nationalen Visa für längerfristige Aufenthalte). Die Zahlung erfolgt in der Landeswährung des Antragslandes.

Zusätzlich sollten Sie beglaubigte Übersetzungen, eine Krankenversicherung (Mindestdeckung von 30.000 € für Schengen-Visa) und mögliche Verwaltungsgebühren des Visumantragszentrums einplanen.

Von der italienischen Visumpflicht befreite Länder

Hinweis: Die Liste visumfreier Länder kann von der Europäischen Union regelmäßig aktualisiert werden. Antragstellende sollten die geltenden Einreisebestimmungen vor Reiseantritt stets prüfen.

Schengen-Raum

Aufgrund des Schengen-Besitzstands können Bürger der EU und des Schengen-Raums ohne Visum zwischen den Mitgliedstaaten reisen.

ETIAS — voraussichtlich ab April 2027

Ab April 2027 benötigen Staatsangehörige visumfreier Länder, darunter der USA, des Vereinigten Königreichs, Australiens und Kanadas, vor Kurzaufenthalten im Schengen-Raum eine ETIAS-Reisegenehmigung (Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem). ETIAS ist kein Visum, sondern eine Online-Vorabprüfung ähnlich dem US-amerikanischen ESTA. Die Gebühr beträgt 20 €; für unter 18-Jährige und über 70-Jährige ist die Genehmigung kostenlos.

Visumfreie Länder (Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen)

Für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen zu touristischen Zwecken, für Missionen, Geschäftsreisen, Besuche, religiöse Gründe, Transit, Transport, Sportwettbewerbe oder Studium benötigen Staatsangehörige folgender Länder derzeit kein Visum: Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei, Kanada, Chile, Kolumbien, Südkorea, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Vereinigte Arabische Emirate, Georgien, Japan, Grenada, Guatemala, Honduras, Sonderverwaltungsregion Hongkong, Salomonen, Israel, Kiribati, St. Vincent und die Grenadinen, Taiwan, Timor-Leste, Tonga, Trinidad und Tobago, Tuvalu, Ukraine, Uruguay, Vanuatu und Venezuela.

Für einige Staatsangehörige gelten besondere Bedingungen:

  • Taiwan: Befreiung nur für Inhaber von Reisepässen mit eingetragener Personalausweisnummer.
  • Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Moldau, Montenegro, Serbien und Ukraine: Befreiung nur für Inhaber biometrischer Reisepässe.
  • Serbische Staatsangehörige mit Reisepässen der serbischen Koordinierungsdirektion (Koordinaciona uprava) sind ausgeschlossen.

Staatsangehörige von San Marino und des Heiligen Stuhls sind stets von der Visumpflicht befreit.

Zu Russland: Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission vom September 2022 wurde das Abkommen zur Erleichterung der Visumerteilung für russische Staatsangehörige ausgesetzt. Es gelten nun die allgemeinen Regeln des Visakodex.

Was geschieht bei einer Ablehnung des italienischen Visums?

Lehnen die italienischen Behörden Ihren Visumantrag ab, müssen sie Ihnen den Grund schriftlich in einer Sprache mitteilen, die Sie verstehen. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Mitteilung auf Englisch, Französisch, Spanisch oder Arabisch.

Im Fall einer Ablehnung können Sie innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung der Mitteilung beim Regionalen Verwaltungsgericht (T.A.R.) Latium Klage erheben.

Die einzige Ausnahme betrifft Ablehnungen im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung oder begleitenden Familienangehörigen: Hier kann ohne Frist Beschwerde beim zuständigen ordentlichen Gericht eingelegt werden.

Häufig gestellte Fragen

Benötigen US-Bürger ein Visum für Italien?

Für touristische Aufenthalte oder Geschäftsreisen von bis zu 90 Tagen benötigen US-Bürger derzeit kein Visum. Ab April 2027 müssen sie vor der Reise eine ETIAS-Genehmigung einholen. Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen zum Arbeiten, Studieren oder Leben in Italien ist ein nationales Visum für längerfristige Aufenthalte (Typ D) erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen einem Schengen- und einem nationalen Visum für Italien?

Ein Schengen-Visum (Typ C) erlaubt Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Schengen-Raum und wird etwa für Tourismus, Geschäftsreisen oder Kurzzeitstudien ausgestellt. Ein nationales Visum (Typ D) gilt für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen zu bestimmten langfristigen Zwecken wie Arbeit, Studium, Familienzusammenführung oder gewähltem Wohnsitz und ist nur für Italien gültig.

Darf ich mit einem Touristenvisum in Italien arbeiten?

Nein. Ein Touristenvisum (Schengen Typ C) berechtigt nicht zu einer Beschäftigung oder beruflichen Tätigkeit. Für eine Arbeit in Italien benötigen Sie ein passendes Arbeitsvisum für einen längerfristigen Aufenthalt und in den meisten Fällen eine nulla osta (Arbeitserlaubnis) im Rahmen der Quoten des Decreto Flussi.

Wie lange dauert ein italienischer Visumantrag?

Über Schengen-Kurzaufenthaltsvisa wird innerhalb von 15 Tagen entschieden; in komplexen Fällen kann die Frist auf 30 Tage verlängert werden. Für nationale Visa für längerfristige Aufenthalte beträgt die gesetzliche Frist 90 Tage, wobei die tatsächliche Bearbeitungszeit je nach Konsulat stark variiert. Wir empfehlen, Anträge auf ein Langzeitvisum mindestens 3–4 Monate vor der geplanten Reise einzureichen.

Was ist das Digital-Nomad-Visum für Italien?

Das seit April 2024 geltende italienische Digital-Nomad-Visum ermöglicht Nicht-EU-/EWR-Bürgern, ob Beschäftigten oder Selbstständigen, bis zu einem Jahr in Italien zu leben; eine Verlängerung ist möglich. Es fällt nicht unter die Quoten des Decreto Flussi. Zu den wesentlichen Voraussetzungen zählen der Nachweis der Fernarbeit, ein monatliches Mindesteinkommen von etwa 2.300 € und eine gültige Krankenversicherung. Lesen Sie unseren ausführlichen Leitfaden.

Was ist das Investorenvisum für Italien?

Das italienische Investorenvisum (oft Golden Visa genannt) ermöglicht Drittstaatsangehörigen einen Aufenthalt, wenn sie eine qualifizierte Investition tätigen: von 250.000 € in ein innovatives Startup bis zu 2.000.000 € in Staatsanleihen. Das Visum gilt zwei Jahre, kann um weitere drei Jahre verlängert werden und kann nach fünf Jahren zu einem Daueraufenthalt führen. Weitere Informationen: Investorenvisum für Italien.

Was ist das Visum für den gewählten Wohnsitz?

Das Visum für den gewählten Wohnsitz richtet sich an finanziell unabhängige Drittstaatsangehörige, die in Italien leben möchten, ohne zu arbeiten. Erforderlich sind stabile passive Einkünfte von mindestens 31.000 € jährlich für Einzelpersonen, etwa aus Renten, Mieteinnahmen oder Kapitalanlagen. Antragsgebühr: 116 €. Unser vollständiger Leitfaden enthält weitere Informationen.

Wie Arletti Partners Sie unterstützen kann

Das italienische Visumsystem ist komplex: Die Wahl des Visumtyps, die richtigen Unterlagen und der Zeitpunkt der Antragstellung beeinflussen das Ergebnis. Ein Fehler — etwa die falsche Visumkategorie, eine fehlende Übersetzung oder eine verspätete Einreichung — kann Ihre Pläne um Monate verzögern oder verhindern.

Studio A&P unterstützt Privatpersonen und Unternehmen bei allen italienischen Visumarten:

Beratung buchen: Beratung zum italienischen Visumantrag.


Artikel aktualisiert im Juli 2026. Die hierin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Anforderungen und Gebühren können je nach Konsulat abweichen und sich ändern. Für eine auf Ihren Fall zugeschnittene Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Einwanderungsspezialisten.

Beratung für den Antrag auf ein italienisches Visum

Rechtsgrundlagen

Authority Source Number Article Type Date Link
Service von A&P:

Weltweite Immigration Services

Studio A&P bietet umfangreiche Immigration Services weltweit als konkrete Unterstützung für Unternehmen sowie Privatpersonen beim Erhalt von Techniker-Visa, Arbeitsvisa, Geschäftsvisa und Vielem mehr.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten

157

Füllen Sie das Formular aus, um eine Antwort von unseren Experten zu erhalten

Verwandte Einblicke

In Quota Work Permit

Decreto Flussi 2026-2028: Leitfaden zu den Arbeitsvisa für Italien Das italienische Decreto Flussi legt fest, wie viele im Ausland ansässige Personen zum Zweck der Saisonarbeit, der nicht saisonalen abhängigen Beschäftigung...

Scientific Research Visa
Leitfaden für das Visum für wissenschaftliche Forschung in Italien....
Visa
Alle Anforderungen und Verfahren zur Erlangung eines Selbstständigen-Visums für Italien....
Loading...

Neueste Nachrichten

Visa
Die Fristen für die Einreichung von Anträgen im Rahmen des Decreto Flussi 2024 wurden auf März verschoben....
Visa
Ein Überblick über den 3-Jahres-Zeitraum des Decreto Flussi in Italien. Anträge aufgeschoben bis März 2024....
Visa
Die italienische Regierung hat kürzlich das dreijährige Quotenprogramm veröffentlicht, das die Einreise von Ausländern regelt, die in den Jahren 2023 bis 2025 an Ausbildungskursen und Praktika teilnehmen möchten....

Weitere verwandte Dienstleistungen